Vespa auf dem Radweg

  • Hallo Vespa Community,

    Ich heiße Sebastian und bin neu in der Vespaszene. Ich habe mir im Vergangenen Herbst eine Vespa 50 Special Bj 78 gekauft.

    Ich hab mal eine ungewöhnliche Frage an euch, weil ich darüber nicht so viele Infos im Netz gefunden habe hinsichtlich der Benutzung und Bußgeldern bei der Benutzung von Radwegen außerorts

    A. Mit "Mofa" Freigabe

    B. Ohne "Mofa" Zusatzschild am Radweg

    Ich bin mir bewusst, dass ein Radweg normalerweise nur für die Fahrradfahrer ist. Trotzdem denke ich es wäre in Betracht auf die gestiegene Verkehrslage besser wenn ich rücksichtsvoll auf dem Radweg fahren könnte, anstatt ein Verkehrshindernis auf der Straße zu sein

  • Moin

    Wenn der Radweg durch den Schild Mofa Frei freigegeben ist darfst du da mit einer Mofa bis max 25 kmh drauf fahren. Sonst nicht!

    Ich bin selber schon auf einen Radweg neben einer sehr viel befahrenen Landstraße von der Rennleitung angehalten worden. Weil nicht für Mofa freigegeben...

    Hätte ein Verwahngeld von 10€ nach sicht gezogen. Ich sagte den wirklich netten Sheriff das ich und meine Mofa noch länger leben wollten und ich deshalb hier auf den Radweg mit strich 25 kmh VMax unterwegs bin. Schneller geht die wirklich nicht. Und das ich in ca 2-3 Std auch hier wieder zurück fahre. Ob er sofort 20€ haben möchte. Das ist mir mein Leben durchaus wert. Er konnte es verstehen was mein grund der Nutzung des Radweges war. In der Stadt würde ich aber nicht auf nen Radweg fahren. Nur neben Landstraßen wo der Radweg auch nicht stark genutzt wird. Egal ob freigegeben oder nicht.

    Aber mit nen Roller mit 50kmh über den Radweg zu bügeln das würde ich nicht machen.

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Danke für dir Info ;)

    Wenn die 50 Vespa schneller als 45 Km/h läuft sagen wir bis 55 Km/h und man besitzt nur den B Lappen müsste die Arme dann auf 45 Km/h gedrosselt werden !?

  • Danke für dir Info ;)

    Wenn die 50 Vespa schneller als 45 Km/h läuft sagen wir bis 55 Km/h und man besitzt nur den B Lappen müsste die Arme dann auf 45 Km/h gedrosselt werden !?

    Deine Frage kann man nicht pauschal beantworten. Ein Versuch:


    Es gab Kleinkrafträder, die 48, 50 bzw. sogar 60 km/h fahren durften/dürfen und mit Deinem Führerschein legal zu bewegen sind. Maßgeblich ist die ABE Deiner Vespa. Das, was da drin steht, sollte in etwa auch erzielbar sein. Mehr ist aber in aller Regel ohne Manipulation nicht erreichbar ;)


    Soviel in aller Kürze dazu. Wenn Du im Forum dazu liest und suchst, findest Du Lesestoff für ganze Nächte dazu.

  • Ich persönlich würde nicht auf einen Radweg fahren mit einer Vespa die 45-55 kmh fährt. ( Eigentlich egal wie schnell )

    Zu einem da man den Blick der Rennleitung direkt auf sich zieht, zum anderen möchte ich mir nicht ausmalen was los ist wenn man doch einen Opa von seinem E-Bike geholt hat.

    Das Tragische an jeder Erfahrung ist, dass man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte.

  • Deine Frage kann man nicht pauschal beantworten. Ein Versuch:


    Es gab Kleinkrafträder, die 48, 50 bzw. sogar 60 km/h fahren durften/dürfen und mit Deinem Führerschein legal zu bewegen sind. Maßgeblich ist die ABE Deiner Vespa. Das, was da drin steht, sollte in etwa auch erzielbar sein. Mehr ist aber in aller Regel ohne Manipulation nicht erreichbar ;)


    Soviel in aller Kürze dazu. Wenn Du im Forum dazu liest und suchst, findest Du Lesestoff für ganze Nächte dazu.

    In meinem TÜV Gutachten steht "Kleinrad Roller 40 Km/h" bedeutet das, dass ich max . 40 fahren darf !?

  • Nein! Da steht, dass du 100 Fahren darfst :wacko: !?! Du stellst Fragen :pinch: ...

    Verwirre ihn nicht noch.

    Ja, ich hoffe auch, dass Ironie verstanden wird ... wird es aber nicht immer.

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.


    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • Wenn ich den A1 Lappen mache... dann dürfte sich das Problem beseitigen lassen, sprich ich dürfte auch schneller damit fahren oder ?

  • Jein!


    Du würdest dann nnicht mehr für "fahren ohne Führerschein" belangt werden.

    Dennoch würde dein KFZ nicht der Betriebserlaubnis entsprechen und somit müsstest du auch an dieser Stelle noch nachbessern.


    Auch das ist möglich, allerdings oft ein bisschen aufwändiger.

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch