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Geblitzt mit 23 km/h zu schnell in der Probezeit. Was erwartet mich?

  • Arni
  • June 7, 2010 at 15:41
  • rassmo
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    • June 7, 2010 at 17:51
    • #21
    Zitat von juny79

    hab ich gesagt meine sis wars.
    die hat die punkte kassiert und das,

    Vorsicht, das kann auch schiefgehen. Im Gegensatz zu einer Nichtangabe ist eine Falschangabe des Fahrers strafbar. Also nicht wirklich ratsam wenn der Fahrer zu erkennen ist.

    Zitat

    Wird der Halter als Zeuge vernommen, dann muss er die Fragen
    wahrheitsgemäß beantworten, sofern er sich nicht auf sein
    Zeugnisverweigerungsrecht beruft.

    ACHTUNG!
    Es besteht
    keine Verpflichtung einer Ladung durch die Polizei oder
    Verfolgungsbehörden nachzukommen.

    Werden im Anhörungsbogen vorsätzlich
    falsche Angaben
    zur Person gemacht, dann stellt dies eine
    verfolgbare Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 111 OWiG dar.
    Wer im
    Anhörungsbogen eine Person als Fahrer angibt, die tatsächlich das
    Fahrzeug nicht geführt hat, der macht sich einer falschen Verdächtigung
    (§ 164 StGB) hinreichend verdächtig. Eventuell ist ein derartiges
    Verhalten auch als Strafvereitelung (§ 258 StGB) zu qualifizieren.

    Alles anzeigen

    Also lieber keine Angaben machen als falsche.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkracer
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    • June 7, 2010 at 18:01
    • #22

    Und auf das Zeugnisverweigerungsrecht kann man sich wie gesagt berufen, wenn man andernfalls Angehörige belasten würde. Also wie schon oben geschrieben: Dein Vater soll im Anhörungsbogen pflichtgemäß nur Angaben zu seiner Person machen und im übrigen behaupten, er wisse nicht, wer gefahren sei.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Vechs
    Schnaps Schnäppchenjäger
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    der mit den Schnäppchen tanzt
    • June 7, 2010 at 20:23
    • #23

    Na sagen wir es so...
    Du hast einen Bruder der keine Probezeit mehr hat und dir recht ähnlich sieht, dann merkt es wohl keine Sau (wie auch).
    Hast du aber nur eine Schwester und die sieht (hoffentlich) nicht aus wie du, dann denken die sich natürlich auch "Moment mal, die Tussi sieht auf dem Passphoto ganz nett aus aber auf dem Bild eher zum kotzen" dann hast du (neben dem anscheinenden schlechten Aussehen) ein Problem :)
    Photo abwarten und dann weiter überlegen...

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • -pit-
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    • June 7, 2010 at 20:27
    • #24

    Falls es zur Nachschulung kommen sollte, rate ich dir: Vergleiche die Preise der verschiedenen Fahrschulen. Da gibt es zum teil horrende Unterschiede!

    iViva la Vespa!

  • wikingor
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    • June 7, 2010 at 20:40
    • #25

    So, da bin ich mal wieder mit meinem Quark zu einer rechtlichen Frage: Werden wohl wieder alle denken, ich sei bei der Bullerei... :wacko:


    Voraussetzung, dass Du in den nächsten vier bis sechs Wochen überhaupt Post bekommst, ist natürlich, dass das Foto was geworden ist. Hängt stark von der von der Kommune verwendeten Auswertungssoftware ab.

    Solltest Du in den nächsten DREI MONATEN kein Post bekommen, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. 8o


    Ansonsten werde ich Dich erst mal damit beruhigen, dass Du hoffentlich unter den "geforderten" 20 km/h (nach Abzug der von pkracer erwähnten 3-km/h-Toleranz) bleiben wirst - wären dann außerorts 30 Teuronen Verwarngeld.


