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P80X geklaut, fit gemacht, TÜV, Polizei, Besitzer...

  • Shotgun_Vespa
  • June 26, 2017 at 14:38
  • rassmo
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    • June 29, 2017 at 11:11
    • #21
    Zitat von Vespa1982

    Nur kurz er will was für seine Teile, da würde ich zumindest in den Raum werfen, dass er beim Fahren ja auch mein Eigentum abgenutzt hat, kostet ja auch Geld Verschleiß. Lager Kolben Zylinder Bremsen und Bremstrommel usw.
    Und noch mein Nutzungausfall.
    Das wäre viel Teurer wie seine Teile, der müsste mir dazu noch Geld bringen.

    Selten so einen Blödsinn gelesen. Er hat den Roller gekauft, offensichtlich ohne TÜV, und ihn TÜV-fertig gemacht. Wie soll er da Lager, Kolben, Zylinder, Bremsen und Bremstrommel abnutzen. Indem er sie anstarrt?
    Und den Nutzungsausfall müsste höchstens der Dieb bezahlen.

    Zitat von ReBonSe

    Weiß nicht warum ihr alle so auf dem rum hackt. Verstehe den schon dass er, nachdem er die Bestätigung hatte dass sie nicht geklaut ist,

    So sehe ich das auch. Ich möchte euch mal sehen wenn ihr einen Roller kauft nachdem ihr eine Unbedenklichkeitsbestätigung geholt habt. Geld versenkt um sie fertig zu machen und dann beim TÜV erfahrt das der Roller doch gestohlen wurde. Und ihr habt womöglich den Motor gespalten, Lager ersetzt, Zeit und Geld investiert.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • P81
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    • June 29, 2017 at 11:39
    • #22

    Ich persönlich verstehe beide Seiten vollkommen, aber das wird nur Rechtsbeistand und ggf. ein Gericht endgültig klären können.
    Viel Erfolg, gute Nerven und Durchhaltevermögen!

  • Shotgun_Vespa
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    Vespa P80X Bj.1982
    • August 28, 2017 at 18:10
    • #23

    Hallo Leute!

    Entschuldigt meine verspätete Antwort... aber lieber spät als nie :whistling:

    Nachdem ich beim Anwalt war und meine Situation dargelegt hatte wurde mir versichert das ich keinerlei kosten zu tragen habe/n werde. Das Gesetz ist Eindeutig.
    Das Risiko bei dem erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs liegt immer beim Käufer.
    Deshalb sollte man sich so gut wie möglich bei einem Kauf absichern bzw. informieren.
    Falls einem der Deal zu gut vorkommt oder man schon ein schlechtes gefühl bei seinem gegenüber hat sollte man sich gut überlegen was man macht.
    Im ernstfall, so wie nun geschehen, bleibt der Käufer des Diebesguts auf seinen kosten sitzen.

    Und nachdem ich dachte meine Vespa sei nun für immer verloren habe ich Sie fahrbereit wieder zurück erhalten. 2-)
    Ich bin mega froh das ich Sie wieder habe! :thumbup:

    Passiert wahrscheinlich allzu selten...

    Wünsche allen viel Spaß und freude mit euren "Rennsemmeln" . Juhu!

    MFG

    Shotgun_Vespa

  • aarwespe
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    -----
    Vespa Club
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    • August 28, 2017 at 18:32
    • #24
    Zitat von hedgebang

    Und noch etwas:

    Ich bin als RA sicherlich nicht der allwissende Methusalem. Aber haltet euch bei solchen juristischen Fragen mit irgendwelchen Halbweisheiten bitte künftig etwas zurück. Das kann einem Hilfesuchenden ggfls. nur falsche Hoffnungen machen oder ihn im schlimmsten Falle auch noch in die falsche Richtung bringen.

    Hoffentlich ist für dich das Thema nun positiv beendet.

    Für mich ist der Satz von Hedgebang aber viel wichtiger. Es ibt nicht Schlimmeres als Halbwissen und das in Foren schön breit gestreut.

    Besser nur sagen und schreiben was man wirklich weiß.

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