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vespa v 50/s mit m führerschein?

  • guten tag,
    ich mache gerade den b-17 führerschein in dem der M führerschein ja miteinbegriffen ist.
    und ich würde an eine vespa v 50/s rannkommen allerdings läuft diese von haus aus 60 was auch in der betriebserlaubnis steht ()
    darf ich mit dem b-17 führerschein dann überhaubt mit dieser vespa fahren?
    lg

    hastschonmalnschnitzelduchnwaldrennensehn?

    - siehst mal wie schnell die sind ;)

  • stop....würde es dann heißen dass man ne schwalbe nicht mit dem M führerschein fahren dürfte ?(

    Im GSF hättest du für diese Frage aufs Maul bekommen!!!
    => SUCHE BENUTZEN!!!


    "Dominik mach mal LÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRM!!!"

  • schwalbe darf man fahren, die 50s denk ich auch..weil sie ja aufgrund ihres baujahres diese geschwindigkeit fährt..roller die vor 89 gebaut wurden dürfen glaub ich 55 fahren..die schwalbe darf man auch so fahren weil sie mit ihren 50ccm halt 60 schafft..und das war standard.
    ich glaube so war das...

  • aber des würde ja heißen dass ich die V50s nicht fahren dürfte da sie ja schneller als 55 fährt?!
    schwalbe hat ja auch ne ausnahmegenehmigung da sie aus da ddr ist :D (ist mir grad iweder eingefallen)

    Im GSF hättest du für diese Frage aufs Maul bekommen!!!
    => SUCHE BENUTZEN!!!


    "Dominik mach mal LÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄRM!!!"

  • Lauter Spezialisten hier am Werk.

    Schwalbe darf man mit M fahren, weil man das in Ossiland vor der Wiedervereinigung ach schon durfte (Ausnahme)

    Für die S ist mindestens der neue A1 bzw der alte 1b erfoderlich, weil das kein Zulassungsfreies Fahrzeug, sondern ein Leichtkraftrad mit Leistungsbeschränkung ist !

    Eine Gutachten zur Drosselung der 50 S ist mir nicht bekannt, evtl aber durch eine Motorumrüstung einer Standard 50er zu erreichen !!

    Die 50 S ist auf Grund der horenden Versicherungsklasse(Fahranfänger mit dem A1 Leistungsbeschranänk usw.) aber eher was für die Sammlung als für die Straße.
    Ein Motortausch würde zudem den Wert erheblich mindern.

    ESC # 582

  • Lauter Spezialisten hier am Werk.

    Schwalbe darf man mit M fahren, weil man das in Ossiland vor der Wiedervereinigung ach schon durfte (Ausnahme)

    ...ist lt. meiner Fahrschule nicht ganz richtig. Das hat was mit dem Zeitpunk des "B" Führerscheinś zu tun.
    Selbst wenn das Fahrzeug wie die Schwalbe ein Ausnahmegenehmigung hat, darfst Du sie auch nur ( amtlich gesehen )
    mit max. 45 km/h fahren.
    Ich habe vor einigen Monaten den "A" - Schein gemacht und da wurde das erwähnt.

  • Das Gerücht hab ich auch schon gehört, ist aber völliger Quatsch, weil du dann mit dem M bzw B auch keine Pk mehr fahren dürfte, bzw alle älteren Roller die ne 50km/h Zulassung haben. Habe selber vor bischen über nem Jahr meinen A offen Schein gemacht.


    Im Prinzip ganz einfach alles mit Versicherungskennzeichen darfst du mit dem M fahren (Ausnahmen sind nur die 50ccm Quads mit Straßenzulassung, weil Zweispurig)

    ESC # 582

    Einmal editiert, zuletzt von dark_vespa (August 10, 2009 at 17:49)

  • rolo1: Hängt nicht mit dem Zeitpunkt vom Führerschein zusammen, sondern mit der EZ der Fahrzeugs, generell darfst du mitm M alles fahren was mit Versicherungskennzeichen rumgurkt

    Hubraum bestimmt wie schnell du in die Wand einschlägst, Drehmoment wie tief....
    (by Zonk)

  • ...fahren darfst Du, aber wie schon geschrieben nur 45 km/h. Ist ja auch egal, ich habe noch nie gehört, das einer mit einem "jüngen B"
    probleme bei 50/55 km/h mit der Rennleitung bekommen hat.
    Ich persönlich halte das mit der 125er Regelung in Deutschland eh für schmarrn. Ich kann aus Erfahrung sprechen, denn ich bin 20 Jahre
    fuffi gefahren und man ist einfach ein Verkehrshindernis in den Ballungszentren. ;(

  • also sollte ich mir die v 50/s nicht zulegen weil ich mit dem B führerschein NICHT damit fahren darf?

    hastschonmalnschnitzelduchnwaldrennensehn?

    - siehst mal wie schnell die sind ;)

  • fahren darfst Du, aber wie schon geschrieben nur 45 km/h. Ist ja auch egal, ich habe noch nie gehört, das einer mit einem "jüngen B"
    probleme bei 50/55 km/h mit der Rennleitung bekommen hat.

    Nein fahren darfst du auch 60, wenn du ne Schwalbe fährst !! 60 auf ner Vespa is illegal ! klingt komisch, is aber so

    ESC # 582

  • ...o.k. Asche auf mein Haupt 8|
    Ich lasse mich gerne eines Bessere belehren.....Du hast recht, ich habe hier nochmal nachgelesen:

    und muß eingestehen, das ich da offensichtlich doch nicht richtig informiert war. ;(

    @ dark_vespa danke