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Polizeikontrollen: Was habt ihr schon alles erleben müssen?

  • @ Likedeeler

    Und by the way: Kennst Dich selber gar nicht schlecht aus... von wegen Unterschied Verwarn- und Bußgeld...

    Und mich wundert immer noch, das vespapaulianer die 35 Euronen nicht direkt vor Ort zahlen konnte/durfte/musste... Ist doch das höchstmögliche vor Ort zu nehmende Verwarngeld, oder nicht?!

    Vespapaulianer und abdrücken? Mich haben sie doch "beschossen"...
    Mit Bußgeld habe ich vor 2,5 Jahren mal Erfahrungen gemacht. Morgens um 05:30 Uhr, leere Autobahn und *ping
    148 km/h anstelle von 120 km/h. Schätzungsweise 500m nach dem ersten 120er-Schild.
    Wen´s interessiert: A7 kurz hinterm Dreieck Walsrode, wo sich die Autobahn am/ im/ wegen des Westenholzer Bruchs teilt...

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • Wie siehtn des aus wenn man angehalten wird und die einen auf die Rolle stellen wollen, darf man sich da weigern? Hab auch en neuen Kolben drin, is zwar alles eingetragen aber trotzdem hät ich keine Lust, dass der Kerl den frischen, noch nicht eingefahren Kolben zerschreddern will. Kann man sich weigern mit dem Argument: Der is noch nicht eingefahren?

    Da hat PKRacer wohl recht...

    Denke, das Auf-die-Rolle-stellen ist ja eigentlich auch nur ein "Angebot" seitens der Schnittlauch-Fraktion... ähnlich dem Puste-Alkoholtest vor Ort.
    Wird dieses "Angebot" seitens des Verkehrsteilnehmers (also Dir) nicht angenommen, sind dann wohl die weitergehenden Maßnahmen wie
    Sicherstellung des Rollers
    usw.
    angesagt. Und die polizeichliche Begründung der Sicherstellung als doch recht großen Eingriff in das Grundrecht des Verkehrsteilnehmers ist dann natürlich auch leicht gegeben. Der Verdachtsmoment ist dann ja doch vergrößert.
    Ist dann wohl wirklich eine Kostenfrage... :(


    Und bei Dir speziell aufgrund der vorhandenen Eintragung bzw. wenn generell bei einem Röllerchen alles in Ordnung und die Maßnahme der Polizei im Nachhinein nicht nötig war:
    Sollte was beschädigt werden, müsste man die Kosten bei der Polizeibehörde einfordern - das dauert zwar, wird dann aber auch seitens der Polizeibehörde geleistet.


    Unglaublich...entwickelt sich das hier jetzt zu einem Rechtsberatungs-Forum?! Kann ich hier Geld verdienen??? :pump:

    Einmal editiert, zuletzt von wikingor (September 25, 2008 at 11:51)

  • Gibt es eigentlich theoretisch eine Chance auf Erfolg, wenn man gegen ein derartiges "Prüfstandergebnis" klagt?
    Es ist ja allgemein bekannt, dass diese Teile den letzten Bockmist anzeigen, weil eben Faktoren wie Reibungswiderstand, Luftwiderstand und da mit einfließend Eigengewicht des Fahrzeugs und des Fahrers nicht mit einfließen.
    Kann einem ja leicht passieren, dass die Karre auffer Straße eben nur ihre 50 rennt, aufm Prüfstand dann aber mal eben 60 aufwärts, und dann kriegt man ne Anzeige...

  • Gibt es eigentlich theoretisch eine Chance auf Erfolg, wenn man gegen ein derartiges "Prüfstandergebnis" klagt?
    Es ist ja allgemein bekannt, dass diese Teile den letzten Bockmist anzeigen, weil eben Faktoren wie Reibungswiderstand, Luftwiderstand und da mit einfließend Eigengewicht des Fahrzeugs und des Fahrers nicht mit einfließen.
    Kann einem ja leicht passieren, dass die Karre auffer Straße eben nur ihre 50 rennt, aufm Prüfstand dann aber mal eben 60 aufwärts, und dann kriegt man ne Anzeige...


    Okay, es geht hier weiter für mich.... :D:D:D :

    Die theoretische Chanc auf Erfolg besteht immer!

    Allerdings sichert sich die Polizei natürlich dahingehend ab, dass die genutzten Gerätschaften ein entsprechendes (TÜV-)Gutachten haben. Ebenso kann ich mir vorstellen, dass regelmäßig eine Art Prüfung / evtl. sogar Eichung vorgenommen wird.

