SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Fahrgestellnummer -> Vespa aus Indien

  • In D gibt es die Anfechtung als so genannte rechtsvernichtende Einwendung.

    Es gibt Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Motivirrtum und Kalkulationsirrtum. Du durftest wahrscheinlich glauben, eine Vespa gekauft zu haben.

    Inwiefern Schweizer Recht analog verführt, ist mir nicht bekannt. Aber eigentlich müsste Dir ein Rechtsbeistand, in den ich investieren würde, das erläutern können.

    Das hilft ja alles Nix, wenn der TE keine Beweise liefern kann (Unterlagen, Zeugen etc), s. Meinen Beitrag weiter oben.

    Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe…

  • Das hilft ja alles Nix, wenn der TE keine Beweise liefern kann (Unterlagen, Zeugen etc), s. Meinen Beitrag weiter oben.

    Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe…

    Beweislage (wie immer) schwierig. Wenn der RA es schafft, dass vereidigt wird, ist schon so mancher gekippt und hat kleinlaut eingeräumt, wie es wirklich war.

  • Aber aber meine Herrn :huh:! Laut Aussage des TE, ist der Verkäufer ein Diplomattop-)!

    Er wird wohl als Ehrenmann, populistisch vor Gericht alles anerkennen, um dann dem Klatsch auf eklatante Weise ein Ende machen ...:D

    2-)


  • Es scheint wohl tatsächlich so, dass du einen indischen Vespa Lizenzbau besitzt, der anscheinend bis 1971 produziert worden ist.

    FIN dieser Produktionsserie beginnt mit V462.... (so wie bei deiner)