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Die StVo macht mich nachdenklich. Wer hat Recht?

  • vespaschieber
  • November 19, 2015 at 11:17
  • vespaschieber
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    • November 19, 2015 at 11:17
    • #1

    Hallo zusammen. Habe eine kleine Frage in die Runde wegen einer Einschätzung des mir Vorgefallenen.

    Ich fuhr nach feierabend bei guten Verhältnissen in einen Kreisverkehr. An der Ausfahrt die ich passieren musste ( will die zweite raus) staut es sich auf den Kreisverkehr wegen eines Passanten zurück. Ich fahre (zweirad) am Heck des letzten Autos vorbei und werde 3 meter später vom einfahrenden Auto angefahren.

    Wer hat nun Recht bzw unrecht? Bisher dachte ich der Fall sei klar da ich im Kreisverkehr war, er einfuhr. Habe leider nicht gewartet und fuhr auf dem kreisverkehr weiter ( nen auto hätte nicht durchgepasst). Bin trotzdem ich im Recht? kann ich das guten mutes meiner Versicherung melden oder kommt das am Ende gar auf mich zurück ( sein autoschaden beläuft sich auf ~1800 Euro.Stoßstange halt.)

    Gruß

    Ansprechpartner für Ersatz- und Tuningteile:

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  • rassmo
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    • November 19, 2015 at 11:47
    • #2

    Das kann dir wohl nur ein Verkehrsrechtsanwalt sicher beantworten.

    Meiner Laienmeinung nach sind mehrere Fragen zu beantworten:
    1. War an der Einfahrt zum Kreisel ein Kreisverkehrsschild (blauer Kreis mit drei weißen Pfeilen in Kreisrichtung)? Denn nur dann ist der Kreisverkehr vorfahrtsberechtigt.
    2. War das Auto an dem du vorbeigefahren bist schon zum Teil auf der Ausfahrtsspur, oder hat wenigstens geblinkt? Denn ansonsten hast du mit nicht ausreichendem Seitenabstand überholt bzw. bist an sich stauenden Fahrzeugen vorbeigefahren. Was in D verboten ist.

    Deiner Versicherung kannst du es m.E.n. in jedem Fall melden da du eine gewisse Karenzzeit hast in der du die Rechnung des Unfallgegners selber bezahlen kannst. Falls du eine Rückstufung vermeiden willst.
    Aber die rechtliche Seite muß in jedem Fall ein dafür ausgebildeter Anwalt etc. beurteilen. Hat die Polizei den Unfall aufgenommen und event. Hinweise zu einem Fehlverhalten der Beteiligten geäußert?

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Vespa1982
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    • November 19, 2015 at 12:42
    • #3

    Meiner Ansicht nach bleibt Vorfahrt, Vorfahrt.
    Der Pkw, welcher Vorfahrt gewähren muss, muss dies auch tun.

    Somit wärst du der sogenannte Fahrzeug Lenker 02.

    Das Auto der Verursacher 01, da er die die Vorfahrt nahm.

    So die Unfall Aufnahme.

    Die Gerichte können die aber immer eine prozentuale Schuld geben alleine schon, wegen der Betriebgefahr deines Fahrzeuges, also einfach weil du fährst und das gefährlich ist.

    Ich würde es meiner Versicherung so mitteilen.

    Ich hatte Vorfahrt und es kam zum Unfall, klare Sache vom Sachverhalt her.

    Wer dann was bezahlt wird sich dann zeigen.

    Aber melde bei dem Sachverhalt auf keinen Fall, ich hatte einen Unfall und bin Schuld.

    Meister gegen den (Vespa)Verschleiß.

  • rassmo
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    • November 19, 2015 at 12:55
    • #4
    Zitat von Vespa1982

    Meiner Ansicht nach bleibt Vorfahrt, Vorfahrt.
    Der Pkw, welcher Vorfahrt gewähren muss, muss dies auch tun.

    Wenn das so einfach wäre dann gäbe es praktisch nie Streit um die Schuldfrage. Aber leider ist das genauso falsch wie das der Auffahrende immer Schuld ist. Es kommt auf den Einzelfall an.
    Wenn z.B. der Stau im Kreisverkehr war dann ist der TE verkehrswidrig am Stau vorbeigefahren. Nun ist die Frage ob der Einfahrende damit rechnen muß das geschieht was eigentlich nicht geschehen darf.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Vespa1982
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    • November 19, 2015 at 14:41
    • #5

    Unfalltechnisch ist die Sache aber erst mal so wie ich sagte. Deshalb ist der Vorfahrt berechtigte erst mal 02.

    Was und wie ein Richter daraus machen könnte ist in dem Moment viel zu weit gedacht.

    Da Schieber auf der Vorfahrt Straße war wäre es total verrückt sich als Unfallverursacher bei seiner Versicherung zu melden, dass ist ja absurd.

    Der Der die Vorfahrt gewähren muss hat sich auf so einiges einzustellen.

    Nur weil die Situation mal unübersichtlich ist ändert sich nichts an den Verkehrsregeln.

