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Französischer Führerschein B; auch hier als A1 gültig?

  • schwarzerflitzer
  • April 11, 2012 at 15:06
  • schwarzerflitzer
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    • April 11, 2012 at 15:06
    • #1

    Hallo,
    nehmen wir mal an, ich schreibe meinen deutschen Führerschein der Klasse B (2005 ausgestellt) in einen französischen um, dann darf ich ja offiziell in Frankreich Mopeds bis 125 ccm fahren. Gilt diese Regelung auch in D? :?:

  • Karl Lagerfeuer
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    • April 11, 2012 at 15:10
    • #2

    du musst schon dort wohnen, wenn du deinen führerschein umschreiben lassen willst...bist du franzose?

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

  • Zapper
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    • April 11, 2012 at 15:12
    • #3
    Zitat von Karl Lagerfeuer

    ...bist du franzose?

    Wenn es Hilft! :P

    Grüße
    Zapper

    Suche: Derzeit nix
    --
    Wenn du es baust, wird er kommen.
    Falsch ist wahr, wenn Falsches (welches wahrlich falsch ist) wahr ist.

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    • April 11, 2012 at 15:14
    • #4

    Bin deutscher, habe aber einen Wohnsitz in F... ...das Umschreiben ist also nicht das Problem. Allerdings habe ich bislange noch keine Auskunft erhalten können ob ich auch in D mit dem französischen B 125 ccm fahren darf!

  • Jetz nicht
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    • April 11, 2012 at 15:36
    • #5

    glaube ich nicht, darfst ja auch net mit 15 wo anders als in deutschland mofa fahren oder als ami wo man mit 16 auto fahren darf hier fahren...
    aber ist alles nur halbwissen gappar mit vermutungen. rassmo könnte sowas wissen

    Besser heimlich schlau, als unheimlich doof.

  • schwarzerflitzer
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    • April 11, 2012 at 15:42
    • #6

    Also in F darf man mit dem B bis 125 ccm und max 15 PS nach 2 Jahren Fahrpraxis fahren. Auch mit dem DE-Führerschein, wenn man einen Wohnsitz in F hat.

    Jetzt kommt der Teil bei dem ich mir nicht sicher bin:

    Man kann in den französischen FS nach 2 Jahren, meines Wissens nach, Klasse A1 eintragen lassen. Da beim Umschreiben das Ausstellungsdatum (2005) erhalten bleibt, kann man also auf Antrag A1 gleich eintragen lassen. Und damit darf ich ja in der ganzen EU auch nach A1-Beschränkung fahren, oder?

  • pkracer
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    • April 11, 2012 at 15:50
    • #7

    M. E. reicht es nicht, den Wohnsitz angemeldet zu haben, sondern man muss dann auch tatsächlich und nachweislich mindestens 180 Tage pro Jahr dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Könnte etwas schwierig werden, wenn man z. B. seinen Arbeitsplatz 600 km von der Grenze entfernt hat. Tagespendelbereich ist das nicht mehr unbedingt.

    Da wird schon genauer drauf geachtet, seit ein paar Schlaumeier die Geschäftsidee hatten, deutsche Suffköppe in Tschechien mit Fake-Anmeldungen und tschechischen EU-Führerscheinen zu versorgen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • schwarzerflitzer
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    • April 11, 2012 at 15:54
    • #8

    Du verstehst mich nicht richtig ;)

    Der springende Punkt ist, dass du einen Erstwohnsitz in F brauchst um den FS umschreiben zu lassen, ABER wenn du umziehst musst du den FS nicht umschreiben lassen, wenn du innerhalb der EU wohnhaft bleibst. Ist somit der A1 im französischen FS eingetragen, müsste er doch auch EU-weit gültigkeit haben, oder?

  • pkracer
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    • April 11, 2012 at 16:14
    • #9

    Ich denke, ich verstehe das schon richtig.

