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legales Tuning?

  • Heinzk
  • June 20, 2007 at 16:45
  • Heinzk
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    PK 50 XL
    • June 20, 2007 at 16:45
    • #1

    Hallo zusammen,

    mich würde mal interessieren, ob man eine PK50XL2, zurzeit so ca. 55km/h durch legale Weise auf 60 bringen kann, natürlich mit originalem Setup...

    ....wenn das irgendwie geht, dann dürfte man das ja auch noch mit einem M Führerschein fahren, oder??

    ...gibt es sonst eine Möglichkeit???

    mfg
    mheinzk

  • pkracer
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    • June 20, 2007 at 16:58
    • #2

    JEDE technische Änderung, die zu einer Abweichung von den Daten in der Betriebserlaubnis führt, ist illegal.

    Wie sollte man ein Fahrzeug, was offiziell 50 km/h fahren darf, tatsächlich aber (nach Tacho wohlgemerkt) schon 55 km/h fährt, denn ohne Änderungen noch auf 60 km/h bringen können? Die bisherigen 5 km/h plus würde ich als Tachoabweichung bzw. im Rahmen der Fertigungstoleranzen einstufen. Weiß jetzt gerade nicht, was M für eine Führerscheinklasse ist, aber ich vermute mal für Zweiräder bis 50 km/h. Wenn das Fahrzeug also schneller als echte (nicht unbedingt nach Tacho) 50 km/h ist, wäre das strenggenommen sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Also wie gesagt, alles was in irgendeiner Form mit technischen Änderungen zu tun hat, ist illegal. Auch so ein Kindergartentuning wie größere Hauptdüse oder Löcher im Luftfilter oder ähnliche Klassiker.

    Ob es jemandem auffällt, ist natürlich eine andere Sache, aber danach war ja nicht gefragt.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

    Einmal editiert, zuletzt von pkracer (June 20, 2007 at 16:58)

  • Loewenherz
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    • June 20, 2007 at 17:02
    • #3

    Stimme pkracer 100% zu.

  • scraber
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    • June 20, 2007 at 19:11
    • #4

    das stimmt ja eigentlich schon, streng genommen darf man mit dem Führerschein der Klasse M nur 45 km/h fahren, allerdings wird dich niemand aufhalten wenn du mit 60 umeinanderfährst, denn die Polzei nimmt meistens nur die ran, die deutlich zu schnell fahren also dan 80 - 80 mäsig. Wenn also umbedingt diese 60 haben willst, versuch es mit dem Kindergarten tuning allerdings rate ich es nicht zu machen, den es doch mit 55 genauso schön wie mit 60, den unterschied von 5 km/h merkst du fast nicht.

    Wos i ned kon, kon Silikon

  • Colio
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    • June 20, 2007 at 19:44
    • #5

    Die Begrenzung der Klasse M bezieht sich auf den Hubraum (in diesem Fall max. 50 ccm).
    Beispiel : Simson Schwalbe darf laut Papieren 60 fahren und hat nur 50 ccm.Hier darfst du mit der Klasse M 60 fahren weil die Begrenzung von 50 ccm vorliegt.

  • Beta_Erpel
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    • June 21, 2007 at 02:19
    • #6

    naja also führerschein klasse m bezieht sich nicht nur auf den hubraum! Die ABE muss trotzdem noch gültig sein, sonst isses fahren ohne fahrerlaubnis... und wenn in der abe 50 steht (wie das beim großteil der SF vespen ist), darf sie auch nicht schneller fahren! Und das mit den 60 km/h gilt eh ausschließlich für ddr moppeds... also bloß keine hoffnungen machen, es gibt kein legales tuning... das einzige was man machen kann/darf ist die Montage eines HP4 LüRas, dadurch ändert sich die endgeschwindigkeit garnicht bis minimalst aber der anzug ist deutlich besser!

    MfG Beta_Erpel

  • daniu
    Gast
    • June 21, 2007 at 09:49
    • #7

    Hi!

    Also das nochmal zur feststellung: Die Führerscheinklasse hat nicht mit der zulässigen Geschwindigkeit zu tun sondern ausschliesslich mit dem Hubraum. In meinem alten Führerschein stand 50cc und nicht 50km/h.
    Allerdings darf man natürlich die ABE nicht übergehen. Was da drin steht gilt genauso wie das, was im Führerschein steht.

    Es gibt daher 2 vergehen beim tuning: 1. Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn ich ein Motorrad fahre, mit mehr als 50cc ohne einen entsprechenden Führerschein zu haben (unabhängig davon, ob der Hubraum eingetragen ist, oder nicht)
    2. illegales Tuning - bei nicht eingetragener Veränderung des Fahrzeugs.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und ist beides illegal.

