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Schaltvespa drosseln

  • Blitzkleber
  • August 17, 2010 at 16:33
  • HansOlo
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    • August 18, 2010 at 18:37
    • #21
    Zitat von PK-User

    Ich versteh nich ganz, wieso du überhaupt drosseln willst, wenn du nach ner Abnahme eh wieder zurück baust.
    Das macht irgendwie so überhaupt keinen Sinn.
    Der komplette Thread mit all seinen Überlegungen darin ist sinnlos, da du ja eh 50 fahren willst. ^^
    Also warum überhaupt drosseln?
    Mach den Lappen und gut is.
    Oder warte bis du Auto-Lappen hast.

    na so schwierig ist das jetzt ja nun doch nicht zu verstehen...
    er hat nur den mofa lappen... also will er in den papieren auch die 25 km/h und mofablabla drinstehen haben... damits passend auf den führerschein (prüfbescheinigung... die einem im übrigen nicht abgenommen werden kann 2-) ) ist....
    ich mein warum melden wir hier die fuffies als fuffies an und haben mehr ccm unter der haube?
    könnten wir sie ja auch gleich alle als 80 oder 125er anmelden....
    er braucht halt die papiere.... fertig.. was danach passsiert isrt doch immer eine andere frage ;)

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  • PK-User
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    • August 18, 2010 at 18:50
    • #22

    Ich meld die Fuffi als Fuffi an weil in ihren Papieren Fuffi steht.
    Ich würd doch keine 80er als Fuffi anmelden um sie dann als 80er zu fahren.
    Er hat so und so keinen passenden Führerschein danach.
    Und sie werden ihn doch bestimmt nicht anhalten weil die Vespe so schön aussieht, wenn er zu schnell fährt.
    Wenn er zu schnell für seinen Lappen unterwegs ist, dann ist das bei Kontrolle schon schlimm, wenn die Vespe dann auch noch schneller fährt als sie darf (unabhängig vom Lappen) machts das doch nur noch schlimmer. Oder seh ich das falsch?

    Suche:
    - grad nix -

    Verkaufe:
    - Getriebe PX 80 Lusso

    Also, im GSF hätte er schon längst...

  • rassmo
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    • August 18, 2010 at 18:59
    • #23
    Zitat von PK-User

    Oder seh ich das falsch?

    Nein, wie schon geschrieben.

    Zitat von rassmo

    Überleg einfach mal. Wenn du den Roller als Mofa eintragen lässt und erwischt wirst ist es
    Fahren ohne Führerschein
    Fahren ohne gültige ABE
    Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz
    Wenn du den Roller einfach so fährst ist es nur
    Fahren ohne Führerschein

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Jetz nicht
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    • August 18, 2010 at 19:13
    • #24

    versicherung ist doch mein ich die gleiche, und als mofa wurde der ja nachträglich eingetragen. du kannst ja auch wenn du 16 bist einfach die drosseln ausbauen und den zettel, den man übrigens nur dazu bekommt , weg tun. in die ori abe wird ja nichts eingetragen. hab selbst bei dem tüv prüfer damdals anchgefragt. wurde letztens auch mit nem mofaroller erwischt der statt 25 50 fährt. die ahben nur aufgenommen das ich das "mofa" entdrosselt habe und ich hatte ne anzeige wegen fahren ohne fahrerlaubnis. ohne abe und versicherungsschutz ist es doche rst wenn der roller schneller als die 45, oder 60, je nach modell fährt oder ?

    Besser heimlich schlau, als unheimlich doof.

  • GreenVespa
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    • August 18, 2010 at 19:56
    • #25
    Zitat von Jetz nicht

    versicherung ist doch mein ich die gleiche


    nee...ist ne andere...wenn man mit mehr als den 25 km/h nen unfall baut zahlt die versicherung nicht usw....
    Also ich find du kannst lieber den roller einfach anmelden als fuffi und wenn du erwischt wirst ist es "nur" fahren ohne führerschein....

  • Blitzkleber
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    • August 18, 2010 at 20:36
    • #26

    Ich gehe einfach mal zum TÜV und frage die ganze Angelegenheit anch wie ads mit der Drossel ist klatschen-)
    Danke nochmal :gamer:

  • fisch stefan
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    • August 19, 2010 at 12:23
    • #27

    also ich hab mich mit nem kumpel mal über sowas wegen seiner tochter unterhalten und der hatte irgendwie mit dem tüv rücksprache gehalten ...

    also ganz genau weis ich des nimmer - es gibt wohl angeblich irgendwo einfach ne längere übersetzung ... also die ori - damit läuft der roller dann nur noch 25 udn wird abgenommen - ohne gasschieber anschlag ...

    alternativ gibts irgendwie nen kit - in der form, dass am vergaser ähnlich wie bei den automatik rollern nen gasschieberanschlag angebracht wird - nicht wie auf dem bilder am lenker und außerdem im Getriebe ein Anschlag innerhalb der Schaltklaue so dass der 3& 4 gang (oder möglicherweise auch nur der 3 - weis ich nimmer sicher) nicht mehr eingelegt werden kann .... dieser kit hatte wohl den vorteil, dass es nicht vom tüv abgenommen werden muss sondern eine bescheinigung - wie wie bei manchem automaten - beiliegt die in verbindung mit der ori abe als 25 er abe dient ....

    das tolle oder auch problematische daran ist, dass die drossel des getriebes nicht einfach so mal shcnell entfernt werden kann - sondern halt zumindest nen tag arbeit verursacht - ich glaub deshalb gabs da auch diese bescheinigung direkt dazu ...

    bei beidem gilt natürlich das ganze funktioniert nur mit ori zylinder, auspuff, vergaser usw.

