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  • nein, muss als kleinkraftrad zugelassen werden, mit amtlichem kennzeichen, führerschein vorrausgesetzt

    geht auch "legal" mit taferl, aber dazu äußere ich mich nicht

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • Servus,

    für die Damen brauchst du mindestens den A1, mim M geht da nix!!!

    Entweder Führerschein machen, schauen ob dir einen nen neuen Brief mit 45 km/h ausstellt
    ODER: Hab letztens einen in der Arbeit gehabt, der sich ne Drossel selber gebaut hat!

    Er hat einfach sein Gasseil soweit gekürzt, dass er den Gasgriff gar nicht mehr ganz aufdrehen konnte und
    so hat er gemeint bleibt der Roller so ungefähr bei 45 km/h...

    Ich habs leider nicht gesehen, aber alleine schon die Idee... hab ziemlich lachen müssen!!!

    Gruß Sebi :+2

    Rettet die Wälder - Esst mehr Biber!!!

  • laut §76 Absatz 8c (FeV) Fahrerlaubnis Verordnung sind fahrzeuge die vor 28.februar1992 zugelassen wurden, dürfen 60Km/h laufen aber nicht schneller :thumbup: wie das dann mit der vespe ist weiss ich selber nicht das recht gilt nur für ddr fahrzeuge wie z.b die schwalbe aber wenn mit deiner vespe aufn prüfstand musst werden von deinen 60kmh ca. 5-8 kmh abgezogen dann bist bei 52-55 kmh da sagt kein schwanz was net mal die bullerei

    gruß. michel

    Einmal editiert, zuletzt von VespaV50ROT (January 30, 2011 at 00:28)

  • laut §76 Absatz 8c (FeV) Fahrerlaubnis Verordnung sind fahrzeuge die vor 28.februar1992 zugelassen wurden, dürfen 60Km/h laufen aber nicht schneller :thumbup: wie das dann mit der vespe ist weiss ich selber nicht das recht gilt nur für ddr fahrzeuge wie z.b die schwalbe aber wenn mit deiner vespe aufn prüfstand musst werden von deinen 60kmh ca. 5-8 kmh abgezogen dann bist bei 52-55 kmh da sagt kein schwanz was net mal die bullerei

    Der Bestandschutz für DDR-Fahrzeuge ist im Einigungsvertrag festgeschrieben und gilt nur für Fahrzeuge die im Beitrittsgebiet hergestellt wurden d.h. nicht für Vespae. Und warum die Polizei bei einem Roller der 45 km/h laufen darf 55km/h tolerieren sollte erschließt sich mir nicht ganz. Mit seinen Papieren kann er sie, da 60 km/h eingetragen sind, nicht mit kleinem Nummernschild zulassen bzw. er kann es bei Falschangabe schon aber erhält dadurch keinen gültigen Versicherungsvertrag.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • und alles was vor 31.12.2001 zugelasse wurde darf im öffentlichen verkehr 50 kmh laufen aber nicht mehr als 50ccm haben §76 Abs. 8a

    Lies den Artikel nochmals durch.

    Zitat

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
      und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
      als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember
      2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    Da steht doch nicht das du 50km/h fahren darfst wenn dein Fahrzeug vor dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen ist, sondern das es dann auch fahren darf wenn die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt. Entscheidend ist was in der ABE steht. Bis zum Stichtag darf auch 48 km/h drinstehen, was sich viele bescheinigen ließen, dannach ist bei 45 km/h Schluß. Und in seinen Papieren steht nunmal 60 km/h.
    Ansonsten würde dieser Absatz aus dem gleichen Paragraphen

    Zitat

    § 6 Abs. 1 zur Klasse A1 (Leichtkrafträder)

    Als Leichtkrafträder gelten auch Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
    und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
    als 40 km/h (Kleinkrafträder bisherigen Rechts), wenn sie bis zum 31.
    Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    auch bedeuten das bei einer Zulassung vor dem 31.12.1983 nur 40 km/h erlaubt sind.

    Solange er also eine Zulassung mit 60 km/h hat, völlig egal was der Tacho anzeigt, darf es es nicht als Leichtkraftrad zulassen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • dann machst nen motorrad führerschein dann kannst alles fahren erst leistungsbeschränkt 34 ps nach 2 jahren ohne lb auser du bist 25 dann kannst gleich den ohne lb machen und glaub mir wenn den gemacht hast liebst du das zweirad fahren