ZitatIst irgendwie bekloppt: Normalerweise ist das Halten von Kfz steuerpflichtig, nur beim H-Kennzeichen ist die Zuteilung steuerpflichtig;
keine Ahnung, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte.
Ich würde vermuten das mit dieser Behelfskonstruktion die Notwendigkeit umgangen werden sollte Oldtimer klassisch zu besteuern, was ja unweigerlich zu einer höheren Steuerlast und somit verringerter Bereitschaft zum Erhalt eines Oldtimers geführt hätte.
Vermute ich...