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Allgemeine Fragen zu V5N2T

  • Schueddi
  • October 16, 2019 at 16:52
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    • October 16, 2019 at 20:20
    • #21

    kaffee-) Nun Menzi, dafür ist Schüddi ja nun mal in diesem Forum, um Aufklärung zu erhalten :)...

    Erkläre Ihm mal die Schritte die Er tun muss, um ne arische Vespe zu bekommen :gamer:

  • Schueddi
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    • October 16, 2019 at 20:21
    • #22

    Bei einer TÜV-pflichtigen Maschine (über 50ccm) hättest du vollkommen recht.
    50ger kannst du so zulassen und die italienischen Papiere reichen aus. Er arbeitet seit fast 20 Jahren als TÜV Meister, er macht solche Einzelabnahmen, ich vertraue ihm da.
    Kannst mir aber gerne etwas schriftliches geben das ich ihm vorlegen kann.

  • Menzinger
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    • October 16, 2019 at 20:26
    • #23

    StVO und StVZO.

    Selber lesen.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Schueddi
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    • October 16, 2019 at 20:28
    • #24

    ne so einfach kann ich es dir nicht machen. Kannst du mir die Stellen, die die 50ger betreffen zeigen?

  • Menzinger
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    • October 16, 2019 at 20:30
    • #25

    Ich mache es mir einfach. Es ist ja Dein Punktekonto, nicht meines.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • TOMV50
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    • October 16, 2019 at 20:35
    • #26

    Scheint aber eine gedrosselt Hp4 zu sein, lt Bild 1,5 KW,

    Um eine Vollabnahme beim TÜV wirst jedoch nicht drum rum kommen

  • Kawitzi
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    • October 16, 2019 at 20:36
    • #27

    Vertraue niemanden auch nicht dir selbst , es sei dem, du bist die Frau Merkel, dann wird es vertraulich offiziell 8o!

    Nä du, da muss sich dein 20 jähriger Tüff -Hauptmeister, noch mal in den StVO/StVZO Büchern beim Nachsitzen zum nachlesen üben =O!

    Sei nicht traurig, hier wird dir geholfen yohman-)

    Einmal editiert, zuletzt von Kawitzi (October 16, 2019 at 20:44)

  • Schueddi
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    • October 16, 2019 at 20:49
    • #28

    Die 50ger sind nicht TÜV pflichtig und die Vespa kommt aus der EU.
    die halbe Familie kommt aus Italien und hatten noch nie Theater mit den 50gern. Die mit großem Kennzeichen müssen umgeschrieben werden.

  • Menzinger
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    • October 16, 2019 at 20:52
    • #29

    Von HU hat hier niemand was gesagt.


    Du brauchst eine deutsche Betriebslerlaubnis, die Du durch eine Vollabnahme beim TÜV erlangst und die durch die Zulassungsstelle gültig gestempelt wird.


    Es gibt bereits zig Threads zu dem Thema. Mach Dein Ding, wenn Du es zu wissen glaubst, aber verbreite hier nicht Nonsens.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Schueddi
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    • October 16, 2019 at 20:56
    • #30

    Ich verbreite gar nichts! Ich hab weiter gegeben was ich auf Nachfrage gesagt bekommen habe.

    Wenn ich den TÜV frage und der sagt in dem Fall brauchst du nicht kommen dann geht man doch erst mal davon aus das man dem glauben kann.


    egal: BTT

    Einmal editiert, zuletzt von Schueddi (October 16, 2019 at 21:01)

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    • October 16, 2019 at 21:06
    • #31

    Beruhigt Euch Kinner's =O! Es ist ja noch nichts passiert ...

    Schueddi! Die Jungs hier im Forum wissen wirklich richtig, richtig bescheid ! Die arbeiten an den Vespen schon ihr halbes Leben lang dran und haben Ihr Wissen, was Vespen angeht als Tattoo im Hirn verewigt. Da wird dein TÜV- Mann keine Chance gegen haben :wacko:...

    :-2

  • Schueddi
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    • October 16, 2019 at 21:34
    • #32

    Ich kenne noch einen Polizeisachverständigen in der Nachtbarschaft. Der macht Verkehrskontrollen. Ich frage den mal wenn ich ihn sehe.

