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P80X geklaut, fit gemacht, TÜV, Polizei, Besitzer...

  • Shotgun_Vespa
  • June 26, 2017 at 14:38
  • Shotgun_Vespa
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    Vespa P80X Bj.1982
    • June 26, 2017 at 14:38
    • #1

    Hallo Leute!

    Mir wurde meine Vespa P80X vom Hof geklaut. Sie war abgemeldet und ich dachte ich sehe Sie nie wieder.
    Jetzt hat sich aber die KriPo gemeldet.
    Sie wurde von der Polizei eingezogen weil der Besitzer sie über den TÜV kriegen wollte.
    Was oder wie genau das abgelaufen ist weiss ich nicht. Sie steht aufjedenfall jetzt bei der Polizei.
    Den Diebstahl habe ich erst 3 Wochen später bemerkt da ich nur 1 x im Monat geschaut habe ob Sie noch da ist.

    Jetzt ist es so das der Käufer sich beim Straßenverkehrsamt eine Unbedenklichkeitserklärung geben lassen hat. Da ich die Vespa aber am Samstag (24.06.2017) erst als gestohlen gemeldet habe und Sie aber anscheinend schon am 24.05.2017 geklaut wurde hat er diese Bescheinigung auch erhalten. Also alles gut dachte der Herr.
    Hat neue Reifen drauf gemacht, ein neues zündschloß und eine Batterie eingebaut... sowie den TÜV bezahlt... ich weiss nicht was noch gemacht wurde.
    Nun das Angebot: Er kauft sie mir ab. Will ich aber nicht.
    Dann will er aber aufjedenfall seine Teile zurück oder Geld für diese sehen... da ich aber gerade erst im Urlaub war habe ich kein Geld dafür.
    Teile zurückbauen geht nur mit dem Zündschloß. Das hat er wohl noch. Die reifen sind wohl von ihm zerstört und weggeschmissen worden. Waren auch alt und kaputt.

    Darf er sich jetzt wieder alles ausbauen? Was ist mit den Reifen? Wie kriege ich den ursprünglichen Zustand hin? Auf meine kosten?
    Habe nicht viele rücklagen und werde ihm keine 500 € dafür latzen... Er meinte am Telefon wohl er hätte 600 € schon reingesteckt.

    Was kann ich tun... was darf ich tun?? ?(

    Vielen dank für eure hilfe im voraus!


    Liebe Grüße

    Shotgun_Vespa

  • Badrichi
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    • June 26, 2017 at 14:42
    • #2

    Äh Anwalt einschalten sein Risiko


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  • Vespa1982
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    • June 26, 2017 at 15:36
    • #3

    Klaut deine Vespa und stellt Ansprüche.
    Ist der vielleicht behindert im Kopf?
    Von mir gäbe es da garnix zurück. Das wäre mit meinem Auwand verrechnet und gut.
    Hatte er die BE auch geklaut?
    Mit dem würde ich überhaupt nicht kommunizieren.
    Wenn der einen Anwalt nimmt nimmst du einen aber vorher würde ich mit dem überhaupt nicht verhandeln, der spinnt ja wohl.

    Meister gegen den (Vespa)Verschleiß.

  • Shotgun_Vespa
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    Vespa P80X Bj.1982
    • June 26, 2017 at 16:25
    • #4

    Laut KriPo ist derjenige der Sie über den TÜV bringen wollte schon der dritte Käufer seitdem Sie gestohlen wurde...
    Ob Er irgendwie damit zutun hat weiss ich nicht und spekuliere ich auch nicht drüber...

    Papiere habe ich alle zum Glück im Wohnzimmer schön im Ordner abgeheftet! ^^

    Mir ist eingefallen das ich beim ADAC bin... habe dort angerufen und ein kostenloses Erstgespräch bei einem Anwalt erhalten.
    Termin ist am 29.06.2017. Was dabei herumkommt schreibe ich dann hier für andere Betroffene rein.

    Mfg

    Shotgun_Vespa

  • Volker PKXL2
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    • June 26, 2017 at 16:31
    • #5

    Die Vespa wurde geklaut, nun ist sie wieder da. Es ist Deine Vespa. An gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Wenn er da Geld reingesteckt hat, ist es sein Problem. Wenn Du nachweisen kannst, dass es deine ist, muss die Polizei sie an dich aushändigen, wenn die erforderlichen Formalitäten erledigt sind.
    Ob er da nun was verlangt, oder peng. Mit dem redest du kein Wort mehr, schon gar nicht am Telefon. Wo hat der eigentlich deine Nummer her? Und warum hat er die überhaupt?

