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Versicherungsschutz bei frisiertem Roller

  • lector
  • December 6, 2007 at 13:42
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    • December 6, 2007 at 13:42
    • #1

    Wusstet ihr, dass im Falle eines Unfalls mit einem frisierten Roller, man höchstens 5000€ Regress zahlen muss und nicht wie immer behauptet wird, dass man gar kein Versicherungsschutz hat.

    Hier mal des Gesetz, welches sich aber nur auf den Falle eins Unfalls bezieht:
    Das hier steht im § 6 der KfzHpflVV:
    (1) Wegen einer nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers dem Versicherungsnehmer gegenüber vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 auf einen Betrag von höchstens 2.500 Euro beschränkt.

    (2) Soweit eine grob fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet.

    (3) Bei besonders schwerwiegender vorsätzlich begangener Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflichten ist die Leistungsfreiheit des Versicherers auf höchstens 5.000 Euro beschränkt.

  • Vechs
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    • December 6, 2007 at 13:47
    • #2

    da würde ich mich nicht drauf berufen. Zudem bekommst du eine Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschwein, vorsätzlicher Straftaten und was weiss ich sonst noch.
    Ergo zahlst du auf jedenfall mehr als 5000€ und ich behaupte einfach mal das die Versicherungen auch Gesetzestexte oder Urteile kennen bei denen die GARNIX zahlen müssen.
    Die wissen schon wie die ihr Geld sparen :(

    Edith meint:


    § 5 KfzPflVV Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

    (1) Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,

    • das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden;
    • das Fahrzeug nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen zu verwenden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;
    • das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen;
    • das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;
    • das Fahrzeug nicht zu führen oder führen zu lassen, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist.

    (2) Gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer, der Halter oder der Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.

    (3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Satz 1 gilt nicht gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat.

    Demzufolge ist Tuning eine Obligenheit die VOR Versicherungsfall (Unfall) eintritt, da du den Roller ja vor dem Unfall frisiert hast und nicht erst danach.
    Ergo zählt §5 und nicht §6 und du kannst/musst alles selber zahlen. §5 Absatz 4
    Auch (3) wird dich hier nicht retten weil die Versicherung auf (2) pochen wird :(

    Mfg, Holger

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

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    Einmal editiert, zuletzt von Vechs (December 6, 2007 at 13:54)

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    • December 6, 2007 at 13:56
    • #3

    Ja das mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und so kommt natürlich alles noch dazu, wird auf jeden Fall n Haufen Ärger.

    Ich wollte damit nur klarmachen, dass man, wenn man jemanden mit einer getunten Vespa anfährt, maximal 5000 € an Strafe zahlen muss. Ich hab mittlerweile nämlich schon so oft gehört, dass man in so einem Fall sein Leben lang verschuldet wäre.

    Gruss

  • Vechs
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    • December 6, 2007 at 14:01
    • #4

    und genau das stimmt ja nicht ! Du zahlst unter Umständen dein Leben lang, les mal mein Edith oben !

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    • December 6, 2007 at 14:12
    • #5

    da ich net so der jurist bin: was genau heisst den "Obliegenheiten"

    kann man den net die gesetze so schreiben dass sie von jeden sofort verstanden werden!

    edith und wiki sagen : (http://de.wikipedia.org/wiki/Obliegenheit)

    Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensanforderung, deren Nichteinhaltung rechtliche Nachteile nach sich zieht. Im Gegensatz zur eigentlichen Schuld
    begründet die Obliegenheit keinen eigenen Anspruch des Gläubigers gegen
    den Schuldner. Der Berechtigte kann die Erfüllung der Obliegenheit also
    nicht einklagen. Es handelt sich lediglich um eine Mitwirkungspflicht
    im eigenen Interesse, deren Nichterfüllung den mit der Obliegenheit
    Belasteten rechtlich schlechter stellt.


    edith die 2te:

    Bei Obliegenheitsverletzungen kann beispielsweise die Eintrittspflicht
    des Versicherers sogar ganz entfallen. Der Versicherer kann
    gegebenenfalls auch vom Vertrag zurücktreten oder kündigen (§§ 6 Absatz
    1, 16 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz).

    ok bin schlauer

    "Lebe Frei!" - "Stirb Stolz!"

    Einmal editiert, zuletzt von Okolytenman (December 6, 2007 at 14:29)

  • cmon
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    • December 6, 2007 at 14:18
    • #6

    ich halte die aussage für etwas gefährlich. ohne jura kenntnisse (und selbst mit diesen) kann man eigentlich nicht voraussagen, was im falle des falles passieren wird.

    wenn jemand mit 5 min googeln die these verbreitet "egal was man macht, man zahlt max 5000 Euro" erinnert mich das an den alten spruch "da hält sich das huhn für schlauer als die henne".

    eine versicherung hat deutlich mehr erfahrung und im fall der fälle ne ganze armada von erfahrenen anwälten. selbst WENN die rechtslage so wäre findet die versicherung nen weg, dir die kosten aufzubrummen!

    edit: außerdem glaube ich, dass die finanziellen sorgen das kleinste problem sind, wenn man nen unfall verursacht, bei dem jemand zu schaden kommt oder gar stirbt! (was wegen eines vespa tunings zugegebenermaßen schwer wird :D)

    Einmal editiert, zuletzt von cmon (December 6, 2007 at 14:34)

  • Don
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    • December 6, 2007 at 14:24
    • #7

    kann mich da den vorrednern nur anschliessen.

    wo bleibt denn da der logische denkansatz ... weit weg von jedem anwalt:

    fahr mal mit deiner frisierten 50er nem stinkreichen geschäftsmann in seinen nagelneuen 180.000€ Porsche.

    da will ich ma sehn wie du mit 5000€ aus der kiste rauskommst :dash:

  • SilverGroover
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    • December 6, 2007 at 14:39
    • #8

    Da Don in da house :)

    Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß nicht in jedem Fall der Roller auseinander genommen wird. Da verlaß ich mich erstmal drauf... und darauf, daß ich nie mit der Karre einen verschuldeten Unfall baue.

