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Eure neuste Anschaffung

  • Ist ein T6 California Ocean,

    Leergewicht 2450 kg, zGG 3000 kg, mit Hänger 3100 kg

    Stützlast 100 kg,

    Ja, über eine offizielle Auflastung habe ich auch schon nachgedacht.

    Die 50 kg bekomme ich noch zusammen, mit vollen Tanks, Ersatzrad, sonstiges betriebsnotwendiges Werkzeug etc.

  • Neues Leergewicht eintragen lassen kostet zusammen knapp 50€ inkl TÜV.

    Wiegen bei uns 5€ mit Wiegeschein Stempel und Unterschrift.

    Deutlich günstiger wie ablasten oder auflasten.

    Auflasten geht nur mit Freigabe vom Hersteller von Bremse Fahrwerk usw.

    Dann auch nur bis maximale Achslast.

    Deine Anhängelast auflasten geht schon mit Gutachten. Dann aber sinngemäß nur bis 2.8t wegen Leergewicht.

    Die 2.8t dürftest du dann auch mit 100ter ziehen wenn es ein Transportanhänger ist.

    Kein Wohnwagen.

  • Werde wahrscheinlich gar nicht zum Wiegen fahren müssen.

    Laut Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des KBA und den dortigen Hinweisen zum Feld G:

    Feld G: Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

    Es ist die Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs mit Aufbau, bei Zugfahrzeugen anderer Klassen als M1 auch mit Anhängevorrichtung einzutragen.

    Die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs mit Aufbau in kg bzw. Leermasse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand in kg ist aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung zu übernehmen.

    Auf Antrag kann zusätzlich die tatsächliche Masse des Fahrzeugs (CoC Nr. 13.2) im Feld 22 eingetragen werden.

    Mal schnell im CoC Nr. 13.2 geschaut: Tatsächliche Masse des Fahrzeugs [kg] 2520.

    Dann werde ich mal einen Antrag stellen bei der Zulassungsbehörde und die tatsächliche Masse eintragen lassen.

    Da die ZulB davon vermutlich keine Ahnung hat, werde ich den Leitfaden dabei haben und denen sagen, was sie tun sollen....

  • Da haben die auch bei der Erstzulassung geschlafen...

    Denn bei den neueren Autos muss immer das Leergewicht bei Auslieferung eingetragen werden ,vom Hersteller schon. (Istgewicht)

    Also in der COC.

    Das muss dann auch in die Papiere.

    Denn die COC hast du nicht mitzuführen.

    Da bist ja noch günstiger raus aus der Sache.

    Aber schon übel mit dem Gewicht...

    Da hätten die ruhig das Zulässige Gesamtgewicht auf 3.5t hochsetzen können und dafür Anhängelast auf 2t begrenzen.

    500kg Zuladung ist eigentlich eher ein schlechter Scherz bei so einem Auto.

  • Da haben die auch bei der Erstzulassung geschlafen...

    Denn bei den neueren Autos muss immer das Leergewicht bei Auslieferung eingetragen werden ,vom Hersteller schon. (Istgewicht)

    Also in der COC.

    Das muss dann auch in die Papiere.

    Denn die COC hast du nicht mitzuführen.

    Nee, die haben nicht gepennt mMn (max. VW).

    Lt CoC:

    Masse in fahrbereitem Zustand: 2443 kg -> das kommt dann auch ins Feld G der ZulBesch I

    tatsächliche Masse: 2520 kg -> das kann auf Antrag in Feld 22 ZulBesch I eingetragen werden.

    Die EZ war in 11 / 2015.

    Ob sich da mittlerweile was bei den Angaben im CoC geändert hat, vermag ich nicht zu sagen.

    Da bist ja noch günstiger raus aus der Sache.

    ich geh mal von ca 10 € Gebühren auf dem Amt aus.

    Ja, deutlich günstiger. Und vor allem weniger Lauferei, da Waage und TÜV/Dekra o.ä. wegfallen.