    Der springende Punkt ist aber der Erstwohnsitz in Frankreich, der nicht nur auf dem Papier bestehen darf, um dort einen Führerschein umschreiben lassen zu können, den man später auch in Deutschland benutzen möchte, weil dieser erweiterte Befugnisse gegenüber dem deutschen FS bietet.

    Sonst hätte ja auch das tschechische Geschäftsmodell funktioniert: Du fährst in D besoffen, wirst erwischt, der Lappen ist weg. MPU ist dir zu teuer/zu aufwendig/zu wenig erfolgversprechend. Also ein Wochenende Urlaub in Tschechien gemacht, nach ausreichender Schmiergeldzahlung bekommst du eine tschechische Meldeanschrift und einen tschechischen EU-Führerschein. Damit hast du eine Fahrerlaubnis, die über die in Deutschland mögliche hinausgeht, weil dein deutscher Führerschein Urlaub macht und du deshalb eigentlich gar nicht fahren darfst. Das Problem an der Sache ist, dass du eigentlich nicht die Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins in einem anderen EU Land hattest, weil du dort nicht an jährlich mindestens 180 Tagen deinen gewöhnlichen Aufenthalt, sondern nur einen Fake-Wohnsitz hast. Und mit dieser Begründung gab es Ärger für die Schlaumeier.

    Die Rechtslage sehe ich in Bezug auf deine geplante unkomplizierte Erweiterung auf A1 Führerschein genauso. Aber alles orakeln nützt nichts, frag bei der Führerscheinstelle der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nach. Oder meinetwegen in einem/r anderen Landkreis/Stadt, falls du keine schlafenden Hunde wecken möchtest.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • rassmo
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    • April 11, 2012 at 16:25
    • #10
    Zitat von schwarzerflitzer

    Ist somit der A1 im französischen FS eingetragen, müsste er doch auch EU-weit gültigkeit haben, oder?

    Wenn du dir den EU-Führerschein anschaust dann steht auf der Vorderseite unter Punkt 9 welche Führerscheinklassen gemacht wurden. Eingeschlossenen werden nicht aufgeführt. Zusätzlich sind auf der Rückseite unter Punkt 12 nationale Beschränkungen aufgeführt.
    Die Frage ist daher ob in deinem umgeschriebenen Schein die Klasse A1 auf der Vorderseite aufgeführt ist oder auf der Rückseite mit einer nationalen Beschränkung versehen.
    pkracer: Ist der Führerschein in Deutschland entzogen darfst du auch mit einem, selbst rechtmäßig erworbenem, ausländischen FS nicht erlaubt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • schwarzerflitzer
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    • April 11, 2012 at 18:41
    • #11

    Also Fakt ist, das man A1-Fahrzeuge in F mit 2 Jahren Fahrpraxis fahren darf. Fakt ist auch dass man das A1 in den F-EU-Führerschein eintragen kann, wenn man das möchte.

    Die Frage die sich mir stellt ist eben, ob der französische Führerschein mit der Eintragung A1 auch zum Fahren von Fahrzeugen in D gültig ist, die unter die genormte A1-Klasse fallen. Denn ein Umschreiben in den deutschen FS ist ja nicht nötig...

  • Ulmi
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    • April 11, 2012 at 18:49
    • #12

    du darfst natürlich mit diesem führerschein in D fahren, aber nur wenn dies erfolgt:-----------------> , "weil du dort nicht an jährlich mindestens 180 Tagen deinen gewöhnlichen Aufenthalt, sondern nur einen Fake-Wohnsitz hast. Und mit dieser Begründung gab es Ärger für die Schlaumeier. "

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • schwarzerflitzer
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    • April 11, 2012 at 18:57
    • #13

    Nochmal, wenn ich meinen Hauptwohnsitz wieder nach D ändere, muss ich den französischen Führerschein nicht umschreiben! Habe extra auf der Führerscheinstelle des hießigen Landradsamts angerufen. Der EU-Führerschein ist EU-weit ohne Einschränkung gültig.
    Die Frage ist nur, wie Rassmo sagt, wo die Erlaubniss "A1" eingetragen wird. Also ob untet Punkt 12 oder eben ganz normal unter Punkt 9. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist bei der Eintragung unter Punkt 9 ein Führen von "A1-Fahrzeugen" EU-weit gestattet; sonst nur auf französischem Territorium.