    Passgenaue Sportsitzbank für PK XL1 und XL2 mit originalem Plastikheck

    Meine 76' er V50 Spezial goes 130 ccm

    " Miss Lilibet ", oder eine heruntergekommene PK 50 Automatik wird frisch gemacht?

  • Shotgun_Vespa
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    • June 26, 2017 at 16:33
    • #6

    Die KriPo fragte mich ob Sie ihm meine Telefonnr. geben dürfte um das zu klären...

  • Badrichi
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    • June 26, 2017 at 16:44
    • #7

    Sehe es genauso wie Volker dann bleibt er halt auf den Kosten sitzen


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  • DXR85
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    • June 26, 2017 at 16:46
    • #8

    Wenn ich das richtig verstehe wurde sie von jemand geklaut und dann veräußert. Der jetzige Besitzer hat Sie gekauft nachdem man ihm beim Straßenverkehrsamt richtigerweise eine Unbedenklichkeitserklärung ausgehändigt hat da zu diesem Zeitpunkt die Vespa noch nicht als gestohlen gemeldet war. Vorausgesetzt der jetzige Besitzer hat nichts mit dem Diebstahl zu tun ist er jetzt auch der Gekniffene, da er ja beim Kauf auf die Korrektheit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vertauen musste. Ich würde Ihm trotzdem nichts erstatten, sondern ihm raten den Dieb der Vespa in Regress zu nehmen. Eine Anwaltliche Beratung ist hier aber sicher viel besser als die Meinungen von uns hier.

    Frühes vögeln stärkt den Wurm :+2

  • Shotgun_Vespa
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    • June 26, 2017 at 16:59
    • #9

    Ja richtig verstanden DXR85! :)

    Vielen Dank für die Antworten!

    Ich werde am Donnerstag alles einem Anwalt darlegen.

    Hat mich alles ein bisschen nervös gemacht... hatte noch nie Rechtsbeistand, bis jetzt, nötig.

    Wie gesagt... ich melde mich dann am Donnerstag nochmal!

    Mfg

    Shotgun_Vespa

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    • June 26, 2017 at 18:11
    • #10

    Keine Angst, Anwälte sind auch nur Menschen, gell @hedgebang


    Edit sagt: Das gilt auch für Ärzte rotwerd-)

    Frühes vögeln stärkt den Wurm :+2

    Einmal editiert, zuletzt von DXR85 (June 26, 2017 at 18:32)

  • CARDOC2001
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    • June 26, 2017 at 18:19
    • #11

    durch den Besitz der Original Papiere kannst du nachweisen wann Du sie zugelassen hast, das du den Diebstahl erst spät gemeldet hast ist nicht gut aber vertretbar. Des weiteren was und wie viel der neue Besitzer reingebuttert hat ist unrelevant, Pech für Ihn , da brauchst Du nix zahlen oder so Fakt ist das er Diebesgut erstanden hat.
    Aber ohne Anwalt wirst du da nicht zurecht kommen !

    Aus Gelben Säcken werden Plastikroller gebaut ...
    Lieber Sehnenscheidenentzündung vom Schalten als nen krummen Daumen vom Starten...
    2Takt Islamist

  • derpinguin
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    VO Gruppenduschen
    • June 26, 2017 at 18:47
    • #12

    +1 für keine weiteren Gespräche mit dem aktuellen Besitzer und für Anwalt.

    Du bist nach wie vor Eigentümer des Gefährts und kannst das ja auch nachweisen. Wie die anderen schon gesagt haben, man kann kein Eigentum an Diebesgut erwerben und das Geld, das er investiert hat ist sein Problem. Er muss sich an den wenden, von dem er die Kiste gekauft hat.

  • rassmo
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    • June 26, 2017 at 20:05
    • #13

    §932 BGB Gutgläubiger Erwerb von Nichtberichtigtem Klick mich
    Dannach kann der Käufer durchaus Eigentümer werden. Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle sollte durchaus ausreichen um in gutem Glauben zu kaufen. Insofern würde ich nicht pauschal sagen das dieser Fall eindeutig ist.
    Also abwarten was der Anwalt sagt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • hedgebang
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    • June 28, 2017 at 13:44
    • #14
    Zitat von rassmo

    §932 BGB Gutgläubiger Erwerb von Nichtberichtigtem Klick mich
    Dannach kann der Käufer durchaus Eigentümer werden. Und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle sollte durchaus ausreichen um in gutem Glauben zu kaufen. Insofern würde ich nicht pauschal sagen das dieser Fall eindeutig ist.
    Also abwarten was der Anwalt sagt.