    Die Prüfstände zeigen in der Regel die gefahrene Geschwindigkeit auf einer ebenen Fläche mit wenig bis gar keinen Gegenwind an. Lediglich der Fahrtwind wird hier mit einbezogen...
    Ein beträchtliches Gewicht eines Fahrers wird natürlich nicht mit berechnet...

    Wird die bauartlich bedingte Höchstgeschwindigkeit bei Herstellung von Fahrzeugen eigentlich auch so ermittelt?!

  • Da werden sicher gewisse "Freibeträge" abgezogen, bei Geschwindigkeitsmessungen sind es ja auch 3 km/h Messtoleranz, die grundsätzlich abgezogen werden. Schätze mal, dass die mobilen Prüfstände der Polizei nur der Erhärtung eines Anfangsverdachts dienen sollen, später wird die Kiste dann vom Gutachter zerpflückt, um festzustellen, was genau verändert wurde. Ist ja beim Alkoholtest das gleiche, erst auf der Straße pusten, dann auf der Wache Blut spenden, um den genauen Blutalkoholwert gerichtsverwertbar festzustellen.

    Ein späteres OWi- oder Strafverfahren muss schon gewissen Bestimmtheitsgrundsätzen genügen, d. h. dem Beschuldigten muss konkretes Fehlverhalten vorgeworfen werden. Es reicht -speziell bei Grenzfällen was das Erfordernis verschiedener Führerscheinklassen angeht- m. E. nicht aus, allgemein zu behaupten, dass das Fahrzeug getunt war. Zumindest würde ich in der Situation eines Beschuldigten darauf bestehen, dass mir doch bitte mal genau vorgehalten werden soll, was an meinem Fahrzeug nicht stimmte. Wenn die Freunde und Helfer dann vorher das Fahrzeug nicht sichergestellt hatten, wird man sicher in schwere Erklärungsnöte geraten, was zur Verfahrenseinstellung führen dürfte.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Hört sich doch sehr schlüssig an...


    Und nun:
    *klugscheißmodus an*

    3 km/h Messtoleranz ist richtig - aber bei gemessenen Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h sind es dann davon 4%... zumindest bei der Lasermessung...

    Bei Fahrtenschreibern (durch Ablesen) sind es sogar generell 6 km/h Abzug (ist hier aber auch egal...)

    *klugscheißmodus aus*


    Wenn ich mich mit meiner Vespa doch auch nur so gut auskennen würde... 8)

  • Ich werd´ das Gefühl nicht los, dass der Herr Wikingor zumindest mal ne Polizeischule von innen gesehen hat :D
    Oder aber er ist Gesetzestext-Masochist.

    Dementsprechend sag´ ich hier auch nix mehr.

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • Oder er möchte halt verhindern, dass die lieben Männchen in grün respektive blau ihm irgendeinen Kappis erzählen über das, was er darf und nicht darf :P

  • dass die lieben Männchen in grün respektive blau ihm irgendeinen Kappis erzählen über das, was er darf und nicht darf :P

    Das brauchen die auch manchmal :cursing: ! Nur bei Straßenverkehrsverstößen bin ich rechtlich so gar nicht fit, wie ihr aus meinen Beiträgen in diesem Topic entnehmen konntet :rolleyes: .

    Hessisch by nature

  • Wikingor macht mir irgendwie Angst, obwohl mit sein Name mehr als nur sympathisch ist :love:

    - Nur weil wir unterm selben Himmel leben heißt es nicht, dass wir den selben Horizont sehen.

    - W℮ηη diя dαs L℮b℮η Sτ℮iη℮ in d℮η W℮g l℮gτ, н℮b si℮ αuf uηd b℮wiяf M℮ηscн℮η dαmiτ, di℮ dicн η℮яv℮η!

  • Und in NRW stand vor erst ein paar Tagen in der Zeitung das die Messung der geschwindigkeit per Laser vor Gericht als Beweis keinen Bestand hat. Da im nachhinein nicht noch einmal nachgeiwesen werden kann das das Fahrzeug tatsächlich zu schnell war hättest du den Bescheid umgehend anfechten können und sogar gewonnen! 8|

    Wenn aber schon mal wenigstens an einer Gefahrenstelle gemessen wird sollte man sich schon freuen das man wenigstens nicht nur Opfer von Verkehrskassenaufbesserung war! Na ja!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff

  • Und in NRW stand vor erst ein paar Tagen in der Zeitung das die Messung der geschwindigkeit per Laser vor Gericht als Beweis keinen Bestand hat. Da im nachhinein nicht noch einmal nachgeiwesen werden kann das das Fahrzeug tatsächlich zu schnell war hättest du den Bescheid umgehend anfechten können und sogar gewonnen! 8|

    Wenn aber schon mal wenigstens an einer Gefahrenstelle gemessen wird sollte man sich schon freuen das man wenigstens nicht nur Opfer von Verkehrskassenaufbesserung war! Na ja!