    Aber schon übel mit dem Gewicht...

    Da hätten die ruhig das Zulässige Gesamtgewicht auf 3.5t hochsetzen können und dafür Anhängelast auf 2t begrenzen.

    500kg Zuladung ist eigentlich eher ein schlechter Scherz bei so einem Auto.

    ja, ist knapp, aber ist auch nicht mehr viel Platz in dem Puppenhaus, um viel und schwere Sachen mit zunehmen. (Wassertanks sind eh nur je 30 l (Frisch- und Abwasser).

  • Mal schnell im CoC Nr. 13.2 geschaut: Tatsächliche Masse des Fahrzeugs [kg] 2520.

    Dann werde ich mal einen Antrag stellen bei der Zulassungsbehörde und die tatsächliche Masse eintragen lassen.

    Da die ZulB davon vermutlich keine Ahnung hat, werde ich den Leitfaden dabei haben und denen sagen, was sie tun sollen....

    So, heute dann mal den Hänger umgemeldet: das war ja Routine-Arbeit und ging relativ zügig.

    Dann wollte ich noch das 100km/h für den Hänger: da fing der Stress an.

    Das Fräulein vom Amt: da steht aber nix zu im Datensatz, da steht sonst immer was "gem 9. AusnahmeVO zur StVZO..." Und nur dann können die Hänger das und wir dürfen die Plakette rausgeben.

    Ich: nee, der Hänger kann das, steht ja auch so in der Datenbestätigung (ABE, CoC; hatte ich zum Glück dabei) . Alle in D seit 1990 in Verkehr gebrachten Hänger müssen 100 km/h können

    Sie: aber das steht hier nicht im Datensatz. Das ist ne technische Änderung, sie müssen erst zum TÜV.

    Ich: nee, da ist nix geändert, das ist ab Werk so. Was soll ich zum TÜV. Der Datensatz ist falsch.

    Sie: ich frag jetzt mal ne Kollegin

    ... 5 min Wartezeit genutzt, um nett mit dem Nachbar-Sachbearbeiter zu quatschen...

    Sie: Also ich habe mit nee Kollegin gesprochen, da muss stehen, "nach 9. Ausnahme VO und das Zugfahrzeug muss mind 2.500 kg Leergewicht haben" Das müssen sie sich vom TÜV bestätigen lassen.

    Ich: was soll ich mir vom TÜV bestätigen lassen? Mit welchem Fahrzeug soll ich jetzt zum TÜV? Mit dem Hänger? Das steht doch in der Datenbestätigung. Oder mit dem Zugfahrzeug? Das steht in dessen CoC, die tatsächliche Masse will ich in dessen ZB I ja auch noch eintragen lassen. Oder soll ich jetzt den gesamten Zug beim TÜV vorführen??

    Sie: ....Aber sie müssen zum TÜV...wegen den 2.500 kg...das muss für den Hänger...

    Ist doch ne technische Änderung...

    Ich: nee, keine technische Änderung, Daten stehen doch da. Ich habe und werde nix ändern. Für Reifen nicht älter als 6 Jahre und Zugfahrzeug mind. 2.500 kg muss ich bei der Fahrt sorgen, aber nicht zum TÜV.

    Nun kam dann die Sachgebietsleiterin vom Schreibtisch gegenüber hinzu, die die Diskussion auch mitbekommen hatte.

    SB-Chefin: weiss ich jetzt auch nicht, wir gehen nochmal einen Experten fragen.

    Nun sind die beiden losgezogen. Ich habe wieder nett mit dem anderen SB über dessen Kundin gequatscht, die gerade draussen war zum Telefonieren, um ne geb zu bekommen.

    Nach 5 min kamen die beiden Expertinnen wieder: ja, wir können Ihnen doch eine 100km/h Plakette geben. Steht ja auch so in der Datenbestätigung. Allerdings in Feld 22a, was nicht in die ZB I, ZB II und den Datensatz übernommen wird.

    Ich: ja, steht ja auch so im Leitfaden des KBA zur ZB I und ZB II.

