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Blinker bei alten Vespas nachrüsten

  • Wannabeprofi
  • August 28, 2006 at 15:56
  • Wannabeprofi
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    • August 28, 2006 at 15:56
    • #1

    Hallo,
    bei mir steht ne §21 Untersuchung an und ich habe ne Vespa 150, 66er Baujahr, die nie Blinker hatte.
    Jetzt hat der Mann vom Tüv vorab mal schongesagt, dass ab `63 generell alle Motorräder Blinker bräuchten.....
    Hab ich keine Ahnung von, will da auch nicht 2 oder 3 mal zum Tüv und will jetzt natürlich nachrüsten, ohne die Optik zu sehr zu verschandeln.

    Welche Alternativen gibt es denn?
    Kommt man da irgendwie drumrum?
    Wenn nicht, muss man da Blinker vorne und hinten haben?
    Reichen auch diese Blinker an den Lenkerenden?
    Gibt es dazu Nachrüstsätze?
    Habe keine Batterie.

    Danke im Voraus für alle Beiträge

  • Moskito
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    • August 28, 2006 at 21:55
    • #2

    Ist es denn nicht so das wenn nie welche ab Werk drann waren müssen auch keine nachgerüstet werden ?

    Wir fahren keine Vespa.................... die Vespa erlaubt uns nur einige Ihrer Funktionen zu übernehmen dafür bringt sie uns an unser Ziel.

  • Nick50XL
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    • August 29, 2006 at 00:50
    • #3

    Ansonsten versuch mal die Suchfunktion, da gab's schon mehrfach was, obwohl ich auch fast sicher bin das die nur Blinker brauchen wenn die auch im Fahrzeugschein stehen!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Wannabeprofi
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    • August 29, 2006 at 18:37
    • #4

    Hallo und Danke für das Feedback.
    Moskito, es ist leider nicht so wenn die DInger keine Papiere mehr haben wie mein. Dann gelten die allgemeinen technischen Bestimmungen zur Zeit der Herstellung des Teils. Und seit 1963(?) sind in Deutschland Blinker zwingend vorgeschrieben, sagen die. Punkt, basta. Darüberhinaus bekäme man auch, TüV hin oder her, von der polizei ein Protokoll, da die das auch wüssten (ab 63 und so). Es soll da baer irgendwelche Ausnahmegutachten geben, oder TÜvs die da ne Ausnahme eintragen. Dann ginge das wieder....
    Bei deutschen Beamten und beamtennahen Gruppierungen wie TÜV mit Logik weiterzukommen habe ich schon lange aufgegeben.
    In Bayern soll es da noch Leute geben, die sowas in den Papieren haben.
    Wo ist die Suchfunktion? ich kenne mich hier nicht aus, bin ganz gnaz frisch hier....danke.
    Vielleicht hat ja jemand nen entsprechenden Brief mit EIntrag. Kopie wäre nett.

  • Moskito
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    • August 29, 2006 at 20:02
    • #5

    Son schei........... Deutsche Bürokratie, ergo also immer schön auf die Papiere aufpassen !

    Wir fahren keine Vespa.................... die Vespa erlaubt uns nur einige Ihrer Funktionen zu übernehmen dafür bringt sie uns an unser Ziel.

  • Fettkimme
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    • August 29, 2006 at 22:12
    • #6

    Nabähhhhnd

    Ich hatte ja schon mal meinen Senf zum blinkernachrüsten dazugegeben.
    wenn es absolut sein muß nimm die hella lenkerendedinger aus dem topic.
    kannst du danach wieder abbaun,weil es nicht explizit in den papers steht.
    kommst trotzdem bei jedem 2ten fsp/dekra/füs durch die hu.
    btw du hast gar keinen schalter an deinem lenkkopf :rolleyes:
    ist aber machbar für nervenstarke&geduldige bastler.

    prost ante

    Weapons of Mass Destruction

  • Wannabeprofi
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    • August 30, 2006 at 22:53
    • #7

    Danke für dein Feedback und den hilfreichen Link.
    Das Teil hier ist wegen der 150cc leider ein Motorrad. Die Lenkerendenblinker sind da schon ganz nett, aber neben dem Unterbringen von nem Relais und dem kauf eines Schalters hast du da noch ein frößeres problem: Man benötigt da irgendwie noch feststehende Sockel/ Rohre in den Lenkerenden, damit die Blinkereinsätze sich nicht mitdrehen....

    ist ne verdammte Sch...kannich euch sagen...so ne blöde Kacke, könnt ich in den Tisch beissen, nen Salto schlagen und dem guten Mann vom Tüv, der den heiligen Eid auf die Vorschriftenkladde geschworen hat, was auch immer passieren mag,mal so richtig auf die Schulter klopfen.
    Das ist doch ncht zu fassen....In der halben republik fahren die DInger ohne Blinker rum, nur hier machen die jungs sich die Hosen voll........Eieieieiei....ich fass es nicht......und wieder 100 EUro weg und ein bisserl verunstaltungsarbeit am Wochenende....

  • alexhauck
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    • August 30, 2006 at 23:17
    • #8

    hmm... ist das bei verlorenen papieren und keinen blinkern generell bei allen modellen ein problem oder erst ab ner bestimmten ccm zahl?

    • Primavera 125
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    • September 4, 2006 at 01:15
    • #9

    Keine Blinker sind für Kleinkrafträder vorgeschrieben, also alles bis 125ccm....Darüber dann schon, außer es steht, wie oben bereits erwähnt nix in den noch vorhandenen Papieren.

  • Fettkimme
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    • September 4, 2006 at 06:55
    • #10

    Das Merkblatt Lichttechnische Einrichtungen vom TÜV
    Kleiner Auszug der wichtigen Stelle

    Zitat


    "Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)
    Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden
    Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen
    angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In
    Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ
    vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit
    solchen FRA ausgerüstet sind.
    Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn
    wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA
    verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im §
    54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau
    Seite 20 von 91 AKE
    Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht
    damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau
    Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).
    Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen
    bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der
    Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m.
    der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.

    Alles anzeigen

    Das heißt in der Praxis, kenne ich ein paar Kollegen die sich den schönen Satz Bj:blabla Abweichung von der STVZO : §54: ohne Fahrtrichtungsanzeiger eintragen lassen.
    Genau auf diese Austragung reagieren manche Kontrollorgane muffig und verpassen dir ne Mängelkarte.
    Andere Prüfer andere Auslegung,alles was eingetragen ist kann auch wieder ausgetragen werden.
    Deshalb fahre ich einen Hobel lustig ohne Blinker und bei Kontrollen fragt (bei uns in Berlin und Umland)
    meist keiner danach oder ich sage nö der hatte noch nie welche dran Importfhzg. ist so hier zugelassen worden.
    Schlimmstenfalls gibts ne Mängelkarte und mein Prüfer stempelt das Ding ab.
    Kann einem nämlich auch passieren für teuer Asche alles eingetragen
    und die Zulassungsstelle sagt ne da müßen aber 4 Blinker ran.
    was der Tüv sagt intressiert uns nicht wir dürfen eigenständig überprüfen.
    Also wie du es auch machst in der Bananenrepublik......

    Weapons of Mass Destruction

  • Rita
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    T5
    • September 4, 2006 at 19:42
    • #11

    bei den alten Rollern reicht es auch auf den Backen Blinker zu montieren, die nach vorn und hinten sichtbar sind.

    da die originalen 60er Jahre Blinker der GS extrem teuer kommen, gibts ne preiswerte Alternative von Hella (die hatte früher z.B. der 2CV an der B-Säule oben dran)

    Rita

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