    Wie gesagt für die Verteilung der Unfallkosten kann es herangezogen werden.

    Aber Schieber ist 02, das steht fest.

    Und ohne weitere Zeugen und ohne, dass es polizeilich aufgenommen wurde ist es eh Glaubensfrage, wenn es einen Zivilprozess gäbe.

    Aber vermutlich bleibt das eine Sache unter den Versicherungen der Beteiligten.

    Also Schieber auf keinen Fall angeben, dass du Schuld wärst.

    Meister gegen den (Vespa)Verschleiß.

  • Vespa1982
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    • November 19, 2015 at 14:45
    • #6

    Zu 95 % hat der Auffahrer den schwarzen Peter, es bedarf schon besonderen Umständen und Zeugen, dass der Vordere mal belangt wird.

    Da müsste der schon selber sagen, dass er jetzt grundlos gebremst hätte und er dem Hintermann jede Chance nehmen wollte zu reagieren.

    Aber wer macht das schon, Ausreden gibts immer, da lief ein Hund über die Straße.

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  • Karl Lagerfeuer
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    • November 19, 2015 at 16:25
    • #7

    an deiner stelle schieber, würde ich einen anwalt einschalten. ggf. vorher fragen, wieviel der Rechtsbeistand kosten würde, falls du doch, warum auch immer, voll schuld sein solltest.
    ich denke aber, dass sich jeder anwalt nach so einem Fall die finger lecken würde..viel glück!

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

  • hedgebang
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    • November 19, 2015 at 17:11
    • #8

    Bevor hier die verkehrsrechtlichen Mutmaßungen ausarten:

    Was war für den speziellen Kreisverkehr konkret geregelt? Rassmo sprach das schon an. Kreisverkehr ist nicht gleich Kreisverkehr. Nicht immer hat der, der im Kreis unterwegs ist, automatisch Vorfahrt. Das ist ein Irrglaube! Musste ich bei meinem Moppedschein vor 2 Jahren auch noch mal lernen.

    Weiterhin heisst Vorfahrt nicht gleich Vorfahrt. Wenn da jemand für einen Dritten ohne erkennbaren und zu erwartenden Grund hinter einem Auto im stehenden (!) Kreisverkehr auftaucht, dann ist das für den Dritten schon fast ein unabwendbares Ereignis, ggfls. mit Teilschuld und Anrechnung einer Betriebsgefahr seines Fahrzeuges.

    Nein, bin kein Fachanwalt für Verkehrsrecht und nein, das ist hier auch keine rechtsverbindliche Auskunft, auch wenn ich RA bin. Wenn du eine Rechtsschutz hast (am besten ohne SB), dann gehe zu einem Anwalt und lasse dich von dem unter Schilderung des Sachverhaltes genau beraten. Der wird dir dann auch genaueres zu deinen versicherungsrechtlichen Obliegenheiten gegenüber deiner Haftpflicht sagen.

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • Vespa1982
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    • November 19, 2015 at 19:30
    • #9

    Ich sage nur wie der Unfall im Normalfall aufgenommen wird. Klar ist, dass besondere Umstände sich dann in der Verteilung der der Schadensregulierung auswirken können.

    Da gibts zig Varianten. 70% zu 30% oder 50 zu 50 oder jeder den Schaden des anderen usw.

    Die Rechtsprechung ist da oft kreativ, wenn es überhaupt soweit kommen muss. Im besten Fall einigen sich die Versicherer und gut ist.

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  • rassmo
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    • November 19, 2015 at 21:14
    • #10
    Zitat von Vespa1982

    Im besten Fall einigen sich die Versicherer und gut ist.

    Das ist den Versicherungen am liebsten. Sie einigen sich und bei beiden geht,unabhängig davon ob einer Schuld ist, der SFR hoch.

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  • VRalf
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    • November 19, 2015 at 23:15
    • #11

    Ich hab irgendwann mal gelernt, dass in 99% der Fälle immer der Auffahrende Schuld hat/bekommt ;) Rein rechtlich ist das aber sicher nicht unbedingt so ^^

    "If nothing goes right, go lift!"

  • Vespa1982
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    • November 19, 2015 at 23:26
    • #12

    Wenn ich ganz normal Fahre und da halte wo ich es muss, Ampel, Verkehrszeichen, Unfallgefahr und nicht Leute mit Vorsatz ausbremse, dann kann ja auch nur der, der Verursacher sein der dann auffährt, weil er zu schnell war, zu wenig Abstand gehalten hat, am Handy manipuliert oder einfach gepennt hat.

    Wie sollte der Vordere denn den Unfall verhindern, wenn der hinten sich rechtswidrig verhält. Also kann man da keinen Vorwurf machen.

    Es gibt Ausnahmen, da kann sich auch der Vordere rechtswidrig verhalten aber eigentlich muss das schon mit Vorsatz passieren.

    Also es kommt vor aber sehr selten, weshalb sich immer noch empfiehlt nicht aufzufahren.