    So viel zur 100er-Plakette.

    Nun wollte ich ja noch die tatsächliche Masse des T6 in dessen ZB I in Feld 22 eintragen lassen. Die Trulla war allerdings mittlerweile so angepisst, dass sie sich geweigert hat.

    Sie: sie haben beim Terminwunsch nur ein Anliegen angemeldet, das war die Zulassung, mehr mache ich jetzt nicht. Und ausserdem weiss ich eh nicht ob das überhaupt so geht. Bitte wenden Sie sich an eine Sachgebietsleiterin.

    Habe mich dann umgedreht zum Schreibtisch der Leiterin, ob sie kurz Zeit hätte.

    Hatte sie leider nicht (oder wollte nicht), müsste mir dann vorne ne Extra-Nummer ziehen für Spezial-behandlung bei der Leitung. Habe dann 10 min gewartet und bin dann zu einer anderen Team-Leitung bestellt worden.

    Ich der meinen schriftlichen Antrag rübergereicht, in dem schon alles stand (aus Feld 13.2 CoC in Feld 22 ZB I eintragen, Rechtsgrundlage s. Leitfaden KBA) und den sie dann liest.

    Sie: aber die Masse steht doch in Feld 13 und ist in Feld G in der ZB I.

    Ich: ja, aber wie im Antrag geschrieben, beantrage ich aus Feld 13.2 nach Feld 22.

    Habe Ihr dann auch noch den entsprechenden Passus im Leitfaden unter die Nase gehalten.

    Sie: Moment, muss ich klären.

    Und verschwindet.

    Kommt nach 2 min wieder, ich solle mal mitkommen.

    Sie hatte es dann einer jungen SB gegeben, die das dann brav eingetragen hat.

    Boah, war ich genervt. Die kennen ihre eigenen Regeln nicht. Der Leitfaden erklärt alles genau. Wenn man sich im Vorfeld als Bürger da nicht schlau macht, wirst Du nur verarscht: kenn ich nicht, will ich nicht, gehen sie erstmal zum TÜV, der soll das bestätigen...

    Hat über ne Stunde gedauert, das ganze Theater...

    Okay, aber nun habe ich dann alles so, wie ich es wollte:

    Hänger umgeschrieben,

    100 km/h-Plakette auf 750 kg Hänger ungebremst.

    Zugfahrzeug mit eingetragener tatsächlichen Masse von 2520 kg.

    Achja, konnte noch 15 Jahre altes Kennzeichen eines ehemaligen PKW von uns recyceln. Das Blech hing noch in der Garage, Nummer war frei, da hätte ich dies als Wunschkennzeichen reserviert.

    Die erste Trulla hat zwar sehr irritiert geguckt, es aber dann genommen.

  • Die kennen ihre eigenen Regeln nicht.

    Das Gefühl beschleicht mich zuletzt immer öfter...

    Wirklich sehr ärgerlich!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Zitat

    Das Gefühl beschleicht mich zuletzt immer öfter...

    Wirklich sehr ärgerlich!

    Ja, ist so, leider. Siehe auch meine Odyssee vor 2 Jahren, als ich meine Fuffi freiwillig zugelassen habe.

    3mal war ich auf dem Amt, bis alles richtig war (fast alles, die haben vergessen, auf der ABE zu vermerken, dass eine ZB II ausgestellt wurde...).

    Aber die waren damals dankbar, dass ich denen alles erklärt habe und wollten das dann auch machen und lernen. Ihre eigenen Vorgaben, sowie die des KBA und des Bundesverkehrsministeriums kannten die leider auch nicht.


    Achja, bezahlt habe ich für alles 50 €. (Plus Zeit und Nerven...)

  • Und wenn du jetzt noch ein Landessiegel auf dem 100 Aufkleber haben willst, dann wird es richtig Spannend :D ...

