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Rahmennummer

  • Zaubersocke
  • June 25, 2009 at 16:59
  • Zaubersocke
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    • June 25, 2009 at 16:59
    • #1

    Hallo,


    habe vor kurzem eine Vespa V50 Bj. vermutlich 63/64 gekauft. Da die Vespa keine Papiere hat, wollte ich die Rahmennummer

    freilegen, damit ich eine Zweitschrift bei Vespa beantragen kann. Beim freilegen der Rahmennummer kam aber leider nur eine

    unvollständige Nummer zum vorschein (V5SA1T*578*). Denke dass da was fehlt oder? Nun ist meine Frage ob man mit irgendwelchen Hilfsmitteln die Rahmennummer wieder sichtbar

    machen kann?
    Danke

  • kasonova
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    • June 26, 2009 at 09:14
    • #2

    Hi, wenn sich die Nummer so darstellt, mit den Sternchen vor und hinter der Nummer ? Dann ist es, nach der Liste von "down-and-forward" welche sich auf Piaggio Material bezieht, keine 64ger und auch keine 63ger. 64 begann die erste Nummer mit 002105, 63 begann mit 001101 und endete mit 002104.
    deine Nummer liegt allso vor 63, mal abgesehen davon das die führenden Nullen fehlen.
    klaus

  • stefbold
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    • June 26, 2009 at 09:41
    • #3

    Die führenden Nullen haben die nicht gestempelt-wussten 63 ja auch noch nicht wie viele-ist vorne das piaggiowappen gestempelt und ist es ein kurzer Rahmen?-dann konnte es schon sein dass du hier nen Prototyp gekauft hast-downundforward hat nicht alle Nummern-kann aber trotzdem evtl.auch bei piaggio Probleme geben weil die dann vielleicht nicht auf den deutschen Listen steht-was sagt denn die motornummer?

  • Zaubersocke
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    • June 27, 2009 at 10:56
    • #4

    Hallo,
    erstmal danke für eure Antworten.
    Das Piaggo Wappen am Anfang ist noch leicht sichtbar. Danach steht V5SA1T danach nichts mehr und zum schluss 578*.
    Motornummer ist die V5SA1M und ja ist ein kurzer Rahmen. Habe mal gehört, dass man die Nummer mit Hilfe einer
    sog. Frysche Lösung sichtbar machen kann. Hat da schon einer Erfahrungen?
    Mfg

  • stefbold
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    • June 27, 2009 at 13:15
    • #5

    hast du denn anzeichen dass da was manipuliert /lokal geschliffen worden ist und wie sieht das aus, ist da zuviel platz und wie sieht das metall aus (geh davon aus du hast schon aufs blech geschliffen) - stell doch mal ein bild rein.

    wenn wirklich manipuliert wären die hinterne Stellen doch sinnvoller als vorne.
    - also rahmen ist kurz und nehme mal an erste serie (kleine klappe, tankstrebe)
    - schön dass es ein s-motor ist aber passt die nummer zum baujahr oder ists was späteres?

    frysche lösung hat bei mir nur ansatzsweise geklappt, beim rest wardas blech zu dünn/durchgeglüht da ging nix mehr , hab noch was da weiss aber nicht wie lang at hält

    - aber stell erstmal ein bild rein, weill wenns wirklich ne 63er ist fehlt wirklich nur eine 1 (die hängen auch oft bei weitem nicht auf einer linie)

  • Rita
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    • June 27, 2009 at 19:37
    • #6

    V5SA1T ist Kleinkraftrad

    4 Gang, 60 km/h und in der teuersten versicherungsklasse......

    und benötigt nen A1 Schein

    Rita

  • Zaubersocke
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    • June 30, 2009 at 17:10
    • #7

    Werde mal ein paar Bilder machen und einstellen.
    Aber für die Vespe brauch ich doch keinen Motorradschein oder????

  • Rita
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    • July 1, 2009 at 00:55
    • #8

    klasse M
    und klasse B reicht nicht!!!!


    der Roller bekommt ein richtiges Kennzeichen...(kein Versicherungsschild)


    Rita

  • Zaubersocke
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    • July 3, 2009 at 15:40
    • #9

    Ist aber doch ne fuffi, da reicht doch das versicherungszeichen?!??!

  • kasonova
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    • July 3, 2009 at 15:49
    • #10

    Ja, wie Rita schon geschrieben hat, ist leider ein bisschen zu schnell, (60 statt 50) da ist es denn auch egal ob es eine 50ger ist oder ne 80ger.
    klaus

  • Zaubersocke
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    • July 6, 2009 at 13:39
    • #11

    Aber ich kann mit dem Versicherungskennzeichen auch Roller bis 60 km/h versichern. Hab mich da mal informiert.
    Müsste doch dann reichen?!?!

  • pkracer
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    • July 6, 2009 at 14:38
    • #12

    Nein, die 50 S ist wie gesagt ein Kleinkraftrad und kein Mokick, dementsprechend auch legal nicht mit kleinem Versicherungskennzeichen und nur PKW-Führerschein auf deutschen Straßen zu bewegen. Du müsstest den Roller richtig zulassen und bekämst ein "80er" Kennzeichen und bräuchtest mindestens den A1 Führerschein, wenn du nicht vor dem 01.04.1980 den PKW-Führerschein erworben hast (was ich mal ausschließe).

    Die 60 km/h Regelung gilt nur als Bestandsschutz für DDR-Mopeds wie Schwalbe, Simson SR 50 usw. die damals dort legal 60 km/h fahren durften.

    Wirklich, echt und ohne Scheiß oder Ausnahmen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Zaubersocke
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    • July 28, 2009 at 16:30
    • #13

    Habe in der zwischenzeit viele verschiedene varianten gehört und weiss leider nicht mehr was ich jetzt glauben soll....

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