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Wird eine PX125 E automatisch zu einem Leichtkraftrad bei Ummeldung?

  • Sirrumpel
  • December 28, 2020 at 18:49
  • Sirrumpel
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    • December 28, 2020 at 18:49
    • #1

    Hallo,

    Nachdem man mir das letzte Mal so freundlich und kompetent technisch geholfen hat kommt jetzt eine anderes Thema.

    Ich habe 1988die PX125E Bj. 1984 von meinem Vater übernommen. Damals war das nur als Kraftrad möglich. Zwischen 2006 und 2017 habe ich sie an meinen Schwiegervater ausgeliehen. Er ist zu Beginn manchmal damit gefahren, aber die letzten Jahre hat sie leider fast nur noch im Regen gestanden. Ich habe sie daher wieder zurückgeholt und sie nach und nach entrostet und technisch wieder hergerichtet sodass sie letzte Woche ohne Mängel durch den TÜV gekommen ist.

    Mein Sohn macht jetzt den A1 Führerschein und möchte gerne die PX übernehmen. Jetzt stellt sich die Frage ob bei der Ummeldung vom Schwiegervater auf mich bzw. meinen Sohn das Fahrzeug automatisch von Kraftrad auf Leichtkraftrad umgeschlüsselt wird. Oder ist hierfür noch etwas anderes zu tun? Wie ich im Netz lesen kann würden ja alle Kriterien passen. Bis 125 ccm, weniger als 15 PS und Leistungsgewichtverhältnis kleiner als 0.1.

    Danke im voraus

    Werner

  • bingele28
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    • December 28, 2020 at 20:11
    • #2

    Wurde bei meiner so gemacht. Allerdings hat sich gleichzeitig herausgestellt, dass das Fahrzeug beim Kraftfahrbundesamt statt mit dem Typ VNX... als YNX... geführt wurde. Das wurde dann gleich auch korrigiert.

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • Schanzer
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    • December 28, 2020 at 20:39
    • #3

    Die Definition in § 2 Nummer 10 FZV legt genau fest, wie ein Leichtkraftrad definiert ist.

    Spätestens beim Termin auf der Zulassungsstelle würde ich aber den Sachbearbeiter nochmal darauf hinweisen bzw. mich hierzu vorher telefonisch erkundigen.

    Auf einen Automatismus bei der "Umwidmung" würde ich hier nicht vertrauen.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • Menzinger
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    • December 29, 2020 at 08:35
    • #4
    Zitat von Schanzer

    Auf einen Automatismus bei der "Umwidmung" würde ich hier nicht vertrauen.

    Da würde ich auch genau hinschauen. Auf der anderen Seite, zumindest soweit es um die Fragestellung des Fahrens mit der passenden Fahrerlaubnis geht, wird die Definition Leichtkraftrad ja über die Rahmendaten zu Leistung, Leistungsgewicht und Hubraum getroffen und nicht darüber, was im Fahrzeugschein steht.

    Hatten wir die Frage nicht erst kürzlich irgendwo?

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • bingele28
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    • December 29, 2020 at 08:47
    • #5

    Ja, hatten wir, da ging es um das Steuerdings. Sollte die Angabe des Fahrzeugtyps von der Versicherung auch schon entsprechend auf der Bescheinigung angegeben sein? ... vielleicht war es deshalb bei mir kein Problem.

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • Sirrumpel
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    • December 29, 2020 at 13:43
    • #6

    Danke für die schnelle Antwort.

    Tut mir leid, die Frage nochmals gestellt zu haben.

    Ich neige dazu, dass nur ich solche Probleme haben könnte und frage daher lieber als erstmal zu suchen.

    Sorry und einen guten Rutsch

    Ins neue Jahr

    Nicht auf der Vespa:/

  • Sirrumpel
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    • January 15, 2021 at 17:17
    • #7

    Hallo.

    Nur zur Info, wie es jetzt abgelaufen ist. Bei der Ummeldung ist der Roller weiterhin als Kraftrad zugelassen geblieben. Die Sachbearbeiterin meinte, das ist nicht zwingend notwendig. Es geht beides. Für den Führerschein A2 ist es auch irrelevant ob er als Leichtkraftrad oder Kleinkraftrad zugelassen ist; so die Führerscheinstelle.

    Die Versicherung, jedenfalls meine, stuft den Roller als Leichtkraftrad ein, da er weniger als 11 KW hat. Das bedeutet es gibt keinen Schadenfreiheitsrabatt.

  • Sirrumpel
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    • January 16, 2021 at 13:00
    • #8

    A1 Führerschein ist gemeint. Nicht A2.

  • Lumix125
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    • January 18, 2021 at 12:12
    • #9
    Zitat von Sirrumpel

    Die Versicherung, jedenfalls meine, stuft den Roller als Leichtkraftrad ein, da er weniger als 11 KW hat. Das bedeutet es gibt keinen Schadenfreiheitsrabatt.

    Meine 125er PX/LML von 2012 ist bei der HUK als Leichtkraftrad versichert und mit Schutzbrief (praktisch bei Reisen) auf SF 3 für ein Taschengeld versichert.

    Also Schadenfreiheitsrabatt geht auch.

  • Nummer2
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    • January 19, 2021 at 17:31
    • #10
    Zitat von Lumix125

    Meine 125er PX/LML

    Heute habe ich meine 125er T5 zugelassen (als Kraftrad o. LB.). Die HUK berechnet meinen Vertrag jetzt neu ohne SF. Das sind mal eben 65 statt 25 Euro.

    Das bedeutet also wirklich, dass eine 250er Rennsemmel viel günstiger zu versichern ist als ein harmloser Roller. Versteht das jemand?

  • Menzinger
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    • January 19, 2021 at 17:35
    • #11
    Zitat von Nummer2

    Das bedeutet also wirklich, dass eine 250er Rennsemmel viel günstiger zu versichern ist als ein harmloser Roller. Versteht das jemand?

    Ja. Ich.

    Der Schadenaufwand für die gesammelte 125er-Klasse ist exorbitant höher, als für alles darüber. Ausnahme: alles ab 110PS oder so hat auch wieder erhöhte Prämien. Da steigt auch wieder der Schadenerwartungswert riesig.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Schanzer
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    • January 19, 2021 at 21:25
    • #12

    Die niedrigere Versicherungseinstufung war seinerzeit auch der Grund, warum man aus einer PX 80 nach Bestehen der 1a-Prüfung (manche evtl. auch schon vorher) eine PX mit einem 135er DR gemacht hat. Der 139er Malossi schied formell wegen des fehlenden Mustergutachtens raus.

    Das hatte zwar noch die Investition in den Führerschein zwischengeschaltet aber das war langfristig gut angelegtes Geld.

    Hier wusste dann die Versicherung, dass schon (zumindest theoretisch) zwei Jahre Fahrpraxis im Raum standen.

    Alles was mit dem A2 oder B196 zu fahren geht, ist in der Versicherung mit dem Rookie-Malus beaufschlagt.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

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