  • Oldtimermarkt Bockhorn war erfolgreich

    Siem Rally/Special Rücklicht,Lüraabdeckung Rohrlenker Kicker und Felgen. Kotflügelfinnen, Öldose....

    Sind doch Rohrlenker Felgen,oder?

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Alder, ist das mein Orange?

    Gruß Paddy.

    Ich ziehe meinen Hut vor der Ikone klassische Vespa! Wenn aber selbst heute noch uralte Vespas aus den Siebzigern aufgrund der schieren Menge verbastelt werden können, sollte man sich seiner zunehmend seltenen Automatik bewußt sein...

    Übrigens, wenn man den sogenannten "O-Lack" aufbereitet (abschmirgeln und in Wachs ersäufen), muß man vorher den "O-Dreck" entfernen und den "O-Rost" owatrolisieren.

  • Es ist orange....

    Woran erkennt man den O Lack am Rücklichtdach?

    Die untere kannte vom Dach wurde nicht gelackt. Ist ein Siem Rücklicht

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  • Keine Ahnung, wie liebevoll das Dach im original lackiert wurde.

    Auf jeden Fall gab es die Dächer passend zum Lack der Karosse.

    Es gab verschiedene Orange, schwer zu sagen, ob das mein Orange ist.

    Hast du für das Licht Verwendung oder würdest du es mir veräußern?

    Ich hätte es gerne mal an meine Special gehalten, ob es paßt von der Farbe her und dann aufbereitet, wenn die Farbe stimmt. Momentan ist ein neues Rücklicht mit schwarzem Dach drauf, das montierte, als ich sie gekauft hatte, war auch schon nicht mehr original.

    Gruß Paddy.

    Ich ziehe meinen Hut vor der Ikone klassische Vespa! Wenn aber selbst heute noch uralte Vespas aus den Siebzigern aufgrund der schieren Menge verbastelt werden können, sollte man sich seiner zunehmend seltenen Automatik bewußt sein...

    Übrigens, wenn man den sogenannten "O-Lack" aufbereitet (abschmirgeln und in Wachs ersäufen), muß man vorher den "O-Dreck" entfernen und den "O-Rost" owatrolisieren.

  • An einer Special wirkt das Rücklicht zu groß,finde ich.

    Verkaufen wollte ich es eigentlich nicht. Weil die originalen mittlerweile selten sind. Das soll an meine Sprint dran. Da ist jetzt ein repro dran.

    Die Aufnahmen am Rahmen sind auch andere. Müsstest neue Löcher bohren

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  • Eigentlich geht es mir nur um das Dach in dem O-Lack.

    Und die deutsche Special hatte genau das Rücklicht und du hast Recht, es wirkt groß, aber ist original.

    Wenn du das Rücklicht in Orange weiterverwendest, alles gut.

    Wäre nur schade, wenn du das Orange überlackierst. Das graue Dach bzw. das Siem-Rücklicht, das bei mir montiert war, habe ich noch.

    Das Glas selber brauche ich nicht.

    Vorschlag, ich kram das alte Glas mit seinem Knacks aber intaktem grauen Dach raus und schicke es dir einfach formlos zu und du kannst entscheiden, ob das Dach davon, was ebenfallst von SIEM ist für deine Zwecke in Frage kommen könnte. Zurück brauche ich es nicht.

    Dann kannst du in aller Ruhe in dich gehen. Deine Entscheidung. Wäre nur schade, wenn das Dach O-Lack ist in Orange ist und nicht an einer passenden Vespa weiter mitfährt.

    Gruß Paddy.

    Ich ziehe meinen Hut vor der Ikone klassische Vespa! Wenn aber selbst heute noch uralte Vespas aus den Siebzigern aufgrund der schieren Menge verbastelt werden können, sollte man sich seiner zunehmend seltenen Automatik bewußt sein...

    Übrigens, wenn man den sogenannten "O-Lack" aufbereitet (abschmirgeln und in Wachs ersäufen), muß man vorher den "O-Dreck" entfernen und den "O-Rost" owatrolisieren.

  • PN

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG