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Betriebserlaubnis weg, was nun?

  • gremlin71
  • February 13, 2014 at 10:38
  • gremlin71
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    • February 13, 2014 at 10:38
    • #1

    Hallo,

    habe eine PK 125 xl Baujahr 03/1989.

    Diese sollte jetzt angemeldet werden. Gehrt nicht weil betriebserlaubnis nicht vorhanden.
    Abmeldebescheinigung, TÜV-Bericht und der alte gelöcherte Fahrzeugschein sind vorhanden.
    Allerdings melden die mir den nicht ohne Betriebserlaubnis an.
    Weiss auch nicht mehr ob die dabei waren als ich die vor einem Jahr bekommen habe. Alter Besitzer ist nicht zu erreichen.
    Was kann ich tun???

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  • Svensen
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    • February 13, 2014 at 11:30
    • #2

    ABE Suchergebnis

  • rassmo
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    • February 13, 2014 at 12:55
    • #3
    Zitat von gremlin71

    Weiss auch nicht mehr ob die dabei waren als ich die vor einem Jahr bekommen habe. Alter Besitzer ist nicht zu erreichen.
    Was kann ich tun???

    Tendentiell würde ich sagen das sie dabei waren und du sie verloren hast. Ärgerlich aber es kommt vor. Also Verlust bestätigen, aufbieten lassen und neue Papiere bekommen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • gremlin71
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    • February 13, 2014 at 13:41
    • #4

    was heisst den aufbieten lassen?

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  • 125vnb6
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    • February 13, 2014 at 14:13
    • #5

    aufbieten bedeutet: Der Verlust des Briefes wird an das Bundesverkehrsamt in Flensburg gemeldet und veröffentlicht .
    Nach einer gewissen Zeit wenn seitens Dritter keine Einwände bestehen, kann Dir dann die Zulassungsstelle einen Ersatzbrief ausstellen

  • gremlin71
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    • February 13, 2014 at 14:40
    • #6

    :-), verstanden. danke

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  • pkracer
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    • February 13, 2014 at 14:58
    • #7

    Meines Wissens ist Aufbieten bei 125ern nicht notwendig, da diese nur eine Betriebserlaubnis und keinen Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II besitzen.

    Zumindest wurde mir das so von der hiesigen Zulassungsstelle gesagt. Daher vermute ich, dass du -sofern du nicht schon anderslautende Angaben bei der Zulassungsstelle gemacht hast- einfach erklären solltest, die BE verloren zu haben. Dann gäbe es wohl von der Zulassungsstelle einen Auftrag für den TÜV zur Erstellung eines Gutachtens zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Das Gutachten wird dann von der Zulassungsstelle abgestempelt und so zur Betriebserlaubnis.

    Da sowas aber regional durchaus unterschiedlich gehandhabt werden kann, solltest du direkt mit der zuständigen Zulassungsstelle sprechen. Alles orakeln im Internet nützt nichts, wenn die Dame am Schalter das anders sieht.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • gremlin71
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    • February 16, 2014 at 21:34
    • #8

    So Zulassungsstelle hat mir die Info zukommen lassen wie ich weiter verfahren muss.
    Zutat:

    "Sie können bei der Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen,
    diese benötigen Sie auf jeden Fall.

    Dann haben Sie die Möglichkeit, sich beim Hersteller eine Zweitschrift der
    Betriebserlaubnis ausstellen zu lassen oder sich beim Straßenverkehrsamt einen
    Auftrag zur Vorführung beim TÜV zu holen.

    Dies muss bei Verlust der BE auch dann durchgeführt werden, wenn die
    Hauptuntersuchung noch gültig ist.


    Anschließend kann das Fahrzeug zugelassen werden."

    Jetzt weiss ich mehr :) muss also so oder so zum TÜV wenn ich bis ende nächsten Monat die Betriebserlaubnis nicht finde (muss noch Umzugskisten auspacken :( )

    Nächste Frage ist ich habe einen 133 Zylinder und wenn ich richtig gegoogelt habe eine Banane drunter gekennzeichnet mit dem PiaggioEmblem und eine 1681 eingestanzt (ETS-Auspuff? ) wird dafür eine ABE benötigt?? und wer kann mir eine Kopie zukommen lassen, ich gehe davon aus das der 133 Zylinder sowasnicht benötigt.
    Entschuldigt aber ich habe noch nie ein Moped angemeldet geschweige denn damit zum TÜV gefahren :( und ich weiss nicht wie das ist wenn es nicht original ist :( (die 80er von mir ist ja durch und durch unverbaut wo ich mir kein Kopf machen muss ;.) )

    Danke für eure Hilfe
    Gremlin

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    • February 16, 2014 at 22:39
    • #9

    Wenn da 1681 eingestanzt ist, ist es eine ETS-Banane oder zumindest ein Repro. Für den und den 130er Zylinder gibt es aber keine ABE. Die müsste man eigentlich per Vollabnahme eintragen lassen. Ich sage eigentlich, weil diese Komponenten so kaum auffallen. Habe meine PK 50 S, als ich damals einen 125er Motor habe eintragen lassen, meine Kiste auch mit einem Polini und der ETS-Banane und auch danach zur HU so vorgeführt. Ist keinem Schwanz aufgefallen. Hängt natürlich vom TÜVer ab, wie genau der hinschaut...

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • gremlin71
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    • February 16, 2014 at 22:54
    • #10

    Danke :) dann fahr ich einfach hin wenn ich die Papiere von der Polizei und Zulassungsstelle habe und hoffe auf ein gutes ergebnis :)

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  • hedgebang
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    • February 16, 2014 at 22:57
    • #11

    :thumbup:

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • chup4
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    • February 18, 2014 at 12:31
    • #12

    natürlich hast du keinen 130er polini zylinder drauf, sondern einen ETS Zylinder im 6. Übermaß...

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