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unbedenklichkeit

  • mentopolis
  • August 12, 2006 at 15:35
  • mentopolis
    Anfänger
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    Beiträge
    1
    Vespa Typ
    50 N S
    • August 12, 2006 at 15:35
    • #1

    hola forum!

    Ich habe ein Problem:

    Ich habe eine Vespa 50 N geschenkt bekommen, die schon längere Zeit in einem Keller stand. Es fehlen die Papiere. Ich habe mich hier im Forum umgeschaut und das Prozedere zum bekommen einer neuen ABE studiert. Soweit alles klar.
    Als erstes ist eine Unbedenklichkeitsbescheinmigung bei der Polizei/beim Straßenverkehrsamt einzuholen. HIer liegt das Problem. Über die Vespa ist so ziemlich garnichts bekannt. Es könnte also tatsächlich sein, dass die Vespa irgendwann mal als gestohlen gemeldet wurde.

    Was würde für den Fall, das das so ist, geschehen? Ist das einem vonb euch mal passiert oder hat jemand Erfahrungen?

    Klar ist, dass ich niemanden, mich eingeschlossen, damit in Schwierigkeiten bringen will.

    Grüße, Jan...

  • Vespisto
    Schüler
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    Ravensburg
    Vespa Typ
    PK 50 XL2
    • August 14, 2006 at 12:17
    • #2

    ich denke wenn du mit dem der dir die vespe geschenkt hat einen kaufvertrag machst (auch wenn du sie nicht gekauft hast) ist es zumindest schonmal unproblematischer - zumindest für dich ;)

  • Bombenleger
    Fortgeschrittener
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    Vespa Typ
    P200e mit 207 Polini; PX 80 mit 135DR
    • August 14, 2006 at 13:59
    • #3

    Wenn die Vespa geklaut ist, Du das aber nicht wußtest,was ja auch offensichtlich ist, denn sonst würdeste ja nicht bei der Polizei nachfragen, kann Dir nicht viel passieren. Wenn die geklaut ist kann der Eigentümer seine Vespa zurückverlangen, da würde dir auch ein Kaufvertrag nichts bringen, denn der Gutglaubenserwerb von Nichberechtigten (bei interesse BGB §932 i.V.m.§935) gilt nicht bei gestohlenen Dingen. Paragraphen hin und her außer dem Verlust des Mopeds wird dir nix passieren es sei denn du hasts geklaut aber dann nachzufragen wäre schon saublöd also schließe ich das mal aus ;)

    Viel Erfolg
    Bombe

  • kasonova
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    • August 17, 2006 at 11:16
    • #4

    Hallo,

    Unbedenklichkeitsbescheinigung (schönes deutsches Behördenwort) kriegt Du beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Einfach im Internet KBA suchen und dann das Richtige Formular ausfüllen und ausdrucken.
    Mit einer Kopie vom Ausweis an das KBA schicken.

    MfG klaus

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