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Kopie Betriebserlaubnis mit 9 Zoll Felgen

  • Kaiser23
  • May 5, 2021 at 20:29
  • Kaiser23
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    • May 5, 2021 at 20:29
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe morgen einen Termin für die 21er Abnahme beim TÜV für meine Italienische V50 V5A1T

    Hätte jemand eine Betriebserlaubnis die er mir schicken kann. Ich würde gerne eine Kopie von einem gleichen Modell mitnehmen.

    Im Internet finde ich nur Betriebserlaubnis von den deutschen Modellen mit 10 Zoll reifen meine Vespa hat jedoch die 9 Zoll Reifen drauf.

    Gruß

  • rassmo
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    • May 6, 2021 at 09:27
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    • #2

    Klick mich

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • May 6, 2021 at 09:35
    • #3
    Zitat von rassmo

    Klick mich

    Vorsicht! Da stehen zwar 9"-Felgen, 50 ccm, 48 km/h bbH drin. Der Roller ist aber als Kraftrad, nicht als Kleinkraftrad systematisiert! Daher nur mit Klasse 1 / A legal zu fahren. Als technische Basis zu gebrauchen, aber bitte auf die richtige Systematisierung achten!

    Mehr hier Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm

    Und hier

    Thema

    Meine Vespa hat keine deutschen Papiere - was tun?

    Wenn man eine Vespa, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war, in Deutschland bewegen möchte, benötigt man eine Betriebserlaubnis dafür. Das gilt auch für die 50er, auch wenn nicht wenige mit irgendwelchen Papieren aus dem Ausland womöglich jahrelang unbehelligt in Deutschland unterwegs sind. Wird man erwischt, sind 50 Euro Bußgeld fällig (Stand 2020) und bei Gefährdung des Straßenverkehrs legt die Pozilei für den Fahrer auch ein Konto in Flensburg an und schreibt…
    Menzinger
    December 28, 2020 at 10:30
  • rassmo
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    • May 6, 2021 at 09:39
    • #4

    tonitest

    Ich vermute sowieso das der TE schon beim TÜV ist. Und die haben ihre Datenbank.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • May 6, 2021 at 10:22
    • #5
    Zitat von rassmo

    tonitest

    Ich vermute sowieso das der TE schon beim TÜV ist. Und die haben ihre Datenbank.

    Stimmt, der wollte ja heute da hin.

    Tja, die beste DB nützt nix, wenn die dort gespeicherten Daten fehlerhaft oder falsch sind...

    Vlt liest Kaiser23 hier ja noch im Nachgang und berichtet.

    Evtl kann / sollte / muss er dann die Daten korrigieren lassen.

  • Kaiser23
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    • May 6, 2021 at 11:15
    • #6

    vielen Dank für die Betriebserlaubnis.

    Termin ist erst am Nachmittag ich berichte wie es ausgeht

    Warum hat derjenige die 50ccm Vespa als Motorrad zugelassen was hätte das für einen Sinn?

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    • May 6, 2021 at 11:52
    • #7
    Zitat von Kaiser23

    vielen Dank für die Betriebserlaubnis.

    Termin ist erst am Nachmittag ich berichte wie es ausgeht

    Warum hat derjenige die 50ccm Vespa als Motorrad zugelassen was hätte das für einen Sinn?

    Nee, macht auch keinen Sinn, zugelassen ist das ja noch nicht, nur so systematisiert.

    Achte darauf, dass deine Vespa als Kleinkraftrad systematisiert wird von dem technischen Sachverständigen.

    Am besten mit den alten Schlüsselnummern (wenn das geht), die neuen definieren KKR nur bis 45 km/h, darüber ist es ein Leichtkraftrad.

    Lies dir den oben verlinkten Lexikon-Eintrag zur freiwilligen Zulassung durch, auch die verlinkten Dokumente des KBA.

  • Kaiser23
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    • May 6, 2021 at 18:06
    • #8

    Hallo zusammen,

    hat alles super geplant. Der Prüfer war trotz den italienischen Papieren sehr entspannt.

    Die ausgedruckte Betriebserlaubnis hatte ich nur als Sicherheit dabei falls der Prüfer Probleme macht.

    Ein paar Bilder, Licht und Hupen Test, Ansonsten Auspuff Dämpfer etc. kurz überflogen und eine kleine Probefahrt im Hof.

    Bei den Papieren hat er lange in der Datenbank nachgesehen hat aber zu meiner V5A1T 7220** mit einem V5A1M Motor nur vorhandene Einträge mit 40km/h gefunden. Da hat er sich leider nicht auf die 45 bzw. 50 km/h eingelassen.

    Jetzt bin ich endlich legal auf der Straße unterwegs :-7

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    • May 6, 2021 at 20:21
    • #9

    Denke 45/50km/h Eintragung wird’s auch nur in Verbindung mit 10“ Räder geben

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    • May 6, 2021 at 20:43
    • #10
    Zitat von Kaiser23

    Jetzt bin ich endlich legal auf der Straße unterwegs

    Du warst also auch schon bei der Zulassungsbehörde und hast dir aufgrund des Gutachtens eine Einzel-Betriebserlaubnis erstellen lassen?