    Gentlemen, you can't fight here, this is the war room!

    Tue alles so, als ob es darauf ankäme

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    • December 6, 2007 at 14:44
    • #9

    Oder schlimmer wird’s mit Personenschaden wenn jemand bleibende Schäden hat.
    Das geht dann ins undendlich an kosten, aber ich denke das sollte jedem klar sein
    ohne das es angesprochen wird. Ist nun mal so wenn man was ohne Betriebserlaubnis fährt.
    Und die erlischt bei der kleinsten Veränderung.
    Nur ich meine das es einen Unterschied bei der Höhe der Strafe macht was man umgebaut hat.
    Wenn man „nur“ einen Auspuff drauf hat der nicht zugelassen ist, ist das eine andere Sache wie
    wenn man 130ccm hat auf einem Roller der nur 50km/h fahren darf und plötzlich 100km/h fährt.
    Und somit kann man das generell nicht vorhersagen.

    LG
    Mark

  • Vechs
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    • December 6, 2007 at 14:48
    • #10

    wie Don schon sagt, oft kommts darauf an mit wem du den Unfall hast. Sofern der das drehen kann bist du sogar Schuld das du an der Ampel standest und der dich ohne zu Bremsen über den Haufen fährt. Weil du durchs Tuning ja schneller warst bist du dann Schuld weil du ohne Tuning garnicht dort gestanden hättest :dash:

    Glaub es mir, ich bin mal der Frau vom Bürgermeister reingefahren, ich weiss wovon ich rede.

    Und Versicherungen geben nicht umsonst millionen von € für Anwälte aus, die wissen wie sie sich rausreden.

    Zur Not lassen die es einfach auf ne Klage rauslaufen, wer klagt schon für 5000€ wenn alleine DEIN Anwalt mehr kostet !?

    Fazit: Du bist fällig wenn die mitbekommen das du getunt hast :(
    Mfg, Holger

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  • SilverGroover
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    • December 6, 2007 at 14:55
    • #11

    hmm... klar, wenn das wirtschaftliche Interesse des Versicherers entsprechend groß ist :)

    ich habe allerdings auch schonmal irgendwo gelesen, daß ein Versicherer nicht von seiner Leistungspflicht freigestellt wurde, weil er nicht nachweisen konnte, daß der Unfall auf die erhöhte Geschwindigkeit des getunten Gefährtes zurückzuführen war. Zu dumm, ich habs mir nicht verlinkt... das ist ja doch ein ganz interessantes Thema.

    Gruß,

    Henning

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    • December 6, 2007 at 14:58
    • #12
    Zitat von Vechs


    Zur Not lassen die es einfach auf ne Klage rauslaufen, wer klagt schon für 5000€ wenn alleine DEIN Anwalt mehr kostet !?

    So ganz nebenbei erlischt bei grober Fahrlässigkeit (die liegt bei Tunen vor) die Rechtsschutzversicherung. ^^

    Verkaufe ständig Teile PX, Cosa, PK

  • Okolytenman
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    • December 6, 2007 at 15:09
    • #13

    FAZIT: wenn unfall... keine polizei holen... roller heimschaffen wenn du nur am zylinder gespielt hast den tauschen und erst dann zum gutachter!

    problem wirds wenn personen zu schaden kommen.dann ham se dich am arsch!

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  • kasonova
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    • December 6, 2007 at 15:16
    • #14

    Hi es gibt noch eine schöne Möglichket. Wenn du unschuldig in einen Unfall verwickelt wirst, und durch einen dummen Zufall kommt heraus, daß Deine Vespa "nicht der Serie entspricht" bist Du mit einer Teilschuld dabei. Deinen Schadenersatz kannst Du dir dann abschminken.

    klaus

  • wikingor
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    • December 8, 2007 at 20:26
    • #15

    Hey Klaus alias kasanova;

    das mit der Teilschuld bei "Nicht-Verursachung" des Unfalles stimmt nur bedingt:

    Wenn man in einem Unfall verwickelt ist, ist es natürlich nicht unwichtig, welche Umstände im Allgemeinen zum Verkehrsunfall geführt haben... Ist man z.B. mit mäßiger Geschwindigkeit unterwegs (Stau, Stadtverkehr u.ä.) ist es relativ egal, ob Deine Kiste getunt ist. Für die dann gefahrene Geschwindigkeit ist die Kiste dann ja, z.B. Bremsanlagen-technisch, durchaus ausgelegt!

    So etwas mit Teilschuld kommt halt nur in Betracht, wenn Du quasi "von Deinem Tuning Gebrauch gemacht hast"!!! So also überhöhte Geschwindigkeit in "Bauart-bedingten-Höchstgeschwindigkeit-Fragen"... oder wenn Dein Unfallgegner/-verursacher eine gute Rechtschutz hat und den Kopf aus der Schlinge ziehen will... Rechtschutz lohnt in jedem Falle - je nach Versicherungsumfang tritt die auch ein, wenn Dein Roller getunt ist!

    Besten Gruß aus dem Südsauerland; wikingor

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