Ist dieser Auspuff legal?

  • Ist dieser Auspuff legal auf ner v 50?


    und bringt dieser mehr leistung gegenüber dem originalen?

    gruß


    Vespaholiker


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  • Zitat

    Original von Vespaholiker
    Ist dieser Auspuff legal auf ner v 50?


    und bringt dieser mehr leistung gegenüber dem originalen?


    1. Jein - zwar war die Banane Original-Puff auf SS50/90 und teilweise PV, aber nie auf Versicherungs-50igern, da der Originalauspuff zur 40/50km/h Leistung beitrug. Jedenfalls weniger auffällig, als ein Polini etc. und eine originale Banane hat sogar das Piagiozeichen eingestempelt.


    2. Geht schon besser als der Originale von der V50

  • Ich sage nein, weil es nicht serie ist, aber JA weil es nicht so Polini-Bling ist beim Verkehrs kontrolle. (Abwohl ich selbe ein paar mal durch ein VK-kontrolle gekommenmit ein Polini L-Hand bin.) Jetzt tune ich mein '75 Elestart, Banana nehme ich auch.


    Chris

  • Zitat

    Original von px_power
    mit einer dgm nummer wird dieser puff problemlos auf jeder fuffi vor 86 eingetragen.


    greetz


    1. was is ne dgm nummer?


    2. kann man die fuffi dann trotzdem noch mit kleinem führerschein und Kennzeichen fahren?


    MfG Beta_Erpel

  • dgm ist eine eingeschlagene nummer mit logo, quasi ein prüfzeichen -quasi.


    ja, darf weiterhin mit 50ziger schein gefahren werden.




    kann gerne aber nochmal nachfragen.

  • das wäre super. weil ich will mir den pott unter meine v 50 klemmen die grad restauriert wird.



    gruß

    gruß


    Vespaholiker


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  • mhh is dass nicht so dass die dann noch gedrosselt sein müssen um die mit nem fünfziger fahren zu dürfen ?

  • Sollte eine fuffi nicht bauartbedingt unter 50 km/h bleiben? Wäre mir da mit dem kleinen Kennzeichen nicht sicher.
    Kann wer einen Link mit Gesetzestext einstellen?
    Würde mich dann auch dafür interessieren.
    Gruss Robert

  • Die 50- und 60-km/h-Varianten dürfen gefahren werden mit dem Führerschein Klasse 3 (Führerschein der BRD vor der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999). Auch die Fahrerlaubnis der Klasse M berechtigt zum Fahren der 50 km/h Variante bei Zulassung bis 31. Dezember 2001 sowie der 60 km/h Varianten bei Erstzulassung des Fahrzeuges bis 28. Februar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1)



    unter der hand ist halt noch die SS50


    ist dir das so recht

    Einmal editiert, zuletzt von sylle ()

  • ob der Roller eingetragene!!!
    40 45 oder 50km/h hat


    es reicht auf jeden Fall die KlasseM oder B oder 3/4/5


    bis BJ 86 generell 40km/h (kann legal auf 50km/h umgerüstet werden)


    86 bis 2002?? generell 50km/h


    ab dann bei neuen Modellen 45km/h bei "weitergebauten" noch etwas länger 50km/h


    Rita


    und die 60km/h DDR Mopeds sind in einem Vesap forum außen vor...
    weils auf keinen Vespa Roller zutrifft....

  • Zitat

    Original von sylle
    nein ich meinte das man die noch mit m fahren darf :)


    Nein darfst du nicht... die fahren ja zum teil über siebzig... da find auch nur mal einen paragraphen für... die sind als motorrad zu fahren und dann mit klasse a1 oder a...


    MfG Beta_Erpel

  • meine Versicherung (Provinzial) meinte zu dem Thema: od der roller nun 40, 45 , 50 oder 60 läuft ist egal. Hauptsache 50 ccm! Ich nehm das mal wörtlich (hätte es aber sooo viel lieber noch schriftlich.)

    gruß


    Vespaholiker


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  • Zitat

    Original von sylle
    Sie wurden aber noch als kleinkraftrad annerkant oder sehe ich das falsch X(


    das ist genauso wie mit den hps die gehen auch schneller und sind kleinkrafträder


    Schwachsinn... alles was schneller läuft muss als Motorrad angemeldet werden... früher waren sowieso noch ganz andere regelungen...


    Was meinst du was man mit sonem hässlichen plastikroller aus 50 kubik rausholen kann? wär zu schön, wenn das legal wär!


    Tut mir leid, da muss ich dich enttäuschen, alles was schneller als 50 (ausnahme ddr mopeds) ist brauch nen motorradführerschein und ne richtige zulassung als motorrad... wenn dus mir net glauben willst frag halt beim tüv oder bei den bullen... ist mir alles latz, das thema ist nun schon mindestens 100000 mal durch und immer wieder kommen irgendwelche leute an und verharren darauf, dass man ja doch schneller fahrn darf... is aber nicht so... und zu vespaholiker: wenn du das schriftlich bekommst bist du gott ^^ das wird dir keine versicherung in grrrmoney (germany) so bestätigen... scheint als hätte man dir mist erzählt...


    MfG Beta_Erpel

  • Wenn er 60ig orginal läuft ist es der Versicherung egal das stimmt, nur welcher Roller fährt 60ig orginal. Da man da etwas machen muß ist es der Versicherung nicht mehr egal, denn dann ist es fahren ohne Versicherungsschutz!!!!!!!

    Es kommt nicht darauf an wie teuer deine Teile sind sondern was du daraus machst!!