    Sollte tatsächlich ein Bußgeldbescheid (also mehr als 20 km/h Überschreitung vorwerfbar!) ins Haus flattern: Erst mal Ruhe bewahren und das bzw. die mitgelieferten Bilderchen anschauen.
    Sollten die aus welchen Gründen auch immer nicht dabei sein, erst einmal mit den Worten des Fahrzeughalters:
    "Ich weiß nicht mehr , wer gefahren ist..! Bitte als Beweismittel genannte Fotos zusenden!"
    die Bilderchen in Kopie anfordern.

    Und wenn Du dann immer noch den Kopf in der Schlinge haben solltest: Eine o.g. Falschaussage würde ich hier vor der Aussageverweigerung vorziehen. Man hat nämlich keine Ahnung, wie dringend die Kommune das Geldeintreiben machen wird: Sollte jemand von der Schmier mit dem Ermittlungsersuchen "Fahrerermittlung" bei Dir vor der Tür stehen und rein zufällig ein ebenfalls rein zufällig gutes Foto mit Dir abgleichen können... ICH hätte keine Lust auf diesen Rechtsstreit!

    Außerdem: So eine Aussageverweigerung bewahrt man sich für richtig harte Sachen (ja, richtg: noch härtere Sachen!) auf.. :-3


    Wie gesagt: Warte erst einmal Post ab - und dann wird, ggf. auch hier, weiter beratschlagt!


    wikingor

  • wikingor
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    • June 7, 2010 at 20:46
    • #26
    Zitat von Arni

    Haben die da ein Passbild von meinem Vater und gleichen das ab?


    Ist auch eine Möglichkeit, die gerne zu Anfang vorgenommen wird:

    Das beim Einwohnermeldeamt (oder neudeutsch: Bürgerbüro...) vorhandene Bildchen des Persos wird tatsächlich schon mal abgeglichen... Sofern die Kommune darüber computertechnisch verfügt. Ob das rechtlich erlaubt ist, weiß ich allerdings nicht... :-3 Zumindest die Polizei dürfte den Abgleich vornehmen...

  • Arni
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    • June 7, 2010 at 21:03
    • #27

    danke wikingor,

    aber ich muss doch keines falls mit einem führerschein entzug rechnen oder ? Allerhöchstens mit einem Aufbauseminar, versteh ich das so richtig?

    Ja abwarten tu ich jetzt erst einmal.

    Ganz ehrlich...wenn dann nachher der Brief mit nem guten Photo kommt, dann mach ich halt die Nachschulung. So ist das Gesetz, ich habs gebrochen, ich muss dafür büsen --> Ende !

    Immer kann man sich da nicht aus der Schlinge ziehen, vor allem wenn es vergleichsweise so ein kleines Vergehen ist.

  • wikingor
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    • June 7, 2010 at 21:39
    • #28
    Zitat von Arni


    Ganz ehrlich...wenn dann nachher der Brief mit nem guten Photo kommt, dann mach ich halt die Nachschulung. So ist das Gesetz, ich habs gebrochen, ich muss dafür büsen --> Ende !

    Immer kann man sich da nicht aus der Schlinge ziehen, vor allem wenn es vergleichsweise so ein kleines Vergehen ist.


    Jaaaa, eine sehr lobenswerte Einstellung... :wacko:

    Aber ernsthaft: Ich glaube einer der Mods hat/hatte eine gute Signatur... -> Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist...


    Solltest Du Deinen Kopf ohne großen Aufwand aus der Schlinge ziehen können, solltest Du das auch machen!
    Denn erstens hast Du ja, laut Deinen Beiträgen zumindest, schon aus der Sache gelernt und zweitens kommen irgendwelche zum Teil zugedröhnten Ar...loch-Heizer nach einem Unfall mit Toten auch mit den dollsten Lügengeschichten vor Gericht mit weniger als einem blauen Auge davon...
    Da ist Dein "kleines Vergehen" doch nichts gegen - und die Kommune ist meistens froh, wenn ohne großen Schriftkram und sonstigem hin-und-her bezahlt wird - egal von wem!

