Bekomme ich einen Fahrzeugschein nach der Anmeldung der Vespa?

  • Hallo zusammen,
    die Suchfunktion hat mich bereits informiert, - möchte mich aber nochmal vergewissern.


    Das Szenario: "Alte" PX 80 gekauft, - Papiere sind folgende dabei: Allgemeine Betriebserlaubnis, Bedienungsanleitung und die Abmeldebescheinigung.


    Aber eben der Fahrzeugschein fehlt?!


    Frage: Ist das der Standard - also normal?


    Die Suchfunktion gab u. a. folgende Antwort: Der Fahrzeugschein wird bei der Anmeldung ausgestellt?!


    Wenn dem so ist, - gut. Aber etwas seltsam kommt mir das vor.


    Danke und Gruß, True


    Bitte um Infos, das könnte auch Andere interessieren.

  • Die 80er als Leichtkraftroller hat keinen Brief (bzw. seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II), sondern eine Allgemeine Betriebserlaubnis, die diesem entspricht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) wird bei der Zulassung neu ausgestellt.


    Fahrzeugscheine (Zulassungsbescheinigungen Teil I) wurden immer schon bei Abmeldung eines Fahrzeuges eingezogen und eine Abmeldebestätigung ausgestellt, deshalb sind die dir vorliegenden Papieren korrekt, vollständig und kein bißchen seltsam (vorausgesetzt natürlich, dass sie auch mit den Daten des Fahrzeugs übereinstimmen).

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Wie ist das denn, wenn man keine Abmeldebescheinigung hat?
    Ich habe für meine P80X nur diesen grünen Lappen....
    Bekomm ich da Probleme, wenn ich sie im Winter zum Tüv und im Frühjahr zum Anmelden schiebe?


    Fragendes Grüßle
    Falkili
    :-7

    $21 is erledigt

  • Ja zuerst zur Polizei oder Straßenverkehrsamt je nach dem wo Du wohnst, und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Polizei ist besser da dort kostenlos. Weiter musst Du nachweisen, dass Du der Eigentümer bist. Kaufvertrag etc.

  • Nachgewiesener Eigentümer ist er durch Besitz der Betriebserlaubnis (grüner Lappen), die -wie oben schon erläutert- bei Leichtkrafträdern den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Also ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unnötig.


    Normalerweise müsste in der Betriebserlaubnis auch ein Abmeldestempel der Zulassungsstelle zum letzten Kennzeichen drin sein. Der ersetzt die Abmeldebescheinigung.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.


  • ...


    Normalerweise müsste in der Betriebserlaubnis auch ein Abmeldestempel der Zulassungsstelle zum letzten Kennzeichen drin sein. Der ersetzt die Abmeldebescheinigung.


    Ich seh nen Stempel: "Anmeldung zur nächsten HU Jan 1995".
    Das gleiche für ´97,
    ....
    Ohhh jetzt hab ichs gesehen!
    Ist ein "Stilllegungsstempel von 28.02.´02 drin! Da hatte ich erst was mit ´82 gelesen und dshalb nicht weiter beachtet!
    Auch ein Stilllegungsstempel von 06.01.´95 ist dabei, den man aber nicht gut erkennen kann.
    Also im Jan stand meine Vespe 11 Jahre... Das sehe ich auch an der Arbeit, die ich da rin stecke :+4


    Grüßle

    $21 is erledigt