    Aber sehr schön, dass es so problemlos auf der Prüfstelle geklappt hat! 👍

  • rassmo
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    • May 7, 2021 at 09:21
    • #11
    Zitat von TOMV50

    Denke 45/50km/h Eintragung wird’s auch nur in Verbindung mit 10“ Räder geben

    Die Eintragung gibt es mit einem speziellen Gutachten.Dann brauchst du noch den Auspuff 4109S einen und, so das noch nicht verbaut ist, einen 16/16er Vergaser mit 70er HD.

    In der Datenbank des TÜV sind erstmal nur die Originalmotoren und die damalig gültige Höchstgeschwindigkeit.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Kaiser23
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    • May 12, 2021 at 13:27
    • #12

    tonitest

    genau Gutachten abstempeln lassen und dann die Vespa gleich noch freiwillig zugelassen.

    Gab zwar kurzzeitig ein kleines Problem da bei der Fahrgestellnummer noch ein verlorenes Kennzeichen hinterlegt war aber nach Rücksprache mit der Polizeidienststelle stand der Zulassung nichts mehr im Wege.

    Ich hab die Papiere angehängt falls sie in Zukunft jemand gebrauchen kann.

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    • May 12, 2021 at 18:15
    • #13
    Zitat von Kaiser23

    tonitest

    genau Gutachten abstempeln lassen und dann die Vespa gleich noch freiwillig zugelassen.

    Gab zwar kurzzeitig ein kleines Problem da bei der Fahrgestellnummer noch ein verlorenes Kennzeichen hinterlegt war aber nach Rücksprache mit der Polizeidienststelle stand der Zulassung nichts mehr im Wege.

    Ich hab die Papiere angehängt falls sie in Zukunft jemand gebrauchen kann.

    Cool!

    Sieht auch einigermaßen richtig ausgefüllt aus auf die Schnelle, nix falsches drin (bspw Systematisierung richtig als KKR)

    Was mir fehlt - und Dir bei einer eventuellen Kontrolle auf die Nase fallen kann:

    - Vermerk der freiwilligen Zulassung

    - HU-Freiheit (Frage: hast Du nen HU-Stempel auf das Blech bekommen???)

    - Vermerk der Steuerfreiheit (wobei das in den Zulassungspapieren nicht so wichtig ist).

  • Kaiser23
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    • May 14, 2021 at 06:48
    • #14

    HU Stempel habe ich keinen drauf.

    Das ich öfters kontrolliert werde kann ich mir auch vorstellen, da viele Polizisten die freiwillige Zulassung nicht kennen.

  • Menzinger
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    • May 14, 2021 at 07:00
    • #15

    Entscheidend ist, dass da, wo die HU mit Datum vermerkt ist, befreit oder nichts steht.

    Befreit erscheint dann dort, wenn der Sachbearbeiter beim Datum im System 88/88 eingibt. Manche wissen das nicht und kleben beim Druck ein Stück Tesa drüber. Sollte aber als Anhaltspunkt zum Nachdenken auch reichen bei einer Kontrolle.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

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    • May 21, 2021 at 11:27
    • #16

    Okai bei Nächste HU steht der 12.05.2021

    Das ist ja definitiv falsch. Aber ich denke im Falle einer Kontrolle kann ich dem Polizisten ja erklären, dass ich keine HU habe, da ich eine freiwillige Zulassung habe.

  • Menzinger
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    • May 21, 2021 at 11:37
    • #17
    Zitat von Kaiser23

    Okai bei Nächste HU steht der 12.05.2021

    Das ist ja definitiv falsch. Aber ich denke im Falle einer Kontrolle kann ich dem Polizisten ja erklären, dass ich keine HU habe, da ich eine freiwillige Zulassung habe.

    Nein, das musst Du korrigieren lassen.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

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    • #18
    Zitat von Kaiser23

    Okai bei Nächste HU steht der 12.05.2021

    Das ist ja definitiv falsch. Aber ich denke im Falle einer Kontrolle kann ich dem Polizisten ja erklären, dass ich keine HU habe, da ich eine freiwillige Zulassung habe.

    Dann bist Du ja heute schon drüber...

    Guck da nochmal genau, steht da nur ein Datum? Und ist das dann nicht das Datum, als Du auf dem Amt warst?

    Nichtdestotrotz würde ich die HU-Freiheit in der ZB U und ZB II eintrgaen lassen.

    Zum einen so, wie Menzinger beschrieben hat:

    Zitat von Menzinger

    Entscheidend ist, dass da, wo die HU mit Datum vermerkt ist, befreit oder nichts steht.

    Befreit erscheint dann dort, wenn der Sachbearbeiter beim Datum im System 88/88 eingibt. Manche wissen das nicht und kleben beim Druck ein Stück Tesa drüber. Sollte aber als Anhaltspunkt zum Nachdenken auch reichen bei einer Kontrolle.

    Und sicherheitshaleber zusätzlich im Freitext-Feld (zusätzliche Eintragungen) auf der Innenseite.

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