    Auch eine Vespa kann man schneller oder langsamer machen. 55 scheint mir aber schon recht schnell. Meine fährt auch so schnell - zumindest nach Tacho - wobei ich anhand der Autos um mich rum davon ausgehe, dass das ungefähr passt. In vielen BEs steht nicht drin, ob ein 16.10er oder ein 16.16er Vergaser verbaut werden darf. Da kann man legal was machen.

    Das mit den 40km/h in der BE finde ich besonders interessant, weil ich mir nciht sicher bin, aber ... gibt es echt V50 die nur 40 fahren? Bei mir steht - zumindest in der Abschrift auch 40 drin - was mir ein bisschen komisch vorkommt.

    Gruß
    Daniel

  • Donar
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    • June 21, 2007 at 20:17
    • #8

    Na die Dinger sind jedenfalls mit 40 Km/h laut ABE "zugelassen", und sollen auch nur 40 laufen... Eine der dicksten Drosseln sollte der auf "kleine Finger breite" verengte original Krümmer sein...

  • DaManu
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    • June 21, 2007 at 22:30
    • #9

    Wenn du mit dem M Führerschein legal schneller als 50kmh fahren willst musst du dir wohl oder übel ein DDR Moped kaufen!
    Andere Möglichkeiten die wirklich Sinn machen sind eben illeal.
    Das beste ist ein 75ccm Zylinder und sonst alles ori. fällt fast nicht auf außer man erwischt einen Polizist der Ahnung hat und mal den Kickstarter betätigt!


    @ scraber: Ich weiß nicht wie die Polizisten bei euch so drauf sind, aber bei mir in der Gegend sollte man schon ein bisschen aufpassen wenn die Vespa einfach mal so "nur" 60-65 fährt

  • Tolho
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    • June 22, 2007 at 01:14
    • #10

    Obwohl ich mich wahrscheinlich wiederhole...

    wer ein schnelles Mopped fahren will, muß halt einen "schnellen" Führerschein machen!

    Vielleicht bin zu oldschool, aber ein "scheller" Moppedführerschiein ist nich' verkehrt!

    Ich hab' nur noch Probleme mit den Graukitteln ....die Grünkittel gehen mir am Arsch vorbei....

    "Woanders is' auch scheiße!"

    "Abseits is', wenn dat lange Arschloch zu spät abspielt." (Hennes Weisweiler)

  • daniu
    Gast
    • June 22, 2007 at 10:09
    • #11

    Ja - leider gibt es ja aber den schnellen Moped-führerschein nicht mehr (80er) sondern nur noch gleich das ganz große Packet und das kostet mehr als der Autoführerschein ...

    Für mich denke ich, dass es auch gesünder ist, eine 50er zu fahren ...

    Gruß
    Daniel

  • carsten70
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    • June 22, 2007 at 10:19
    • #12

    Rechne das mal durch mir A1.
    Späte bei B+A brauchste dann weniger Stunden machen.

  • elwood-paf
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    • June 22, 2007 at 10:36
    • #13

    eingige von euch haben was von ddr mopeds geschrieben, was ist damit gemeint?
    darf ne simson schneller fahrn als 50er vespa?

    so long

    - Ois is Blues -

  • pkracer
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    • June 22, 2007 at 10:42
    • #14

    In der DDR gab es die Regelung, dass 50ccm Mopeds 60 km/h fahren durften. Nach der Wiedervereinigung hatte diese Regelung Bestandsschutz, daher dürfen Schwalbe & Co. auch heute noch legal 60 km/h mit Versicherungskennzeichen fahren. Schau mal auf eine Versicherungsbestätigung für Mopedkennzeichen, da ist für diese Fahrzeuge extra ein Feld zum ankreuzen.

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  • elwood-paf
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    • June 22, 2007 at 10:51
    • #15

    und diese regelung ist bis heute gültig? - sachen gibts.... ?(
    na ja, danke für die aufklärung

    - Ois is Blues -

  • scraber
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    • June 22, 2007 at 13:34
    • #16

    An Diamond89, ja ja bei uns auf dem Lande, fährt höchstens 2-3 mal im Jahr die Polizei durch und macht kontrollen, und da gerade eine mit ner 50iger mit sechzig duch die Ortschaft fährt lässt das die Polizei kalt, denn wegen dieser geringen abweichung zur Norm ( 50 darf man, inkl. Toleranz 4 km/h, dann noch n bischen Berg ab bringt auch nochmal 2-3 km/h, also alles in allem 56-57km/h, was man der Polizei im Fall der Fälle klar machen kann ;)), wird sich kein Polizist auf dei "Jagd" begeben, ersten sind Beamten nicht gerade die "Arbeitswilligsten" und zweitens wer sieht schon 2-3km/h Geschwindigkeits unterschied. :)

    Wos i ned kon, kon Silikon

  • Rita
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    • June 22, 2007 at 23:56
    • #17

    einen unserer Kunden haben 3 km/h zuviel fast 2.000 DM gekostet!!!!

    Rita

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