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Wann erlischt der Versicherungsschutz?

  • nilsson
  • March 24, 2009 at 17:50
  • nilsson
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    • March 24, 2009 at 17:50
    • #1

    hallo,
    erlischt der versicherungsschutz wenn ich
    eine ungetunte v 50 n mit mofa führerschein fahre :?:
    legal sind 25 (plus 10 prozent toleranz ?),die gute fährt aber 42.
    is ja dann nix gemacht......außer dem sito......


    greeetz
    de FeNI :P

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • March 24, 2009 at 17:55
    • #2

    Das hat nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun, sondern mit dem fehlenden Führerschen: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kann unter Umständen sogar als Straftat verfolgt werden. Im Prinzip das gleiche, als wenn du mit der Mofa-Prüfbescheinigung Auto fahren würdest. Also keine gute Idee.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • DerDennis
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    • March 24, 2009 at 20:06
    • #3

    aber die Versicherung wird sich doch wohl im Falle eines Unfalls quer stellen, den entstandenen Schaden am anderen Fahrzeug zu bezahlen, oder? ?(
    Könnt ich mir gut vorstellen, dass die Versicherung dann sagt: der Versicherungsnehmer war auf Grund des fehlenden Führerscheins nicht in der Lage den Roller vernünftig zu führen..oder sowas. Oder nicht?

  • Schanzer
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    • March 24, 2009 at 20:21
    • #4

    Ich finde du solltest dich nicht kurz vor dem 18. Geburtstag mit diesen Problemen belasten. Lass die Vespa wie sie ist und gut is.

    Kannst ja mal beim Wiki-Peter vorbeischauen und dir das ganze Szenario durchlesen.

    Wenn du es wirklich durchziehen willst, dann wirst du, bis du einen großen Zweirad-Führerschein hast, immer mit einem schlechten Gefühl auf der Vespa sitzen und dich ständig umdrehen oder in den (wahrscheinlich) nicht vorhandenen Rückspiegel schauen ob die Rennleitung schon die schwarze Flagge aus dem Fenster hält.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • Vincentju
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    • March 24, 2009 at 20:24
    • #5

    Die Versicherung wird dir den Vogel zeigen wenn du nach einer Straftat, in diesem fall fahren ohne führerschein, ankommst und nach Versischerrungsschutz fragst. Da hilft auch kein verhandeln.

    Ein Kolbenfresser ist kein Tier!

  • green vespa
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    • March 24, 2009 at 20:24
    • #6

    also keine ahnung woher du die 10% tol. werte hast, aber selbst wenn die gute vespa nur 25 km/h rennt darfst du sie nicht fahren weil du nur eine mofa prügbescheinigeung hast und keinen führerschein für ein fahrzeug mit 50ccm und einer bauart max. geschwinidugkeit von 50km/h

    dazu kommt das du den roller ohne führerschein nicht versichern kannst, wenn du fährst und wirst erwischt dann zahlt auch der versicherungsnehmer der vespa eine strafe, außer er kann beweisen daß du den schlüssel gesucht und gestohlen hast dann bekommst auch schon den nächsten streß.

    kurzum laß es sonst fährst du mit 35 noch nicht mal ne 50er vespa !!!

  • Vincentju
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    • March 24, 2009 at 20:30
    • #7

    Ähm da hast du dich aber vertan

    Zitat

    aber selbst wenn die gute vespa nur 25 km/h rennt darfst du sie nicht fahren weil du nur eine mofa prügbescheinigeung hast und keinen führerschein für ein fahrzeug mit 50ccm und einer bauart max. geschwinidugkeit von 50km/h


    Es gibt keine Mofas die einen 25 ccm Zylinder haben. Alle Roller und mofas besitzen einen 50 bzw 49 ccm Zylinder

    Zitat

    also keine ahnung woher du die 10% tol. werte hast


    Das ist schon richtig. Da Roller oder Mofas nie immer genau 45 bzw. 25 fahren ist eine tolleranz von ung. 10% erlaubt

    Ein Kolbenfresser ist kein Tier!

  • wikingor
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    • March 24, 2009 at 20:40
    • #8

    Im Falle des Falles:

    "Lediglich" der evtl. abgeschlossene Kasko-Schutz erlischt!
    Die Haftpflicht bleibt definitiv bestehen, sofern ordnungsgemäß abgeschlossen. D.h. der Fremdschaden (also Unfallgegner) wird übernommen - und hinterher holt es Deine Versicherung bei Dir gegebenenfalls wieder... *ätsch*

    Abschließen kannst Du eine Kfz-Versicherung aber sehr wohl, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Das ist für den Versicherungsabschluß auch trotz der Fragen "Wer fährt alles mit dem Fahrzeug" uninteressant.

    Aber wie pk-racer schon gesagt hatte: Im Falle eines Unfalles kann es durchaus sein, dass ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wird. Wenn die Polizei den Unfall aufnehmen sollte, sowieso. Unfallgegner werden sich dann auch direkt nen Anwalt nehmen und da bist Du ein gefundenes Fressen, um Klageverfahren einleiten zu können...

