SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Freiwillige Zulassung 50 Kubik

  • Im ersten Jahr legst eigentlich drauf.

    Danach, durch den stetig sinkenden Schadensfreiheitsrabatt, kommst immer niedriger. Auch ideal im eine Vertrag zu Parken.. und man spart sich das jährliche Wechseln des Versicherungsschild.

    Ich hatte zudem noch eine 1 reserviert. Also zwei Buchstaben und eine Zahl. Die Reservierung war in Kürze am ablaufen und die „1“ wird nur sehr ungern weiter reserviert, da sehr begehrt.


    Bezüglich Verkehrskontrolle:

    Das Schild wurde so geprägt, dass quasi nur Platz für die Zulassungsplakette ist. Selbst wenn man wollte, wäre da kein Platz für eine TÜV Plakette.

    Bei einer eventuellen Kontrolle kann man doch gerne eine kleine Nachschulungen in Sachen FZV geben. Bisher haben wir da im Club durchaus nur gute Erfahrungen gemacht.

  • Wird wahrscheinlich an der Zulassung scheitern.

    Da die Erstzulassung 30Jahre alt sein muss.

    Da sollte bei jetziger erster Zulassung bei einer freiwilligen Zulassung dann das Datum der ersten Inebtriebnahme rein und zählen.


    Steuern muss man dann wohl auch den Pauschalsatz zahlen.

    Die Steuerfreiheit ergibt sich ja aus der Systematisierung als KKR, sollte auch für H-Kennzeichen weiter gelten.


    Also mMn sollte ein H-Kennzeichen an einer freiwilligen Zulassung funktionieren, inkl HU- und Kfz-Steuer-Freiheit.

    Habe dazu aber jetzt nicht nochmals die Paragrafen und sonstigen Vorschriften gewälzt.

    Wäre schon irgendwie witzig, und wenn Du das machst, vermutlich der erste in D.

  • Werde es demnächst mal ansprechen bei der Zulassungsstelle.

    Bei H gibt es aber keinen Steuersatz.

    Nur Pauschalbetrag.

    Die erste Inbetriebnahme kann ja nicht nachgewiesen werden meinerseits.

    Es zählt kein Baujahr.

    Aber vielleicht über die H Abnahme.

    Das Gutachten zählt ja was drinnen steht

  • Bei H gibt es aber keinen Steuersatz.

    Nur Pauschalbetrag.

    Der aber ja nur ziehen kann, wenn das Kfz überhaupt steuerpflichtig ist.

    Und das sind KKR nun mal nicht.


    Die erste Inbetriebnahme kann ja nicht nachgewiesen werden meinerseits.

    Doch, steht in der (A)BE.


    Der Einfachheit halber verweise ich mal auf meinen sehr ausführlichen Lexikonartikel:

    Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm - Vespa Forum - VespaOnline

    H-Kennzeichen ist da allerdings noch nicht drin.

    Den einzigen Vorteil, den ich davon momentan sehe, ist eine gewisse Zukunftsfähigkeit bzgl. Zukünftiger Einfahrt in Umweltzonen, falls dort mal ein Verbot von 2Taktern drohen sollte.

    Und natürlich die Ungewöhnlichkeit und Exklusivität.

    Aber das interessiert mich nun auch, vlt recherchiere ich da auch mal hinterher.

  • Hat mir ja keine Ruhe gelassen, daher hier nun das Ergebnis meiner Recherchen (Lnks zu den Gesetzen etc. findet Ihr im o.g. Lexikon-Beitrag):

    Daher nun mal die Zusammenfassung, was meiner Meinung nach an Kennzeichen möglich ist:

    Da wir hier von Zulassung reden - auch wenn sie freiwillig erfolgt - gelten die normalen Zulassungsregeln mit den 2 Teilen:

    1. Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II auf Grundlage der Betriebserlaubnis (egal ob Allgemein oder Einzel) oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO.

    2. Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Zuteilung eines Kennzeichens

    Es geht bei der Frage, ob normales, H-, Saison-, Wechsel- oder roter 07er-Kennzeichen also nur um die Zuteilung von Kennzeichen, die ist in den §§ 8 und 9 FZV geregelt.

