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Sito Plus für PK50XL ohne Drossel - Zugelassen?

  • maksimowski
  • July 8, 2013 at 13:52
  • maksimowski
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    PK 50 XL
    • July 8, 2013 at 13:52
    • #1

    Hallo zusammen,

    mein Kenntnisstand ist derzeit noch null, sorry, aber als absoluter Neuling leider nicht zu verhindern. :)

    Daher folgende Frage: Ein SITO PLUS-Auspuff für eine PK50XL hat ja eine E-Zulassung. Heisst das, bei dem Auspuff liegt eine "allegemeine Tüv-Zulassung" bei, die ich halt immer mitnehmen muss oder muss ich da irgendwas beim Tüv eintragen lassen?

    Das Teil ist ja auf 45kmh gedrosselt. Wenn ich die Drossel entferne, erlischt dann automatisch die Zulassung? Oder erhöhe ich damit die Höchstgeschwindigkeit eh nur auf 50kwh, was ja bei ner alten PK50XL eigentlich OK ist?

    Vielen Dank vorab!!

  • AlteVespasHB
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    • July 8, 2013 at 14:13
    • #2

    Zulassung erlischt.
    Ist aber sehr schwierig festzustellen. Auch aus dem Grund, weil Du nicht sonderlich schneller fahren wirst als mit dem Original-Auspuff...

  • AlteVespasHB
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    • July 8, 2013 at 14:14
    • #3

    Eintragen lassen brauchste nix. Nur dabeihaben ist immer besser.

  • Svensen
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    • July 8, 2013 at 14:14
    • #4

    Das Teil ist auf 45 km/h gedrosselt ?!?! Hä, wieso, warum .....
    Naja egal ! Die E-Nummer bedeutet das es eine EG Typgenehmigung hat, du es also nicht eintragen musst.
    Eintragen müsstest Du nur sowas, wenn du "nur" ein TÜV Gutachten mitbekommen hättest, dann müsstest du das ganze übern TÜV eintragen lassen

  • maksimowski
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    • July 8, 2013 at 14:18
    • #5

    Danke schonmal!!

    Warum auf 45 hab ich auch nicht kapiert, steht hier:

    Noch ne blöde Frage ;) Was für Folgen hat das denn überhaupt, wenn wegen fehlender Drossel die Zulassung erlischt? Angenommen ich bau dann ´nen Unfall und ein Gutachter stellt das fest. Latzt dann die Versicherung auch nicht mehr, wenn ich ´nen Unfall verursache? Und wenn ich Nicht-Schuldiger bin, kann dann die Versicherung des Unfallverursachers sagen "wir zahlen weder für Deine Karre noch für Deine Körperschäden"?

  • Svensen
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    • July 8, 2013 at 14:26
    • #6

    Ah, jetzt verstehe ich ...
    Der Auspuff hat vermutlich eine Reduzierung im Krümmer, damit der Auspuff zugelassen ist (eNr.).
    Wenn Du den Auspuff so montierst ist der Auspuff zugelassen, in dem Moment wo die Reduzierung rausgenommen wird erlischt diese eNummer und der Auspuff ist nicht mehr zugelassen .... Die Frage ist, wer das feststellen soll ?! Aber erlaubt ist es natürlich nicht !!!!

  • maksimowski
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    • July 8, 2013 at 14:42
    • #7

    naja, wie gesagt. mal die scheiß situation eines unfalls angenommen, sind versicherungen ja häufig so clever und schicken ´nen gutachter vorbei. und der stellt dann schon fest.... frage ist, welche folgen das hätte.

  • Svensen
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    • July 8, 2013 at 14:43
    • #8

    Wenn Du soooo Angst hast, bau einen einfachen SITO ran und gut ist .....

  • maksimowski
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    • July 8, 2013 at 14:44
    • #9
    Zitat von Svensen

    Wenn Du soooo Angst hast, bau einen einfachen SITO ran und gut ist .....


    wer sagt denn, dass ich angst habe. ich möchte das nur einfach mal wissen. :)

  • rassmo
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    • July 8, 2013 at 14:47
    • #10
    Zitat von maksimowski

    Angenommen ich bau dann ´nen Unfall und ein Gutachter stellt das fest. Latzt dann die Versicherung auch nicht mehr, wenn ich ´nen Unfall verursache? Und wenn ich Nicht-Schuldiger bin, kann dann die Versicherung des Unfallverursachers sagen "wir zahlen weder für Deine Karre noch für Deine Körperschäden"?

