Fahrzeugschein nur 40Km/h :-(

  • Hallo,


    in meinem Fahrzeugschein meiner 50R steht zugelassene Höchstgeschwindigkeit 40 km/h. Sie ist Bj. 1980 wo ist geregelt wie schnell sie maximal fahren darf. Laut Fahrzeugschein ja eindeutig nur 40km/h, hatte aber was im Hinterkopf das die "Alten Dinger" im Gegensatz zu den neuen Rollern 60km/h fahren dürfen.


    40km/h sind ja auch weng sehr wenig ;) hatte deswegen jemand schon mal Stress mit der Rennleitung ??
    *g*



    Danke für eure Antworten

    Wozu ne Biene wenn ich ne Vespe haben kann ?!

  • Hallo,


    die "alten Dinger" die du meinst sind Roller aus den 50/60gern ( glaube ich ). Wenn bei dir nur 40 drin steht, dürfens halt auch nur 40 sein...


    Gruß Ruhrpottbastard

  • wo heir grad über papiere geredet wird....ich hab meine verloren (man darf ncihts liegen lassen mit kleinen brüdern im haus) was macht man jetzt...kann man sich neue holen oder so???kann ich den roller jetzt überhaubt ncoh anmelden????


    bitte um antwort...mfg KingBoo

  • @ penemy
    bis BJ 86 generell 40km/h
    ab Bj 86 50km/h


    die 60km/h sind eine Ausnahmeregelung für die Mopeds aus der DDR,
    da diese dort auch schon 60km/h durten und da die "Besitzstandswahrung" greift


    @ KingBoo


    es gibt 2 legale Methoden


    1. vom Tüv eine Abnahme nach §21 machen lassen (33,18€, wenn Roller bis BJ 88) (53,38€ ab Bj 89)
    diese Einzel Betriebserlaubnis muß anschließend vom Straßenverkehrsamt abgestempelt werden(10,20€), erst dann
    ist die Betriebserlaubnis erteilt, und erst dann darf der Versicherungsvertreter ein Kennzeichen ausstellen.


    2. Beim Vespa Händler Antrag für Ersatzausfertigung der ABE holen, diese muß anschließend vom Straßenverkehrsamt abgestempelt werden(10,20€). dann schnellstens zurück zum Vespa Händler, der reicht diesen Antrag bei Piaggio ein und bestellt die Ersatzausfertigung der ABE wie irgendein sonstiges Ersatzteil (59.-€ bei uns, ich bin Verkäuferin in einem Piaggio Center).


    wenn ein Versicherungsvertreter ohne vorliegende gültige Betriebserlaubnis ein Versicherungskennzeichen ausstellt hast Du trotzdem keinen Versicherungsschutz!!!!! das kann bei einem Unfall mit Personeschaden heftige finanzielle Folgen haben.






    Rita

  • danke für die hilfe....
    hab aber grad miene papiere wiedergefunden!!!juhu....


    das ist aber auch blöd...man sucht n habes jahr danach und dann kommt der bruder und erzählt einem das er sie sich mal angucken wollte und sie in seinem zimmer hat....mhpf...

  • Zitat

    Original von Rita
    @ penemy
    bis BJ 86 generell 40km/h
    ab Bj 86 50km/h


    So nicht ganz richtig: Es gab schon vor 86 die beiden Klassen 40 und 50 km/h wobei die 40er als mokick angemeldet werden konnten und die 50er als Moped angemeldet werden mussten, was wohl einen Unterschied der Versicherungs-/ wie auch Führerscheinklasse ausgemacht hat... wie's nach 86 aussieht, weiss ich leider net...


    Aber prinzipiell sind eher alle Vespen 50 km/h versionen... die 40er wurden übrigens auch ausschließlich für den deutschen markt gebaut! In jedem anderen Land der Welt waren ausschließlich 50er versionen erhältlich (ausser eigens eingeführte vespen)... Wenn ihr nen Italiener nach einer 40er vespa fragt, wird er spontan erstmal lachen ;)


    Das mit den DDR-Motorrädern ist so auch nicht ganz richtig... diese müssen nämlich seit der wiedervereinigung ihre ursprungspapiere mit eingetragenen 60 km/h haben... wenn man sich also son ding kauft und sich ne neue ABE holen möchte (weil die alte meinetwegen nicht mehr vorhanden ist), wird diese trotzdem nur auf 50 ausgestellt, sprich man fährt illegal, wenn man sie nicht drosselt!


    Außerdem müssen sie vor einem bestimmten datum (das ich jetzt nicht weiß :D ) angemeldet worden sein...


    Zudem brauch man für diese motorräder mindestens führerscheinklasse A1 (125 kubik)... man kann sie also nicht mit Klasse M (50 kubik = Vespa etc) fahren... der einzige vorteil besteht also wirklich darin, dass man weniger versicherung zahlt...


    MfG Beta_Erpel

  • falsch, Erpel
    es gab vor 86 KEINE 50 km/h Klasse.....


    alles was über 40km/h lief war KLEINKRAFTRAD mit amtlichem Nummernschild und ca 1.000DM Versicherung


    ab 1980 wurden dienicht mehr neu zugelassen und durch die 80er ersetzt. (max 80cm³ max 80km/h und max 6.000 Umdrehungen)


    ab 86 wurde die 40km/h Klasse auf 50 km/h angehoben
    Altfahrzeuge konnten zum Teil nachgerüstet werden.


    96 wurden die 80er durch 125er mit max 11KW ersetzt (80km/ Limit nur noch für unter 18 jährige.


    alle 50er, die in der DDR zugelassen (EZ bis 29.2.92) waren, fallen unter die Ausnahmeregelung mit den 60km/h danach gab es ja keine DDR mehr also ist bei verlorenen DDR Papieren nur der Nachweis des Baujahres ausreichend (ne 89er Simson z.b. ist automatisch für 60 km/h zugelassen.


    und das mit der billigen Versicherung gilt auch nur für Fahrzeuge mit mehr als 80km/h, also erst ab 18
    eine alte Honda Dax 70 gilt als Krad bis 7KW falls Originalpapiere vorhanden. wenn nach 96 für eine Dax neue Papiere erstellt werden mußten, weil zu lange abgemeldet gibts ein Leichtkraftrad bis 80km/h
    also schweineteure Versicherung


    Rita

  • und ne 50er in Italien hat je nach Baujahr entweder 40 oder 45 km/h


    50km/h gabs dort noch nie. außerdem nur einsitzig, dafür durften die bis vor kurzem dort ab 14 ohne Führerschein gefahren werden. (auch APE 50)


    Rita

  • d.h wie ich des so sehe fahren wir alle zum größten teil zu schnell bzw. illegal oder? ;)


    Glaub kaum das es jemand gibt, bei dem die Vespe nur 40 fährt.


    Hatte jemand schon mal Probleme mit den Bullen deswegen? Oder schauen die da großzügig weg :)

    Wozu ne Biene wenn ich ne Vespe haben kann ?!