    (der Vollständigkeit halber: für E-Mopeds noch § 9a FZV beachten, aber so einen neumodischen Kram haben wir hier ja nicht).

    1. Wechselkennzeichen (§8 Abs. 1a FZV):

    a) gibt es nur für die gleiche Fahrzeugklasse M1, L oder O (also alle 2 Fahrzeuge müssen der selben Klasse angehören)

    Sieht dann so aus: K-KK 123 1 bzw. K-KK 123 2

    b) gibt es nicht als Saison, rotes (06er, 07er), Kurzzeit (04er) oder Ausfuhr.

    c) Ob es auch auch H-Wechsel-Kennzeichen geben darf? Bin ich Unsicher: Ich sage aber mal Ja.

    Der Argumentationskette: §9 Abs. 1 S.1 FZV in Verbindung mit §8 Abs. 1 S. 1 FZV in Verbindung mit §1a Abs. 1 S.1

    sieht dann so aus: K-KK 12 H1 bzw.: K-KK 12 H2

    2. Saison-Kennzeichen (§9 Abs. 3 FZV)

    geht auch als H-Saison-Kennzeichen lt. §9 Abs.3 S. 3 FZV

    Sieht dann so aus: K-KK 12 H 02/10 (02 über der 10, kennt Ihr ja alle)

    Bei den Kennzeichen ist also einiges möglich...

    Nun zur Kfz-Steuer:

    Nach §1 Abs. 1 Nr. ist das Halten von Kfz grundsätzlich steuerpflichtig.

    Da unsere Fuffis von der Zulassungspflicht befreit sind und nur freiwillig zugelassen sind, ist das Halten unseres Fuffis steuerbefreit nach §3 Nr. 1 KraftStG.

    Nun wird es speziell:

    Bei Oldtimern ist nicht das Halten steuerpflichtig sondern die Zuteilung des Oldtimer-Kennzeichens (§1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG).

    Daher habe ich oben auch nochmal auf die Zweiteilung des gesamten Zulassungsverfahrens hingewiesen.

    Daraus folgt: Sobald ich für meine eigentlich steuerbefreite, freiwillig zugelassene Fuffi ein Oldtimer-Kennzeichen beantrage, muß ich mit der Zuteilung des H-Kennzeichens Steuern zahlen.

    Und zwar den Pauschbetrag von 46,02 € im Jahr (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 KraftStG).

    Ist irgendwie bekloppt: Normalerweise ist das Halten von Kfz steuerpflichtig, nur beim H-Kennzeichen ist die Zuteilung steuerpflichtig;

    keine Ahnung, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte.

    Daher nehme ich meine obige Aussage zur Steuerfreiheit in Beitrag #166 zurück.

    Egal106s16 , vlt hilft Dir das ja bei Deinen Überlegungen....

    Ich muß mal schauen, vlt übernehme ich das auch noch in den Lexikon-Eintrag.

    Einmal editiert, zuletzt von tonitest (May 18, 2022 at 22:31)

  • Laut § 3 Abs. 2 FZV (Fahrzeugzulassungs-Verordnung) sind Leichtkrafträder steuerfrei. Zu Leichtkrafträdern zählen Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und Kleinkrafträder, die bauartbedingt maximal 45 km/h schnell werden.

    Mit H-Kennzeichen wird meine 125er PX dann steuerpflichtig. Dafür gibt es Sonderregelungen bei Schadstoffzonen, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • Laut § 3 Abs. 2 FZV (Fahrzeugzulassungs-Verordnung) sind Leichtkrafträder steuerfrei.

    Klugscheißmodus an:

    Nee, die Steuerbefreiung für LKRs und KKRs ergibt sich aus § 3 Nr. 1 KraftStG i.V.m. § 3 Abs 1 und 2 FZV.