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  • vespaschieber
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    • November 20, 2015 at 21:25
    • #13

    Danke für die versuche einer einschätzung.
    Habe gestern in einen Polizisten in der Behandlung gehabt der das auch irgendwann mal lernen musste.

    Am ende der Behandlung habe ich meinem Gutachter das Kennzeichen des Unfallverursachers bekannt gegeben um den Schaden zu melden.

    Auch er meinte: sicher habe ich eine gewisse sorgfallspflicht wenn ich am sich rückstauenden Fahrzeug vorbeifahre. Sicher ist aber auch, dass er -wie immer im Straßenverkehr- mit allem rechnen muss und vorfahrt hätte gewähren müssen.

    habe leider keinen Zeugen, aber auch hier würde der schaden für sich sprechen. Ein datscher auf dem rechten Kotflügel/blinker/Rahmen kann nur von einer nicht beachteten Vorfahrt stammen.

    Es handelt sich um einen normalen Kreisverkehr ohne besondere Kennzeichnung ( wie rechts vor links etc)


    Ich werde berichten.

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    • November 20, 2015 at 22:56
    • #14

    Sehe ich genauso.

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  • old N°7
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    • November 22, 2015 at 20:34
    • #15

    fxxk.. okay. dachte ist einheitlich in europa.. der im Kreis hat vorfahrt...no?
    was ist das denn fürn sch..

    Status: es ist nicht leicht........ ;)

  • Karl Lagerfeuer
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    • November 22, 2015 at 20:38
    • #16

    wenn kein schild den kreisverkehr regelt gilt immer rechts vor links!

    gesendet von einem meiner 4 ipads.

  • Matthias_1986
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    • December 4, 2015 at 11:36
    • #17

    Ich hätte da auch mal eine Frage und wollt nicht gleich ein eigenes Topic deswegen aufmachen:
    Hier in München an der Landsberger Straße (Kraftfahrstraße) gibt es eine kleine Parallelstraße für Radler, Roller, Busse usw. An einer Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel, allerdings nur über die Kraftfahrstraße, bei der kleinen gibt es keine extra Lichtzeichen für Fußgänger. Die Autofahrer haben an dieser Stelle eine Ampel mit nur gelb und rot, ohne grün, darüber ein Stoppschild. Wenn ich nun als Fußgänger etwas langsamer oder später die große Straße überquere, kann es vorkommen dass auf der kleinen das Rotlicht für die Autofahrer schon aus ist. Die Autofahrer meinen dann, sie können losbrettern und hupen wie die blöden wenn ich die kleine Straße auch noch überqueren will. Ich bin aber der Ansicht, da sie kein grün haben gilt das Stoppschild für sie und ich habe somit Vorrang.
    Das Internet hat mir leider nicht weitergeholfen, da geht es immer nur um ausgeschaltete Ampelanlagen. Der Fall mit der "beschnittenen" Ampel die kein Grün hat wird nirgends erläutert. Was meint ihr bzw. weiß wer vielleicht sogar die Antwort wer hier Vorrang hat?

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    • December 4, 2015 at 11:46
    • #18

    Stopp Schild heißt , ich muss Stoppen !! Lt StVZO müssen alle Räder zum Stillstand kommen !

    Also solltest Du eigentlich Vorrang haben vor dem Kreuzenden Verkehr !

    Aus Gelben Säcken werden Plastikroller gebaut ...
    Lieber Sehnenscheidenentzündung vom Schalten als nen krummen Daumen vom Starten...
    2Takt Islamist

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    • December 4, 2015 at 11:55
    • #19
    Zitat von Matthias_1986

    Ich hätte da auch mal eine Frage und wollt nicht gleich ein eigenes Topic deswegen aufmachen:
    Hier in München an der Landsberger Straße (Kraftfahrstraße) gibt es eine kleine Parallelstraße für Radler, Roller, Busse usw. An einer Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel, allerdings nur über die Kraftfahrstraße, bei der kleinen gibt es keine extra Lichtzeichen für Fußgänger. Die Autofahrer haben an dieser Stelle eine Ampel mit nur gelb und rot, ohne grün, darüber ein Stoppschild. Wenn ich nun als Fußgänger etwas langsamer oder später die große Straße überquere, kann es vorkommen dass auf der kleinen das Rotlicht für die Autofahrer schon aus ist. Die Autofahrer meinen dann, sie können losbrettern und hupen wie die blöden wenn ich die kleine Straße auch noch überqueren will. Ich bin aber der Ansicht, da sie kein grün haben gilt das Stoppschild für sie und ich habe somit Vorrang.
    Das Internet hat mir leider nicht weitergeholfen, da geht es immer nur um ausgeschaltete Ampelanlagen. Der Fall mit der "beschnittenen" Ampel die kein Grün hat wird nirgends erläutert. Was meint ihr bzw. weiß wer vielleicht sogar die Antwort wer hier Vorrang hat?

    Selbe Frage habe ich mir auch schon gestellt, aber ich glaube auch wenn die Ampel aus ist, zählt das Stopp-Schild. Deshalb fahr ich mit der Kleinen auch trotzdem auf der Landsberger...

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