  • lelox
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    • October 16, 2019 at 21:48
    • #33

    Wenn derRoller dauerhaft in Deutschland betrieben werden soll, dann braucht er eine deutsche Betriebserlaubnis.

  • Schueddi
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    • October 16, 2019 at 21:55
    • #34

    Sollte ja kein Problem sein. Ist ja original.

  • TOMV50
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    • October 16, 2019 at 22:02
    • #35

    Problem nicht, aber mit weiteren Kosten verbunden

  • Kawitzi
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    • October 16, 2019 at 22:05
    • #36

    Genau, wird es auch nicht :0). Wenn doch, nehme ich Dir den Roller gerne ab jubelund plage mich dann mit dem StVO Amtsschimmel fürchterlich durch X/

    Aber den vollen Preis kann ich dir nicht für den Roller geben!:rolleyes: Der ist nämlich mind. 1x Umgefallen! Sehe Dir mal den Bremshebel an, der ist Krumm :huh:!

  • Schueddi
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    • October 16, 2019 at 23:07
    • #37

    Ne den werde ich nicht mehr her geben.

    Die Kosten werden mich nicht umbringen. Ums Geld geht es mir auch gar nicht.

    Da du den Preis ja nicht kennst kann ich dir ja viel erzählen :)

    Ne das mit dem Auspuff ist ne ernsthafter Überlegung denn der passt wirklich gut. Der Sound würde mich nur interessieren...

    Einmal editiert, zuletzt von Schueddi (October 16, 2019 at 23:43)

  • Schueddi
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    • October 17, 2019 at 00:09
    • #38

    Was ist denn generell die Meinung hier?
    Komplett original lassen wenn man denn mal eine hat oder kleine Modifikationen wie Auspuff oder Chromspiegel ok solange es rückrüstbar ist...?

    Der Citroën ist auch komplett original mit Patina...

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    • October 17, 2019 at 05:53
    • #39

    Diese Frage kannst Du dir nur selber stellen ;). Das wird sonst hier nämlich zu einer Glaubensfrage :). Wenn du auf das Temperament einer Italienerin stehst, kommst du um ein paar kleine Veränderungen nicht herum. Magst du lieber die Schwäbische Gemütlichkeit, dann " Bevor i mi uffreg isch mrs lieber egal", dann lass Sie so wie sie ist .

    P.S. Sound: Leise und Kernig .:)

  • rassmo
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    • October 17, 2019 at 11:28
    • #40
    Zitat von Schueddi

    Die 50ger sind nicht TÜV pflichtig und die Vespa kommt aus der EU.
    die halbe Familie kommt aus Italien und hatten noch nie Theater mit den 50gern. Die mit großem Kennzeichen müssen umgeschrieben werden.

    Da ich beim Bundesverkehrsministerium, da immer irgendein TÜV- oder sonstiger Prüfer was wußte oder gehört hatte, nachgefragt habe kann ich es dir sicher sagen.

    Ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen das in D gefahren wird braucht eine deutsche ABE, deutsche BE oder eine CoC. Denn nur durch diese Papiere wird sichergestellt das der Roller die dür Deutschland gültigen Voraussetzungen erfüllt bzw. zum Zeitpunkt der Zulassung erfüllte.

    Das die Hälfte deiner Familie die aus Italien kommt noch nie Probleme mit 50igern hatte kann mehrere Ursachen haben.

    1. Ist die Herkunft einer Person kein Grund für Probleme sondern die Herkunft des Fahrzeugs.

    2. Die gefahrenen Fahrzeuge haben eine deutsche ABE, BE oder eine CoC

    3. Sie sind noch nie kontrolliert worden oder bei der Kontrolle wurde ein Auge zugedrückt.

    Eigentlich muß sogar die Versicherung deutsche Papiere verlangen bevor sie dir ein Versicherungskennzeichen verkauft.

    Btw: Ein TÜV-Prüfer prüft nur ob ein Fahrzeug bestimmte Bestimmung einhält. Er erteilt weder ein ABE oder BE. Ob ein Fahrzeug in Deutschland gefahren werden darf entscheidet die Zulassungsstelle, ja auch bei 50ern. Deshalb muß der §21-TÜV-Bericht auch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden und der Roller wird dort in ein Register eingetragen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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