    Klugscheißmodus aus ;)

    Dafür gibt es Sonderregelungen bei Schadstoffzonen, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Vermutlich in der Zukunft, aktuell gelten die Umweltplaketen doch nur für PKW, LKW u.ä., aber noch nicht für KRad, LKR, KKR. Oder habe ich das falsch im Kopf?

    Und um die Frage

    Wäre da nicht sogar ein H Kennzeichen möglich?

    noch zu beantworten (hatte oben ja nur über Wechsel- und Saison- Kennzeichen, aber gar nicht über normale H-Kennzeichen geschrieben):

    Ja, ist möglich, aber:

    Nach § 9 Abs. 1 FZV brauchst Du für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimer-Gutachten).

    Im Rahmen der Begutachtung nach § 23 StVZO ist entweder eine HU oder eine Einzel-Abnahme nach § 21 StVZO zwingend durchzuführen.

    Hm, was mach ich jetzt, wenn - wie bei den Fuffis - keine HU-Pflicht besteht? Freiwillig einmalig eine HU? Oder brauche ich die doch nicht, da ja keine HU-Pflicht aus der Klassifizierung als KKR besteht?

    Oder doch (zusätzlich) noch eine Einzel-Abnahme, obwohl ich doch schon eine BE (ob A oder E) habe?

    Oder fällt beides doch weg (also keine HU und keine Einzelabnahme), da die Fuffi nicht HU-Pflichtig ist und ich schon eine BE habe?

    Auf jeden Fall verwirrend.

    Und teuer:

    Oldtimer-Gutachten (geschätzt, keine Ahnung, ob das hinhaut): 300 € einmalig

    HU: 100 €

    oder Einzelabnahme: 200 €

    Also einmalig in Summe 400 € - 500 €

    und jährlich knapp 50 € Kfz-Steuer wegen Zuteilung-H-Kennzeichen

    Und ob die Versicherung dann deutlich günstiger wird???

  • Habe hier gerade mal rumgespielt:

    Leichtkraftrad Oldtimer und Saisonkennzeichen, H Kennzeichen
    Günstige Qualitätsprodukte aus Aluminium, mit reflektierender Oberfläche. Amtlich zugelassen gemäß FZV, EU- 2411/98 und DIN 74069.
    zulassungsstelle.de

    Sieht schon ungewohnt aus:

    Den Rest kann man da auch mal rumspielen.

    Und wenn dann da keine HU-Plakette drauf ist, wird man wohl auf jeden Fall angehalten...

  • Wenn ich das nächste mal auf der Zulassung bin werde ich mal fragen.

    Ich denke es wird an der Erstzulassung scheitern.

    Außer bei der freiwilligen steht das Datum der Betriebserlaubnis drinnen.Bzw wurde in die Papiere so übertragen.

    Laut dem was ich gelesen habe braucht man nur das Oldiegutachten ca 200€ das er eines Oldtimers würdig ist.

    HU und AU ist dann nur obligatorisch wegen Zulassung zum Oldtimer.

    Also nicht relevant für KKR.

    Ich denke aber fast das der Bearbeiter mit den Augen rollen wird und den nächsten reinruft...😅

  • Zitat

    Ist irgendwie bekloppt: Normalerweise ist das Halten von Kfz steuerpflichtig, nur beim H-Kennzeichen ist die Zuteilung steuerpflichtig;

    keine Ahnung, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte.

    Ich würde vermuten das mit dieser Behelfskonstruktion die Notwendigkeit umgangen werden sollte Oldtimer klassisch zu besteuern, was ja unweigerlich zu einer höheren Steuerlast und somit verringerter Bereitschaft zum Erhalt eines Oldtimers geführt hätte.

    Vermute ich...

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Auch spannend, der Roller-Sharinganbieter „emmy“ hat jetzt auch auf die Freiwillige Zulassung umgestellt. Die Roller haben zum Teil schon normale Kennzeichen. Das hilft bestimmt auch unbelehrbare Zulassungsstellen zu überzeugen.

  • Für E-Roller, sollte man auch eine Freiwillige Zulassung haben weil man sonst die

    THG-Quoe (Treibhausgasminderungsquote) Prämie nicht bekommt...