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blaues Standlicht

  • schnapsbrenner
  • May 9, 2006 at 19:30
  • schnapsbrenner
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    • May 9, 2006 at 19:30
    • #1

    ist es erlaubt ein blaues Standlicht in ein
    moped einzubauen?

  • Moskito
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    • May 9, 2006 at 19:32
    • #2

    kann ich mir nicht vorstellen, aber hast du mal gegoogelt ?

    Wir fahren keine Vespa.................... die Vespa erlaubt uns nur einige Ihrer Funktionen zu übernehmen dafür bringt sie uns an unser Ziel.

  • Dr.Vespa
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    • May 9, 2006 at 19:44
    • #3

    ist illegal
    nach vorn müssen alle lichter weiß sein und nach hinten rot und die blinker orange
    aber des sit sowas da scheist keiner rum da es standlicht ist ich hab auch ne blaue led drin in der standlichtfassung
    warscheinlich ist es so wie bei der unterbodenbeleuchtung das wenn sie über ne extra batterie läuft legal ist aber nur im stand

    Die die ihr am Berg und in der Ebene mit eurer XL2 Automatik strauchelt, auch euch kann geholfen werden --> ich hab immernoch Tuningvariorollen für die PK50XL2 Automatik

  • schnapsbrenner
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    • May 9, 2006 at 20:03
    • #4

    was unterbodenbeleuchtund ist legal?
    ja perfekt!
    und von wo hast des erfahren?

  • Zuzeler
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    PK 50 s erstmal...
    • May 9, 2006 at 20:08
    • #5

    [quote]Original von schnapsbrenner
    was unterbodenbeleuchtund ist legal?

    Ja aber wie gasagt nur im stand nicht während der Fahrt
    Ich hab bei meiner PK die vordere Lampe mit blauer Abklebefolie beschichtet wenns Licht an is sieht man fast nix davon da hat die Rennleitung auch nix zu gesacht...

  • schnapsbrenner
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    • May 9, 2006 at 20:11
    • #6

    nicht schlecht, nicht schlecht

  • Dr.Vespa
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    • May 9, 2006 at 21:01
    • #7

    und die ubb muss von ner nicht mit der fahrzeugelektronik verbundenen energiequelle betrieben werden

    kann man sich aus dem was im gesetz steht zusammenschustern und hab ich auch schon paar leuten gehört
    ach ja ubb im stand ist auch illegal solange sie über die rollerbaterie läuft

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  • Kalle Grabowski
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    Leider z.Zt. keine Vespe mehr. Dafür ne GSX-R ;) Da gehört aber ne Vespe zu!!!
    • May 10, 2006 at 08:38
    • #8

    VETO!

    Ich denke nicht, dass ne Unterbodenbeleuchtung legal ist! Definitiv nicht! Wieso sollte etwas "im Stand" legal sein und "während der Fahrt" nicht????

    Sowas sieht die StVZO wohl kaum vor. Erst informieren...

    Es kann natürlich Teile geben, die vom TÜV abgenommen werden können, weil Bescheinigung vorhanden, oder gar eine ABE dabei ist, wag ich aber stark zu bezweifeln.
    Die dürfte man dann aber doch wohl auch während der Fahrt an haben. Glaube nicht dass es ne Trennung zwischen "im Stand" und "während der Fahrt" gibt. Was man natürlich auf einem BEFRIEDETEN Grundstück macht, ist sein eigenes Ding.

    Verboten ists beim Auto ja auch. Auch diese Schwarzlicht-Innenraumbeleuchtung und andere Spielereien. OK, solang man das bspw. ans Innenlicht anschliesst, wär das wahrscheinlich OK, aber wie soll das bei ner Vespa laufen? Andererseits nimmt man auch parkender Weise am Straßenverkehr teil...und die STVO verbietets...also nix is.

    Sollte es wirklich sowas in legaler Form geben, wüsste ich gerne, wo und was...

  • Dr.Vespa
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    • May 10, 2006 at 14:08
    • #9

    les dir mal genau die stvo durch die im stand ist legal dazu zählt natürlich net an der ampel oder so sondern parken
    und die darf net über die bordelektronik laufen
    des ist so wie wenn du mit nem blaulicht auf dem kopf rumläust und tatü tata schreist da können sie dir auch nix höchstens wegen ruhestörung
    und warum weil es als transportgut zählt

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  • 3dimension
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    • May 14, 2006 at 19:28
    • #10

    es ist illegal .. egal ob moped roller auto oder sonstiges was einen motor hat und am öffentlichen straßenverkehr teilnimmt

  • Dr.Vespa
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    • May 14, 2006 at 19:35
    • #11

    gehts um die ubb oder das standlicht

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  • Nick50XL
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    • May 15, 2006 at 01:03
    • #12

    Negative Antwort!
    Unterbodenbeleuchtung ist beispielweise als Ausstiegsbeleuchtung zulässig! (In Deutschland) Es muß allerdings sichergestellt sein das die Beleuchtungseinrichtung während der Fahrt nicht eingeschaltet werden kann, das heißt das sie erlöschen muß wenn die Zündung eingeschaltet wird!

    Blaues Standlicht allerdings ist immer illegal, obwohl einige Grünlinge vielleicht mal ein Auge zugedrückt haben(von wegen Ermessensspielraum und so)!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

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