1. Vespa Forum
    1. Unerledigte Themen
  2. Dashboard
  3. Galerie
    1. Alben
    2. Karte
  4. Lexikon
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Galerie
  • Lexikon
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. VespaOnline Forum: Entdecke die Welt der klassischen Vespa-Roller und teile deine Leidenschaft
  2. Vespa Smallframe Roller
  3. Smallframe: Technik und Allgemeines

Woher neue Papiere für meine Vespa PK80?

  • winni1956
  • August 30, 2019 at 09:50
  • winni1956
    Anfänger
    Punkte
    15
    Beiträge
    2
    Vespa Typ
    PK80
    • August 30, 2019 at 09:50
    • #1

    Hallo an Alle,

    ich bin neu hier und habe eine Frage.

    Besitze eine Vespa PK80, diese habe ich 1993 abgemeldet, damals wurden die Fahrzeugpapiere (Brief, Betriebserlaubnis?) von der Zulassungsbehörde eingezogen mit dem Hinweis, dass ich diese nicht brauche.

    Jetzt möchte ich den Roller wieder zulassen. Wer kann helfen?

  • Svensen
    Profi
    Reaktionen
    182
    Punkte
    7,277
    Trophäen
    1
    Beiträge
    1,410
    Wohnort
    24937 Flensburg, Deutschland
    Vespa Typ
    PX225 , T5 172, GL150 (211 Polossi), Bajaj 221 Gepann,Bajaj ´82 (BGM), V136Special,...
    Vespa Club
    Flensburger RC
    • August 30, 2019 at 10:12
    • #2

    eigentlöich geht es genauso wie bei den 50ér, da Du ja auch Betriebserlaubnis hast ...

    Also von der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und beim Piaggio-Händler neue BE bestellen ....

  • winni1956
    Anfänger
    Punkte
    15
    Beiträge
    2
    Vespa Typ
    PK80
    • August 30, 2019 at 10:25
    • #3

    Hallo Svensen,

    vielen Dank für Deinen Tip, ich werde es mal so versuchen.

  • Fantine
    Meister
    Reaktionen
    512
    Punkte
    12,967
    Trophäen
    2
    Beiträge
    2,485
    Wohnort
    Duisburg
    Vespa Typ
    PK 50 XL 2
    • August 30, 2019 at 13:20
    • #4

    Du bist bei der Behörde falsch beraten worden und hast deine PK80 endgültig stillgelegt. Bei einer vorübergehenden Stillegung wäre diese im Brief vermerkt und lediglich der Schein eingezogen / entwertet worden. Den Brief hättest du zurückerhalten.

    Leider its die erneute Zulassung ( die PK80 ist ein zulassungspflichtiges Fahrzeu ) nicht auf dem von Svensen beschriebenen Weg möglich. Was dafür bei einem endgültig stillgelegten Fahrzeugalles zu tun ist, weiß ich leider nicht

  • Svensen
    Profi
    Reaktionen
    182
    Punkte
    7,277
    Trophäen
    1
    Beiträge
    1,410
    Wohnort
    24937 Flensburg, Deutschland
    Vespa Typ
    PX225 , T5 172, GL150 (211 Polossi), Bajaj 221 Gepann,Bajaj ´82 (BGM), V136Special,...
    Vespa Club
    Flensburger RC
    • August 30, 2019 at 14:11
    • #5

    dann am Besten mit Fahrgestellnummer bei der Zulassungsstelle nachfragen ....

  • Menzinger
    Moderator
    Reaktionen
    3,786
    Punkte
    20,946
    Trophäen
    1
    Beiträge
    3,416
    Bilder
    1
    Einträge
    1
    • August 30, 2019 at 14:34
    • #6

    Seit 2007 wird nicht mehr zwischen vorübergehend und endgültig unterschieden. Ich würde auch eine Zweitschrift der BE beantragen, die Zulassungsstelle prüft dann bei Wiederzulassung, ob es Gründe gibt, die dagegen sprechen und müsste dann zulassen.

    Sich vorher mit der Zulassungsstelle ins Benehmen zu setzen wie empfohlen, kann aber nicht schaden.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • mono August 30, 2019 at 15:20

    Hat den Titel des Themas von „HILFE, fehlende Papiere für PK80“ zu „Woher neue Papiere für meine Vespa PK80?“ geändert.
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt
  4. Geschichte der Vespa bei Wikipedia
  5. Nutzungsbedingungen
Made with ♥ in Bavaria
Community-Software: WoltLab Suite™