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Was haltet ihr von dieser pk 50 hp4?

  • da sie 50ccm hat darf man sie mit dem Autoführerschein fahren...

    Danke, wusste wegen dem HP4 nicht genau, Google hat da was ausgespuckt. Da ich mich nicht auskenne, Roller soll für Frauchen sein, was darf man für so etwas ausgeben? Ich würde max 400 zahlwn wollen. Frau will natürlich Vespa (alte Modelle) aber Automatik (gibts das überhaupt?)

  • Würde das jetzt so nicht unterschreiben, dass man die HP4 mit Autoführerschein fahren darf. Die Beschränkung gilt nicht nur für den Hubraum, sondern auch für die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, d. h. max. 50 ccm und max. 50 km/h (mit Ostmopeds 60 km/h, weil die Dinger original so schnell sind und Bestandsschutz haben). Es gibt aber durchaus 50er, die weitaus schneller als 50 km/h fahren (z. B. 50 S, SR, SS), dafür braucht man dann wie erwähnt den A1 Führerschein.

    Die HP4 gab es nie offiziell in Deutschland, dementsprechend müsste beim TÜV eine Einzelabnahme zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemacht worden sein. Kann natürlich sein, dass da aus Unwissenheit 50 km/h eingetragen wurden, tatsächlich ist die HP4 aber im Originalzustand schneller, so knappe 70 km/h. Dementsprechend darf man dieses Modell offiziell nicht mit Autoführerschein fahren.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Würde das jetzt so nicht unterschreiben, dass man die HP4 mit Autoführerschein fahren darf. Die Beschränkung gilt nicht nur für den Hubraum, sondern auch für die erreichbare Höchstgeschwindigkeit, d. h. max. 50 ccm und max. 50 km/h (mit Ostmopeds 60 km/h, weil die Dinger original so schnell sind und Bestandsschutz haben). Es gibt aber durchaus 50er, die weitaus schneller als 50 km/h fahren (z. B. 50 S, SR, SS), dafür braucht man dann wie erwähnt den A1 Führerschein.

    45 km/h :whistling:

    Geduld ist die Mutter der alten Blechkiste...

  • is nicht richtig Malte,

    alle 50ccm vor EZ 2002 = 50km/h
    alle 50ccm nach EZ2002 =45km/h
    alle DDR 50ccm vor 1992 = 60Km/h

    Diese Fahrzeuge darf man alle mit Klasse M fahren, jedoch ist diese DDR
    Ausnahme kein Freibrief dafür seinen 45km/h-Roller auf 60 km/h zu
    entdrosseln!

  • alles durchaus richtig..eine sache habt ihr aber nicht berücksichtigt

    Wer mit 16 jahren einen M führerschein macht oder nach 2002 machte darf moppeds mit 50ccm und maximal 45 km/h fahren wenn da ein roller mit 50 kmh eingetragen ist darf er ihn rein gesetzlich schonmal nicht fahren..und die ddr moppeds schon gleich gar nicht..aber normaler weise macht da kein polizist eine große sache daraus wenn der roller mit 50 eingetragen ist obwohl nur 45 erlaubt sind

    Gruß Mo

  • Die wahrscheinlichste Version ist allerdings das das gute Stück ein Italien Import ist. Dort wurden das was bei uns XL2 hiess als Vespa HP (ohne 4) verkauft. Damit wäre sie ein ganz ordinäre Vespa PK 50 XL 2, nur aus Italien. Das es 'ne HP4 ist glaub ich erst wenn ich das Schwungrad und den Zylinder gesehen habe. Und wenn ich eine verkaufen wollte wären das die ersten Fotos die ich uppen würde.

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

    M. Uthoff