    Normalerweise ist die Haftung des Versicherungsnehmers begrenzt. Meist auf € 5000.-- aber genaues sagen dir deine Versicherungsbedingungen. Wenn du nachweisen kannst das die Pflichtverletzung nicht ursächlich war zahlt die Versicherung ganz normal. Genauso ergeht es dir als Nicht-Schuldigem. Wenn die Fahrzeugveränderung mit zu dem Unfall geführt hat, z.B. weil du schneller warst als du hättest sein können, wird dir eine Teilschuld angerechnet und demzufolge deine Ansprüche gekürzt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • maksimowski
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    • July 8, 2013 at 14:49
    • #11

    kling sehr plausibel, danke sehr!!

  • Svensen
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    • July 8, 2013 at 14:52
    • #12

    Ich bin jetzt über 20 Jahre in dem Geschäft und habe es noch NIE erlebt, das bei so einer banalen Änderungsmaßnahme jemals irgendwas passiert ist ... aber man hat ja schon Pferde kotzen sehen !? Ich kann und will dir nur nicht Raten was "illegales" zu tun, dass muß jeder selbst für sich entscheiden. Aber Du denskt doch nicht, dass deine PK mit dem Auspuff jetzt unglaublich schneller wird und das für die Polizei relevant ist ....

  • maksimowski
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    • July 8, 2013 at 14:58
    • #13

    Nein Svensen, da hab ich echt null Sorge. Das ist mir auch latte und das wäre auch ein Risiko, das zu verschmerzen ist.

    Es war auch in erster Linie aus purem Interesse. Theoretisch (!) könnte es ja passieren, dass man mal ´nen Fußgänger mitnimmt, der selber nicht so dolle aufgepasst hat, aber man wird trotzdem schuldig gesprochen. Latzt ja dann eigentlich die Haftplicht, wenn derjenige Querschnittsgelähmt ist. Alles pure Theorie, aber es interessiert mich halt trotzdem, was wäre, wenn da auf einmal der Gutachter sagt: "Hey, Du hast da die Drossel entfernt, bei 5kmh weniger hättest Du noch bremsen können." Und wenn so ´ne Versicherung deutlich mehr latzen muss als puren Blechschaden, dann ist es vielleicht nicht auszuschließen, dass die etwas genauer schauen. Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich minimal. Wollt´s aber trotzdem einfach mal wissen. ;)

  • Svensen
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    • July 8, 2013 at 15:07
    • #14

    Das mit dem Rechtlichen ist nur schwer einzuschätzen ....
    Ich kenn welche, die wegen roten Blinkergläsern an der PX zur Nachschulung mussten, ein andererwurde 15-20x wegen getunten Roller, geklauten Roller, incl. Fahrerflucht usw. erwischt und durften den Lappen immer behalten und ganz normal mit 18 den Autolappen machen

    Die Rechtswelt ist verrückt und undurchsichtig

  • kasonova
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    • July 8, 2013 at 15:16
    • #15

    Es geht nicht um die 5 Km/h, es geht um den Einbau nicht zugelassener Teile. Lt. Versicherungsvertrag erlischt damit deine Zulassung. Die gute Nachricht, bei einem verschuldeten Unfall zahlt die Versicherung. Jetzt die schlechte Nachricht, die Versicherung will von Dir das Geld wiederhaben, wenn festgestellt wurde, dass die Zulassung aus dem obigen Grunde erloschen ist. Um so warscheinlicher, je höher die Kosten sind. Noch einmal generell, Versicherungen kassieren, aber zahlen wollen die möglichst nicht, und da ist jeder Grund recht.
    Nicht zugelassene Teile; z.B. weiße Blinkergläser ohne E-Nummer würden theoretisch ausreichen.

  • rassmo
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    • July 8, 2013 at 15:46
    • #16

    kasonova: Google mal unter Regreßbegrenzung und lies deine Versicherungsbedingungen. Die Regreßforderung ist auf € 5000.-- pro Einzelfall begrenzt, im Tatzusammenhang kann sie sich max. verdoppeln. Also wenn du mit deinem getunten Roller einen Unfall verursachst und dann noch Fahrerflucht begehst. Außdem wird die Schadenhöchstsumme auf den gesetzl. Mindestwert gekürzt.
    Wenn die Versicherungen nur annähernd so kritisch wären wie du sagst würde bei jedem Unfall erstmal die Profiltiefe der Reifen und die Sehfähigkeit des Fahrers geprüft. Von defekten Scheinwerfern ganz abgesehen. Eine Kontrolle das Fahrerhandys auf event. zum Unfallzeitpunkt geführten Gespräche kann auch nicht schaden.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • kasonova
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    • July 8, 2013 at 16:01
    • #17

    rassmo
    er frug nach dem schlimmsten Fall, ich hab nicht gesagt, dass es so ist. Ja Du hast Recht, das kannte ich so noch nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von kasonova (July 8, 2013 at 16:06)

  • maksimowski
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    • July 8, 2013 at 16:05
    • #18

    das thema wird hier übrigens recht kontrovers diskutiert: Smallframe: versicherungsschutz bei frisiertem roller

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