    Wie alle anderen über mir schon gesagt haben: Lasse es lieber sein... sonst bekommst Du auf lange Sicht wirklich nicht mal nen Auto-Führerschein...

  • green vespa
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    • March 24, 2009 at 21:07
    • #9
    Zitat von Vincentju

    Ähm da hast du dich aber vertan



    Es gibt keine Mofas die einen 25 ccm Zylinder haben. Alle Roller und mofas besitzen einen 50 bzw 49 ccm Zylinder


    Das ist schon richtig. Da Roller oder Mofas nie immer genau 45 bzw. 25 fahren ist eine tolleranz von ung. 10% erlaubt


    ja sorry falsch ausgedrückt

    prüfbescheinigung--> hubraum keine ahnung max. geschwindigkeit von 25km/h

    führerschein für 50 ccm --> 50 ccm, max.geschwindigkeit 50 km/h bauartbedingt

    führerschein für z.b. 80 ccm --> 80 ccm und max 80km/h

    so wars zu meiner zeit, shit verdammt lang her


    das mit der tolleranz wußte ich nicht

  • Schmendrik
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    • March 24, 2009 at 21:25
    • #10

    Hatte ich damals auch das Spiel!
    Bin mit nem Getunten Roller (Damals Piaggio TPH) mit nem Mofaschein gefahren. Ging auch ne ganze weile gut, bis anfang 2000 eine Plastik - Rollerflut die Starssen durchspülte.
    Kurze Rede langer Sinn, sie haben mich erwischt!
    Noch am Tatort wurde meine Betriebserlaubnis eingezogen, der Roller bis auf weiteres Stillgelegt, Schlüssel auch weg!
    Anklage lautete: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sie haben das volle Programm durchgezogen, aber zum Glück blieb alles bei einer Verwarnung, die Richterin hate wohl nen guten Tag.
    Also lieber nen Lappen machen, sonst wenn du unter Umständen schon als erwachsen eingestuft wirst wirds richtig bös.
    Den roller konnte ich übrigens auch vergessen, denn ich hätte die Papiere nur wieder bekommen wenn ich alles in seinen Original Zustand versetze.

    Ziemlich stressig das ganze, mal vom Akteneintrag abgesehen!!

  • Rita
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    • March 25, 2009 at 00:27
    • #11

    kann auch ganz anders kommen....

    einen unserer Kunden haben 3!!!! km/h zuviel knapp 2.000 DM gekostet!!!!!

    ein anderer Bekannter hat Mist gebaut....Pappe fort..... weiter gefahren..... wieder erwischt......

    Ende vom Lied..... 8 Monate abgesessen.....

    Rita

  • HansOlo
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    • March 25, 2009 at 16:23
    • #12

    hatte vor 15 jahren (sch...e is des lange her) eine zündapp cs25... die lief 98 km/h
    blöd wie ich mit 16 halt war, hab ich mir bei meinem taferl aus einem "j" ein "i" mit tippex gemacht ...
    tja.. eines tages an der tanke... komm vom zahlen zurück... und ein netter herr frägt mich ob es denn miene kiste sei..
    ich zugestimmt, darauf hin er: "glaub ich nicht, die ist auf einen 55 jährigen aus hamburg zugelassen" ...
    tja... war n ziviler... hatte halt mal nix besseres zu tun als mein kennzeichen durchzugeben...
    ende vom lied:
    anklage wegen urkundenfälschung, versicherungsbetrug und fahren ohne fahrerlaubnis...
    40 stunden sozialarbeit und vorführen der kiste im orizustand sowie 2 termine beim "verkehrspolizisten"... der erzählt dann nette geschichten...

    also finger von sowas lassen!!!

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim

  • vespapaulianer
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    • March 25, 2009 at 16:36
    • #13

    Ich sitz momentan am Amtsgericht - Strafrichter: der Spaß mit Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist nicht ohne: wir haben da ziemlich viel Kundschaft, die, je nach Vorbestrafung, mit kräftigen Geld- oder sogar kurzen Gefängnisstrafen (meist auf Bewährung) bestraft werden.
    Macht sich auch nicht so geil im Bundeszentralregister...

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    • March 25, 2009 at 17:05
    • #14

    na dann hoffen wir,dass Du Deine 122 ccm 80er auch ordentlich eintragen lassen hast. Sonst siehst Du Dich vielleicht eines Tage auf der anderen Seite der Richterbank! 2-)

    "Erfahrung ist der Name, den die Menschen ihren Irrtümern geben." Oscar Wlde

  • vespapaulianer
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    • March 25, 2009 at 17:07
    • #15

    Nö, ich hab den entsprechenden Lappen für den Satz :P . Eintragen geschieht wahrscheinlich kommende Woche vorm Anrolllern.

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