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blaues Kennzeichen übermalen erlaubt?

  • El-Capitan
  • February 24, 2009 at 18:18
  • Paichi
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    • March 3, 2009 at 12:06
    • #41

    Da würd ich doch mal ganz klar sagen: NEIN
    Meines Wissens ist ja jegliche Veränderung am Kennzeichen verboten. Ein eigenes machen, welches nicht auf dem Reflexionxmetall ist sollte somit auch nicht erlaubt sein ;)

  • pkracer
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    • March 3, 2009 at 12:25
    • #42

    Ein Kennzeichen (auch von der Versicherung) stellt rechtlich eine Urkunde dar.

    Zitat


    § 267 StGB Urkundenfälschung

    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
    3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    Auch ein selbstgemalter (oder gedruckter) Ersatz für ein verlorengegangenes Kennzeichen stellt demnach eine Urkundenfälschung dar. Dabei ist unerheblich, ob man nur gute Absichten hatte und einfach zu faul war, den einzig richtigen und zulässigen Gang zur Versicherung zu machen um ein neues Kennzeichen zu bekommen.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Nick50XL
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    • March 3, 2009 at 20:09
    • #43

    Da gab's doch auch mal die Tricks beim Auto: Wenn man Haarspray auf Kennzeichen aufträgt sollen die Ordnungshüter im Falle einer Blitze dieses nicht erkennen können!

    Die Wahrheit ist: Die haben mittlerweile auch Computer mit denen das ohne weiteres funzt. Dazu kommt allerdings das die daran erkennen können das was am Kannzeichen gemacht worden ist und dafür direkt auch zur Kasse bitten!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

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  • LinkeSocke
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    • March 3, 2009 at 23:03
    • #44

    das Problem stellt eine Marktlücke dar! Man bräuchte Versicherungen mit Wunschfarbe beim Kennzeichen, passend zum Fahrzeug.
    Am besten mit Farbcode und soweiter, das der Farbton auch exakt passt!

    Steil

  • sab_berlin
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    • March 6, 2009 at 14:23
    • #45

    Was würde eigentlich passieren, wenn man das Kennzeichen verkehrtrum montiert? ?(

    Würde das Ärger geben? Dran isses doch, da kann doch keiner meckern :whistling:

  • monsterbeetle
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    • March 6, 2009 at 15:06
    • #46

    Ihr kommt auf Ideen klatschen-)

    Du wirst sicher von der Rennleitung angehalten werden, wenn sie nicht grad einen Verbrecher jagen.


    Wie definierst du eigentlich verkehrt herum?

    Dass die Jahreszahl dann oben steht, oder dass man die Schrift von hinten sieht, also keine Farbe, nur as gestanzte Blech?

    The difference between men and boys is the price of the toys

  • Paichi
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    • March 6, 2009 at 15:27
    • #47

    Auf was für Ideen manche Leute kommen :wacko: das Kennzeichen muss stets gut lesbar angebracht sein.

    Zitat

    Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

    V.A. der letzte Satz...

    Gruß

  • Nick50XL
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    • March 7, 2009 at 02:06
    • #48

    Ich hatte an meinem ersten Wagen mal ein vergleichbares Problem. Der Vorbesitzer hatte das Kennzeichen mit dem AU-Sticker nach hinten gemacht, wo eigentlich das TÜV-Ding hin gehört. Ein freundlicher Ordnungshüter hat mich dann mal angehalten und mich darauf hingewiesen das ich diesen Zustand beheben sollte. Das war auch schon alles!

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  • Trojan
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    • March 7, 2009 at 11:44
    • #49

    "Was würde eigentlich passieren, wenn man das Kennzeichen verkehrtrum montiert? ?(

    Würde das Ärger geben? Dran isses doch, da kann doch keiner meckern :whistling:"

    Dann würde dich jeder für bescheuert halten. :)

  • vespaschieber
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    • March 7, 2009 at 11:55
    • #50

    man is das'n beklopptes thema^^...

    und ich will nicht von wegen OT hören :D

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