SIP Scootershop | Vespa Tuning & Scooter Parts

Fahrgestellnummer -> Vespa aus Indien

  • Danke für die Informationen!

    Leider als Anfänger mit Classic Vespa,s vor 1980 hatte ich das Wissen leider nicht und der Verkäufer hat es sicher ausgenützt und versichert hat kein Problem ist verzollt nur ein bisschen aufbereiten und gut ist....laut ihm war sie ja schon in der Schweiz angemeldet und dann in die USA verfrachtet worden danach wieder zurück in die Schweiz. Hatte mit Vorbesitzer Kontakt schweizer Diplomat in Washington er hat sie von einem Italiener in Washington bekommen und von dort in die Schweiz mitgenommen nichts schon mal angemeldet bei uns....vertrauen ist leider auch nicht mehr gross geschrieben bei uns leider...der verkäufer hat sich verabschiedet und lässt nichts mehr von sich hören, jetzt habe ich im besten fall nur Deko?

  • Es gibt in meinen Augen zwei Möglichkeiten, wenn ich das richtig sehe.

    1) Du „verkaufst“ sie für eine Wiederherstellung und Tageszulassung einem der bekannten Garagen in D und kaufst sie angemeldet wieder zurück.

    2) Du realisierst den Verlust und hältst ihn möglichst klein, indem Du sie in Teilen weiterverkaufst.

    Nur meine ganz persönliche Meinung.

  • Was möchtest Du uns mitteilen oder fragen mit dem Foto?


    War das Mopped jetzt schonmal in der CH zugelassen/ registriert/ hat mal Papiere in der CH gehabt?


    Ich befürchte, Du musst Dich selber einmal detailliert mit den Einzelprüfungs- und Zulassungsregelungen bei Euch in der Schweiz auseinandersetzen, und zwar sowohl mit den rechtlichen/ gesetzlichen Regelungen als auch im Gespräch mit fähigen und willigen MFK-Prüfingenieuren.

    Zu den Möglichkeiten in D können Dir hier viele das richtige sagen, aber CH-Recht ist nun mal nicht unsers.

  • Bei den Dokumenten wird immer von Vespa 150 gesprochen nicht von Bajaj dieses Dokument geht an die Prüfstelle und die (Vespa) wird als Vespa geprüft nicht als Bajaj oder bin ich zu naiv?

    Das bezeichnet aber nur Typ/Modell.

    Und nicht den Hersteller und nach welchen damaligen und örtlichen Vorschriften gefertigt wurde.

    Aus der VIN ergibt sich als Hersteller ja schon Bajaj und nicht Piaggio/Vespa.

    Aber probieren kannst Du es, frag bei der MFK nach.

  • Habe bei Eb.... Dieser Motor gesehen laut verkäufer vespa 150... Würde passen?

    Moin

    Nur so als Info am Rande. Das ist ein Wideframe Motor. Der passt bei dir defnitiv nicht rein. 150ccm sind nicht gleich überall passende 150ccm Motoren. Da gibt's einige Unterschiede zu beachten. Schau erstmal ob du Schweizer Papiere bekommen kannst und dann würde ich mich um den Rest kümmern. Sonst zahlste nur unnötig Lehrgeld. Ich drücke dir die Daumen

    Gruß Marco

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Mit der Info "Vespa" auf dem 13.20 ist die Chance schon höher.
    Bei mir stand damals "Bajaj" auf dem Zolldokument.

    Allerdings findet dann die Zulassungstelle mit dem Präfix (V46212T) wieder nix.
    Und wenn sie dann schlussendlich wieder bei der Bajaj landen, hast auch nix gewonnen.

    Du könntest auch mal bei der Vespa Ranch in Turgi anfragen.
    Sehr direkter Typ aber er hat wirklich Ahnung!

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

  • Ich habe auf anraten von Tanatos die Vespa Ranch angerufen. Die Auskunft war nicht sehr positiv egal was der Zoll schreibt die Rahmen Nummer zählt und dieser ist Bajaj und nicht Vespa. Laut Bauart gibt es scheinbar doch unterschiede nicht wie im Internet steht 1zu1 gleicher vbb wie Italien. Eigentlich macht er keine Bajaj mehr hoher aufwand viel Papierkram und Teuer. Dann ist Baselland MFK scheinbar nicht unproblematisch und sehr genau und penibel was nochmals schwierig wird....na danke ich bin echt genervt aber unwissen schützt vor Strafe nicht....

  • Nein nur die Zollpapiere mit Vespa 150 und Stammnummer, ich habe halt mit dem Verkäuger länger gesprochen und da Vespa 150 stand war klar ich als naiver neuling das wird schon da es eine Vespa ist die gibt es bei uns auch das hatte ich geklärt....der Verkäufer neinte es ist eine Vespa und ich super ist gekauft....dann die Tragödie...ein Jahr gespart damit ich ein Traum erfüllen kann und stehe mit nix da aber mit sehr viel Wissen und Erfahrung....

  • Wurde ohne Garantie verkauft der Verkäufer sagte es steht Vespa 150 in den Unterlagen vom Zoll so ging er davon aus das es eine Vespa ist....ich komme heute aus Italien zurück mal schauen was zu machen ist, danke für alles

  • In D gibt es die Anfechtung als so genannte rechtsvernichtende Einwendung.

    Es gibt Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Motivirrtum und Kalkulationsirrtum. Du durftest wahrscheinlich glauben, eine Vespa gekauft zu haben.

    Inwiefern Schweizer Recht analog verführt, ist mir nicht bekannt. Aber eigentlich müsste Dir ein Rechtsbeistand, in den ich investieren würde, das erläutern können.

  • Alternativ, ich weiss nicht wieviel Kohle du investiert hast, wäre der Verkauf nach D noch eine Möglichkeit um die Kosten (oder einen Teil davon) wieder rein zu bekommen.

    In D sollte es grundsätzlich etwas einfacher sein den Roller zuzulassen...

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)