    Das stimmt aber nicht, wenn die Sache "abhandengekommen" ist, wozu auch Diebstahl zählt. Dazu gilt § 935 BGB =>

    Also Eigentumserwerb bei geklauten Sachen ist nicht. Anders ist die Frage des sog. Verwendungsersatzes zu beurteilen, also die Frage, was der vorherige Besitzer vom Eigentümer für die von ihm getätigten Verwendungen für die Sache ersetzt verlangen kann. Man spricht hier auch von der juristisch durchaus kniffeligen Frage der sog. aufgedrängten Bereicherung. Was man dann unter Umständen als Eigentümer ersetzen muss oder nicht, hängt auch von der Gut- oder Bösgläubigkeit des Besitzers bzw. vorherigen "Erwerbers" ab.

    Dazu wird dem TE der RA aber sicherlich schon was sagen. Das hier alles juristisch auseinanderzunehmen, würde hier den Rahmen sprengen.

    Und noch etwas:

    Ich bin als RA sicherlich nicht der allwissende Methusalem. Aber haltet euch bei solchen juristischen Fragen mit irgendwelchen Halbweisheiten bitte künftig etwas zurück. Das kann einem Hilfesuchenden ggfls. nur falsche Hoffnungen machen oder ihn im schlimmsten Falle auch noch in die falsche Richtung bringen.

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • DXR85
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    • June 28, 2017 at 14:39
    • #15
    Zitat von hedgebang

    Das stimmt aber nicht, wenn die Sache "abhandengekommen" ist, wozu auch Diebstahl zählt. Dazu gilt § 935 BGB =>
    Also Eigentumserwerb bei geklauten Sachen ist nicht. Anders ist die Frage des sog. Verwendungsersatzes zu beurteilen, also die Frage, was der vorherige Besitzer vom Eigentümer für die von ihm getätigten Verwendungen für die Sache ersetzt verlangen kann. Man spricht hier auch von der juristisch durchaus kniffeligen Frage der sog. aufgedrängten Bereicherung. Was man dann unter Umständen als Eigentümer ersetzen muss oder nicht, hängt auch von der Gut- oder Bösgläubigkeit des Besitzers bzw. vorherigen "Erwerbers" ab.

    Dazu wird dem TE der RA aber sicherlich schon was sagen. Das hier alles juristisch auseinanderzunehmen, würde hier den Rahmen sprengen.

    Und noch etwas:

    Ich bin als RA sicherlich nicht der allwissende Methusalem. Aber haltet euch bei solchen juristischen Fragen mit irgendwelchen Halbweisheiten bitte künftig etwas zurück. Das kann einem Hilfesuchenden ggfls. nur falsche Hoffnungen machen oder ihn im schlimmsten Falle auch noch in die falsche Richtung bringen.

    "Eine Anwaltliche Beratung ist hier aber sicher viel besser als die Meinungen von uns hier"


    Ist mein Reden :thumbup:

    Frühes vögeln stärkt den Wurm :+2

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    • June 28, 2017 at 16:36
    • #16

    Aber für was hat er schon 600€ reingesteckt?

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Vespa1982
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    • June 28, 2017 at 23:23
    • #17

    Nur kurz er will was für seine Teile, da würde ich zumindest in den Raum werfen, dass er beim Fahren ja auch mein Eigentum abgenutzt hat, kostet ja auch Geld Verschleiß. Lager Kolben Zylinder Bremsen und Bremstrommel usw.
    Und noch mein Nutzungausfall.
    Das wäre viel Teurer wie seine Teile, der müsste mir dazu noch Geld bringen.

    Meister gegen den (Vespa)Verschleiß.

  • ReBonSe
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    • June 29, 2017 at 09:10
    • #18

    Weiß nicht warum ihr alle so auf dem rum hackt. Verstehe den schon dass er, nachdem er die Bestätigung hatte dass sie nicht geklaut ist, Investitionen gemacht hat und da irgendwie versucht das Geld wieder zu bekommen. Natürlich sinnvoller Weise von dem Dieb...

    

  • Creutzfeld
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    • June 29, 2017 at 09:41
    • #19

    Schon klar. Würde ich ja auch machen/versuchen.
    Wollte nur wissen was er für 600€ alles gemacht hat. Mus ja einiges gewesen sein.
    Mehr wollte ich nicht wissen.

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

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    • June 29, 2017 at 10:01
    • #20

    Menschenverstand zählt hier nicht...
    hier musst Du den Rechtsweg einhalten, aber gutes tschutschu :thumbup:
    Erstmal schön, das Du deinen Roller wieder bekommst..ist ja nicht immer so..
    Alles über Anwälte laufen lassen..und für die Zukunft würde ich eine Rechtsschutzversicherung empfehlen.
    Drück Dir für weiteres die Daumen, das wird schon :thumbup:

    Status: es ist nicht leicht........ ;)

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