    So long,
    wikingor

  • Arni
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    • June 8, 2010 at 15:40
    • #29

    auch richtig....

    hast schon i- wo recht mit dem was du sagst.
    Ich werde jetzt wie gesagt mal abwarten bis ich das Ergebnis hab. Dann meld ich mich nochmal.

    Ich halt euch mal aufm Laufenden.

    Danke an alle User die mir hier bis jetzt geholfen haben :)

  • zeon_one
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    • June 8, 2010 at 16:53
    • #30
    Zitat von wikingor

    nd die Kommune ist meistens froh, wenn ohne großen Schriftkram und sonstigem hin-und-her bezahlt wird - egal von wem!

    ich erinnere mich an einem kumpel, der seinerzeit während der probezeit um 4:30 morgens über eine rote blitzampel gefahren ist.

    seine mutter war zwar erstmal stinksauer, hat sich dann aber auf den letzten drücker vor zwei anwesenden herren in grün "erinnert", dass sie gerne mal mitten in der nacht in der fremden stadt unterwegs sei … und mit zurückgebundenen haaren durchaus die person auf dem foto wäre. die umstehenden (polizisten und kumpel) haben es mit breitem grinsen zur kenntnis genommen. klatschen-) bußgeld wurde bezahlt – und gut.

    aber naja. abwarten lässt sich jetzt erstmal nicht vermeiden.

  • Superkoelle
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    • June 8, 2010 at 17:32
    • #31
    Zitat von pkracer

    Von der behördlich gemessenen Geschwindigkeit wird noch eine Toleranz von 3 km/h (meine ich) abgezogen.

    Alles halb so wild. Vermutlich ist auf dem Foto schon rein altersmäßig zu erkennen, dass der Fahrer (du) nicht der Halter (dein Vater) ist. Dein Vater wird als Halter angeschrieben und müsste - wenn er nicht gefahren ist - den tatsächlichen Fahrer benennen. Jetzt ist es aber so, dass er seine Angehörigen nicht belasten muss. D. h. dein Vater macht brav seiner Verpflichtung entsprechend nur Angaben zu seiner Person und teilt ansonsten mit, dass ihm der Fahrer nicht bekannt sei. Im Gegensatz zu Parkverstößen gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht die Halterhaftung, d. h. selbst wenn jemand zum Abgleich des Fotos des geblitzten Fahrers mit deinem lebendigen Vater vorbei kommen sollte, wird er schnell merken, dass dein Vater nicht gefahren ist. Dementsprechend hat dein Vater nichts zu befürchten und du auch nicht, wenn er dich nicht als Fahrer benennt. Dann war der Fahrer nicht ermittelbar und das Verfahren wird eingestellt.

    Theoretisch könnte man deinem Vater dann das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, damit zukünftig sichergestellt ist, dass er immer weiß, wer wann mit dem auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeug unterwegs war. Sowas passiert aber ganz sicher nicht beim ersten Verstoß.

    Uih, wenn se dich kriegen wollen geht das...leider eigene leidliche Erfahrung!!!!!
    Sind ins Einwohnermeldeamt, und haben mal schön die Passbilder/Ausweißbilder der Familie verglichen...
    So,Ende der Geschichte... daraus wurde dann sowohl ein Bußgeld, als auch ein Fahrtenbuch für ein Jahr!!

    Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa und nicht schreiend wie sein Beifahrer!

    Und ich komme "nicht" aus KÖLN!!!

  • Arni
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    • June 8, 2010 at 21:35
    • #32

    Davor hab ich halt i- wo Angst. Das ich mir auf Grund einer "Kleinigkeit"so einen Ärger einhandel.

    Jetzt erst einmal abwarten und Tee trinken :S

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