    ?
    Was war das denn für ne Zeitung?
    Kann man bei diesen normalen Blitzern im Nachhinein die Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen?

    Es war ne 30er-Zone, ich war am "Entschleunigen", da mein Tacho schon bei 53-Komma-irgendetwas war...
    Da brauchen wir gar nicht diskutieren. Ich hab bereits bezahlt...
    Und wegen € 35,00 fange ich unter Garantie keinen Rechtsstreit an. Vor allen Dingen nicht, wenn ich genau weiß, dass die Messung ok ist.

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • Ich hab auch gerade Fotos von mir in meinem Auto auf der AB bekommen, die wohl ein paar Punkte mit sich schleppen :(

    147 in einer 120er Zone, das sollten 75 Euro und ärgerliche 3 Punkte sein. Besonders angepisst bin ich natürlich von mir, das ichs ned gepeilt hab :( und auch das ich gerade in diesem "2x über 26 zu schnell in einem Jahr und Lappen weg" drin bin...

    Ich fahre zwar nur ~30000km im Jahr, aber wenn man seit 11 Jahren nicht mehr aufgefallen ist, können die ja wohl ein Auge zudrücken. :wacko:

    Go Go Gadget signature!

  • Da liegst Du wohl leider richtig.
    Zu den € 75,00 kommen noch Bearbeitungsgebühren....

    Die Geschichte der Seeräuber, auch Likedeeler (Gleichteiler) oder Vitalienbrüder genannt, ist eng mit dem Namen von Klaus Störtebeker verbunden.
    Von ihm wird gesagt, daß er einen Teil der Beute gerecht an arme Leute verteilte (lik deelte).

    The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.

  • :(

    War auf

    Und dort, nach Eingabe der Daten:

    "Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 27 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
    Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
    falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
    Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren."

    Go Go Gadget signature!

  • Ich hab auch gerade Fotos von mir in meinem Auto auf der AB bekommen, die wohl ein paar Punkte mit sich schleppen :(

    147 in einer 120er Zone, das sollten 75 Euro und ärgerliche 3 Punkte sein. Besonders angepisst bin ich natürlich von mir, das ichs ned gepeilt hab :( und auch das ich gerade in diesem "2x über 26 zu schnell in einem Jahr und Lappen weg" drin bin...

    Ich fahre zwar nur ~30000km im Jahr, aber wenn man seit 11 Jahren nicht mehr aufgefallen ist, können die ja wohl ein Auge zudrücken. :wacko:

    Ihr macht es mir aber auch echt nicht leicht hier...

    Wie deutlich ist denn das Foto mit Deinem Konterfei (ist das richtig geschrieben?!)?
    Vielleicht kommst Du drumherum, wenn man den Fahrer nicht eindeutig erkennen kann?! Bis Du selber auch der Fahrzeughalter?!
    Könntest dann von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen - sollte dann keiner als definitiver Fahrer ermittelt werden können, ist das Schlimmste was Dir passieren kann:
    Die Auferlegung von Fahrtenbüchern...

    Immer noch besser als Fußgänger werden...

    Bei der Ermittlung des Fahrers kommt dann aber wieder die Polizei ins Spiel:
    Da kommt dann mal jemand zu Dir und vergleicht Dich mit den Fotos aus dem Radarkasten...

  • Bei der Ermittlung des Fahrers kommt dann aber wieder die Polizei ins Spiel:
    Da kommt dann mal jemand zu Dir und vergleicht Dich mit den Fotos aus dem Radarkasten...

    Oder die Grünen besuchen Dich auf der Arbeit, ist einer Kollegin passiert nachdem sie nach einem Blitzer abgestritten hatte selbst gefahren zu sein !

  • Neulich bin ich drüben in österreich angehalten worden.
    Bin in der 40er zone ungefähr 55 gefahren.
    Dann ziehen mich 2 polizisten raus und meinen ich wär zu schnell gefahren.
    Sie haben gesagt dass man in österreich die Geschwindigkeit auch schätzen darf, wenn 2 beamte sich einig sind.
    Dann haben sie gesagt sie machen nochmal eine ausnahme aber nächstes mal darf ich zahlen :)
    dann hatl noch führerschein usw und weiter gins.