    => gibt es jemand hier, der einen französischen FS hat, oder eine Ahnung hat, wie die A1-Eintragung erfolgt?

    Hier noch ein Link zu den Bedigungen für eine französische Fahrerlaubniss:

  • Ulmi
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    • April 11, 2012 at 19:03
    • #14
    Zitat von schwarzerflitzer

    Habe extra auf der Führerscheinstelle des hießigen Landradsamts angerufen. Der EU-Führerschein ist EU-weit ohne Einschränkung gültig.


    da hätte man doch wolh ganz alltäglicher natur die restlichen unklarheiten klären können, das ist von außen betrachtet völlig unverständlich

    in einem vespaforum ist die chance einen amtlichen sacharbeiter(bzw dessen wissensscahtz) zu erwischen sehr gering, zumal man die aktion definitiv vor ort erledigen muss und dazu hätte man wieder ein aufklärendes gespräch, von daher ist diese große topicaktion völlig unbedeutend

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • wikingor
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    • April 11, 2012 at 19:08
    • #15
    Zitat von rassmo

    pkracer: Ist der Führerschein in Deutschland entzogen darfst du auch mit einem, selbst rechtmäßig erworbenem, ausländischen FS nicht erlaubt.

    Es sei denn der ausländische FS ist vor dem 01.01.(?) 2009 (!) ausgestellt. Dann darf weiter gefahren werden - trotz evtl. hier fehlender MPU.

  • rassmo
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    • April 11, 2012 at 20:04
    • #16

    Hab etwas gegoogelt und fasse, ohne Gewähr, zusammen.
    1. Wenn A1 separat gemacht oder zumindest unter 9. als gemacht eingetragen ist dürfte es kein Problem geben.
    2. Wenn unter 9. nur B eingetragen ist dann gibt es zwei Möglichkeiten
    2-1. du bist hier nur im Urlaub, dann gilt die Regelung des Ausstellunglandes.
    2-2. du hast hier einen Wohnsitz, unabhängig ob Haupt- oder Nebenwohnsitz, dann gilt die deutsche Regelung.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • schwarzerflitzer
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    • April 11, 2012 at 20:30
    • #17

    Danke Rassmo!

    Soweit ich informiert bin, gibts den EU-FS in Frankreich noch nicht, richtig? Somit gibts auch keinen Punkt 9.

    Bei diesem Kollegen hat das wohl so geklappt:

    Und somit wäre dann in jedem Fall eine Umschreibung von französischen zurück in den deutschen nötig um die A1-Eintragung zu bekomen.

  • rassmo
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    • April 11, 2012 at 20:45
    • #18
    Zitat von schwarzerflitzer

    Und somit wäre dann in jedem Fall eine Umschreibung von französischen zurück in den deutschen nötig um die A1-Eintragung zu bekomen.

    In deinem Beispiel ging es nur um die Umschreibung eines deutschen in einen französischen. Die Frage ist nun ob die Führerscheinstelle bei der, von dir geplanten, erneuten Umschreibung nur den französischen FS nimmt oder, was m.E.n. wahrscheinlicher ist, in deinen Akten nachschaut welchen FS du gemacht hast.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • schwarzerflitzer
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    • April 11, 2012 at 20:49
    • #19

    :thumbdown:
    Da hast du recht!
    Allerdings könnte ich ja den A1 auch in F gemacht haben...

  • chup4
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    • April 11, 2012 at 21:15
    • #20

    vorsicht!

    der spanische a1 (in den B dort integriert) und der ösi a1 (in b integriert) gelten hier auch nicht.

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