    Das ganze gabs wohl mal als Orinaldrosselkit bei Vespa und piaggio händlern - aber bei sip hab ich nix dazu gefunden also im dümmsten fall frägst einfach mla nem laden nach ....

    Also nur mal so - des ding auf 25 drosseln udn dann 50 mit fahren wollen halt ich für völligen schwachsinn ... wenn das rauskommt kommst in teufels küche - also entweder machst den richtigen führerschein - evtl den A1 (125) oder halt roller - oder du fährst meinetwegen ohne führerschein - aber fahr auf keinen fall ohne versicherungsschutz rum - wenn du da nen unfall baust sei dir sicher, dass du zahlen darfst ...

  • HansOlo
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    • August 19, 2010 at 13:19
    • #28
    Zitat von PK-User

    Und sie werden ihn doch bestimmt nicht anhalten weil die Vespe so schön aussieht, wenn er zu schnell fährt.

    naja... es gibt ja auch routinekontrollen...
    wenn er zu schnell fährt und erwischt wird ist das ja seine eigene schuld...
    nur bei der routinekontrolle zeigt er jetzt seine prüfbescheinigung her... und dann die 50er Papier dazu...
    hmmm... saublöd... hat er den schmarrn jetzt aber eingetragen, und die herren keine rolle dabei und sind wie so oft zu doof zum schlater fahren, dann hätt er keine probleme... auch wenn die ksite nicht gedrosselt ist.... osrry... manchmal denk ich das ist sofort ersichtlich was ich so zusammendenke und schreibs dann n icht ganz so ausführlich ... was dann oft falsch verstanden werden kann ...
    daher PK-User... sorry ... denke jetzt ists klarer :)

    im allgemeinen ist die wahrscheinlichkei genau diesen szenarios allerdings eher gering... daher würd ich schon auch wie der PK-User das nicht machen, sondern so wie der rassmo vorgeshclagen hatte...

    INN-TEAM
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  • Blitzkleber
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    • August 19, 2010 at 14:06
    • #29

    ok alles verstanden. Aber die Versicherung zahlt doch auch nicht wenn ich mit 50km/h ein Unfall baue , da ich ja gar nicht den richtigen Führerschein besitze oder?

  • kasonova
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    • August 19, 2010 at 15:25
    • #30

    Stimmt, wolte ich eigenlich schreiben.
    Versicherungen zahlen nur, wenn es sich garnicht vermeiden lässt, und dann noch ungern. Richtig hingegen ist, die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden. Das ist die gute Nachricht, die schlechte ist, das die Versicherung dann kommt, und will das Geld von Dir wieder haben. Und die haben einen verdamt lagen Atem.

  • pkracer
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    • August 19, 2010 at 15:35
    • #31

    :sleeping:

    Gerne immer wieder: Die Versicherung zahlt IMMER innerhalb des vereinbarten Deckungsrahmens (mehrere Millionen Euro, steht im jeweiligen Versicherungsschein) an den geschädigten Unfallgegner und kann dich als Verursacher wegen einer Obliegenheitsverletzung EVENTUELL mit maximal 5.000 Euro je verletzter Obliegenheit in Regress nehmen. Eine Obliegenheitsverletzung als Versicherungsnehmer ist z. B. das Führen eines Fahrzeugs mit durch illegales Tuning erloschener Betriebserlaubnis. Eine weitere wäre, wenn du zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden hast. Maximal kannst du wegen mehrerer gleichzeitig begangener Obliegenheitsverletzungen mit 10.000 Euro in Regress genommen werden. Das ist die privatrechtliche Seite der Schadenersatzansprüche.

    Wenn man also nicht gerade eine Hartz IV Karriere mit entsprechendem Einkommen plant, zahlt man auch keinesfalls bis an das vielzitierte Lebensende.

    Strafrechtlich kann natürlich von staatlicher Seite auch noch was kommen wegen Delikten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ggf. fahrlässiger Körperverletzung. Aber auch da wird eine Verurteilung in Tagessätzen ausgesprochen, deren Höhe vom persönlichen Einkommen des Täters abhängt. Beim Schüler oder Studenten also weniger als bei einem Bankvorstand, obwohl die Anzahl der Tagessätze in beiden Fällen gleich wäre.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • HansOlo
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    • August 19, 2010 at 15:57
    • #32

    ich habs jetzt extra mal nicht gesagt... ich werds auch nicht mehr sagen racer ;)
    ich hab da immer ein schlechtes gefühl bei... wenn ich das anderen so unter die nase reibe.... vor allem nicht den kleinen jungs (sorry... is aber so ;) )
    irgendwie denk ich dann immer ich wäre mitverantwortlich....

    auch wenns quatsch ist....
    umsonst ist die rechtslage ja nicht so...

    bei uns war der glaube auch als ich noch 15 jahre alt war so... ich glaub da wars auch noch nicht gedeckelt...
    und wir habens trotzdem alle gemacht ;) und sind getuned durch die gegend gegondelt...
    aber einige hatten eben doch zuviel schiss und habens bleiben gelassen... mit dem argument von heute, würden die alle so rumfahren... und bei manchen wars definitiv besser, dass sie es gelassen haben... waren sie ja mit 50 km/h bereits hoffnungslos überfordert ;)

    INN-TEAM
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