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Internetrecht: wer hat Ahnung?

  • Likedeeler
  • March 25, 2010 at 09:47
  • Likedeeler
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    • March 25, 2010 at 09:47
    • #1

    Moin,

    bräuchte mal Eure Hilfe.
    Ich für meinen Teil bin geschäftsführender Gesellschafter einer Großhandels-GmbH.
    Ich hasse diesen Titel und betone das jetzt nur wegen der Rechtslage. Im Endeffekt bin ich bei meiner eigenen Firma angestellt.)

    Mein größter Lieferant (mit Sitz in Dänemark) ist jetzt auf die glorreiche Idee gekommen, dass ich ihm für Newsletter zu einer bestimmten Produktpalette die email-Adressen meiner Kunde weitergeben soll. Natürlich soll ich ihm auch gleich mein Logo mitschicken, damit er den Newsletter als von mir gesandt tarnen kann.
    In diesem Newsletter soll es Links geben, die ihm und in zweiter Instanz auch mir Informationen über angeklickte Produkte gibt.

    Ich für meinen Teil glaube, dass das gegen deutsches Internetrecht verstößt.
    Muss man sich nicht ausdrücklich für den Empfang von Newslettern bereiterklären?
    Ist ein alle 4- 6 Wochen wiederkehrender Newsletter nicht schon als Spam zu werten?

    Vielleicht gibt´s hier ja Jemanden, der mir schnell weiterhelfen kann. Wenn ich unseren Rechtsverdreher frage, schickt der gleich wieder Rechnungen... :wallbash:

    Dankeschön!

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • pkracer
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    • March 25, 2010 at 10:00
    • #2

    Hiernach würde ich das ähnlich kritisch sehen wie du. Einerseits haben deine Kunden dir gegenüber die Einwilligung zum Versand des Newsletters gegeben und nicht gegenüber deinem Lieferanten. Zum anderen wäre es evtl. sogar strafbar, wenn du die Daten ohne Einwilligung an einen Dritten weitergibst.

    Evtl. könnte man es aber so sehen, dass du dich deines Lieferanten als Dienstleister für den Versand der Newsletter bedienst, also den Versand quasi "outgesourct" hättest. Ob das zulässig ist, hinge dann davon ab, ob in der Zustimmungserklärung für den Erhalt der Newsletter auch die Weitergabe der Daten an Dritte "als Dienstleister für interne Zwecke" enthalten war.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • rassmo
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    • March 25, 2010 at 10:00
    • #3

    --)

    Meine Meinung, bin kein Rechtsanwalt also rein privat. So wie ich es verstehe dürftest du, da eine Geschäftsbeziehung besteht, eine Newsletter schicken. Dein dänischer Geschäftspartner hat jedoch keine Geschäftsbeziehung mit deinen Kunden also braucht er eine Einwilligung. Unabhängig von der Rechtslage würde ich die Einwilligung zur Information holen da ich mich, im Betrieb, auch über jede email ärgere die ich nicht wollte und brauche. Wie gesagt meine persönliche Einschätzung. Rechtlich genauer abschätzen kann es mit Sicherheit ein Rechtsanwalt.

    P.S. sende doch eine Rundmail an deine Kunden in denen du die Newsletter anbietest. Dann kann jeder selbst entscheiden und du hast die Einwilligungen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Vechs
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    • March 25, 2010 at 10:10
    • #4

    Ich kenn es halt so ( bin auch kein Kenner):
    Bei Newslettern muss man das Häkchen setzen. Entweder steht dann dort dass die Daten NICHT an dritte weiter gegeben werden oder dort steht "an von uns ausgesuchte Dritte und Partnerfirmen"
    Sofern du das nicht bei dir explizit stehen hast wäre ich ganz vorsichtig, denn Verkauf von Daten ohne Einwilligung ist strafbar solange die Regierung diese nicht kauft :)

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

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    • March 25, 2010 at 10:33
    • #5

    Ich sehe es genau wie Ihr. Ich will die Adressen nicht weitergeben.
    Das hat bestimmt nicht den Grund, dass ich meinem Lieferanten nicht traue (der kennt meine Lieferadressen sowieso, da er direkt versendet), sondern ich hasse die email-Flut und will so etwas nicht unterstützen.
    Eine Erlaubnis welcher Art auch immer liegt seitens meiner Kunden nicht vor. Diese müsste ich mir erst einmal holen (was ich ja gar nicht will :D ).

    So, habe meinem Lieferanten mal die beiden Links geschickt, mal sehen was er jetzt sagt. Danke schon mal...

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  • vespapaulianer
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    • March 25, 2010 at 15:59
    • #6

    Lass die Adressenweitergabe! Damit kannst du in echte Schwulitäten geraten. Als GmbH-GF bist du aus den Geschäftsbeziehungen mit deinen Lieferanten und anderen Geschäftspartner zum Schutze der dir anvertrauten Daten verpflichtet (vertragliche Nebenpflicht). Verletzt du die Pflicht, kann es scheiße kommen.

    Grüße, Philipp

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  • Alexander
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    • March 25, 2010 at 16:08
    • #7

    hey,
    ich denke hier müsste auch das TMG greifen?! d.h. du darfst keine daten ohne die einwilligung der person weitergeben.

    und soweit ich weiß kannst du dich damit richtig in die sch*iße reiten! (sprich strafen von bis zu 50.000€)

    lg
    a.

    Sapere aude - Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!

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    • March 25, 2010 at 16:11
    • #8

    nachtrag: zähklt meines wissens auch als spam! und wenn dein logo und alles drin ist => na dann haleluja

    Sapere aude - Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!

  • Likedeeler
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    • March 25, 2010 at 16:31
    • #9

    Huch, seit meinem letzten Mail sitzen sie seit 3,5 Stunden im Meeting... :D

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  • HansOlo
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    • March 25, 2010 at 16:48
    • #10
    Zitat von Likedeeler

    Huch, seit meinem letzten Mail sitzen sie seit 3,5 Stunden im Meeting... :D

    wahrscheinlich haben sie (auch bei anderen partnern) schon paar newletter verschickt und sch.... sich grad derbe in die hose 2-)

    INN-TEAM
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  • runatthesun
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    • March 25, 2010 at 17:43
    • #11

    einfach mal ein paar zitate, ohne wertung:

    §5 (1) UWG
    "Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
    [...]
    3. die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs;"

    §7,2 UWG
    "Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen [...]
    3.
    bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder
    4.
    bei Werbung mit einer Nachricht, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen."


    und falls es erlaubt ist: ich würde mir die frage stellen warum die eine solche anfrage stellen und nicht eine kooperation vorschlagen die direkt über dich läuft.
    honi soy qui mal y pense.

    Ziel ist es Unfälle zu vermeiden

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