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Die Papierfrage: Kann ital. oder muß deutsch?

  • vespa-fan-vespa
  • September 7, 2009 at 12:23
  • vespa-fan-vespa
    Gast
    • September 7, 2009 at 12:23
    • #1

    habe mir eine schöne

    vespa special 50 bj. ca. 1970-71 im schicken o-lackkleid
    in so einem gelb besorgt.....


    absolut org. zustand.....
    habe auch die org. italienischen papiere dazu bekommen...

    reichen mir diese ital. papiere in deutschland oder MUß ich deutsche machen!!??

    wer kennt sich aus kann mir was genaues sagen....

    danke!!!!!


    klatschen-)

  • kasonova
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    • September 7, 2009 at 14:02
    • #2

    Hi, wenn Du Italiener bist, dein Hauptwohnsitz in Italien liegt, ja. Wenn nicht, nein.

  • 68iger
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    • September 7, 2009 at 14:05
    • #3

    Nicht relevant, aber weil ich grad wieder mal mit der Behörde telefoniert habe:

    In Österreich reichen Bj.-Bestätigung vom Importeur, Kaufvertrag (oder sonst. Besitznachweis) und Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Gruss, Wolfgang

  • Cartman
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    • September 7, 2009 at 14:24
    • #4

    Ich glaube du brauchst "DEUTSCHE" Papiere...


    Also bei mir ist es z.B. so, dass ich erst gar keine Papiere bekomme :) und ich hab auch keine (weder ital. noch deutsche).

    War heute auf der Zulassungsstelle und die meinte zu mir ich bräuchte eine Betriebserlaubnis ?(

    Beim Kauf meiner V50 wurde mir eine Zweitschrift Betriebserlaubnis gegeben und ein Datenblatt von der Dekra (Prüfstand, mit genauen Angaben, was in der Vespa verbaut wurde und wie schnell etc..)

    Ich soll angeblich jetzt mir eine Betriebserlaubnis vom Hersteller holen ^^ stimmt das ?


    Wo krieg ich denn nun so eine überhaupt her ? 2-)

  • SilverGroover
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    • September 7, 2009 at 14:56
    • #5

    Du brauchst eine deutsche Betriebserlaubnis, denn nur mit der kannst Du Dein Gerät in Deutschland versichern.
    Ich hatte das gleiche Problem - wenn man mit diesem Anliegen an den örtlichen Vespahändler herantritt gibt es allerdings sehr frustrierende Reaktionen (nein, da nicht können helfen, wer weiss denn ob das Fahrzeug den ABGASBESTIMMUNGEN entspricht usw.... :-1 ).
    Vielleicht fragst Du Rita, wie das zu machen ist. Der Roller muss zum TüV und abgenommen werden, inkl. Bremsentest usw... aber wohl nichts tragisches.
    Dann gibt es einen Prüfbericht, mit dem Du zum Strassenverkehrsamt gehst. Dort gibt es dann die begehrte Betriebserlaubnis. Also vergiss den Hersteller. Der mag Dich nicht, wenn Du eine italienische Vespa hast :)

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    • September 7, 2009 at 15:02
    • #6
    Zitat von Cartman

    Ich soll angeblich jetzt mir eine Betriebserlaubnis vom Hersteller holen stimmt das ?


    Wo krieg ich denn nun so eine überhaupt her ?

    Wenn es keine deutsche Vespa ist dann kann dir nur eine Abnahme beim TÜV helfen eine deutsche ABE zu kriegen.

    Zitat


     Zitat von "Königin"

    absolut org. zustand.....
    habe auch die org. italienischen papiere dazu bekommen...

    reichen mir diese ital. papiere in deutschland oder MUß ich deutsche machen!!??


    Ja, du mußt die deutschen Papiere haben wenn die Vespa in Deutschland versichert und betrieben wird. Nur diese Papiere gelten als ABE, da in anderen, auch europäischen, Ländern andere z.B Höchstgeschwindigkeiten gelten. Und vor allem gegolten haben als Schaltvespas gebaut wurden. Die italienische Special hat normalerweise keinen Tacho, der in Deutschland jedoch Pflicht war und ist.

    Sicher kannst du die Vespa auch ohne deutsche Papiere fahren. Wenn du Glück hast kommst du sogar durch Polizeikontrollen, wenn du Pech hast ist es jedoch fahren ohne ABE. Wie sich das Strafmäßig auswirkt kann ich dir allerdings (zum Glück :rolleyes: ) nicht sagen.

    MfG

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  • SilverGroover
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    • September 7, 2009 at 15:06
    • #7

    Sag ich doch :)
    Ich bin allerdings erstmal 1,5 Jahre mit online-Versicherung und ohne Deutsche ABE rumgefahren. :rolleyes:

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  • HansOlo
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    • September 7, 2009 at 15:12
    • #8

    dafür brauchst keine online-versicherung ;)
    das taferl gibt dir jede sparkasse egal ob du mit oder ohne papiere ankommst ;)

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim

  • vespa-fan-vespa
    Gast
    • September 7, 2009 at 15:13
    • #9
    Zitat von SilverGroover

    Du brauchst eine deutsche Betriebserlaubnis, denn nur mit der kannst Du Dein Gerät in Deutschland versichern.
    Ich hatte das gleiche Problem - wenn man mit diesem Anliegen an den örtlichen Vespahändler herantritt gibt es allerdings sehr frustrierende Reaktionen (nein, da nicht können helfen, wer weiss denn ob das Fahrzeug den ABGASBESTIMMUNGEN entspricht usw.... :-1 ).
    Vielleicht fragst Du Rita, wie das zu machen ist. Der Roller muss zum TüV und abgenommen werden, inkl. Bremsentest usw... aber wohl nichts tragisches.
    Dann gibt es einen Prüfbericht, mit dem Du zum Strassenverkehrsamt gehst. Dort gibt es dann die begehrte Betriebserlaubnis. Also vergiss den Hersteller. Der mag Dich nicht, wenn Du eine italienische Vespa hast :)

    auch wenn ich eine rote nummer habe??????????

  • SilverGroover
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    • September 7, 2009 at 15:33
    • #10

    Rote Nummer? Was ist denn das für eine?
    Also wenn wir hier beide von einer 50ger Vespa reden, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt, ist die Versicherung der Wahl normalerweise eine ordinäre 50ger Versicherung. Ansonsten kenn ich mich mit den Versicherungsregeln und -klassen in D nicht so aus :)
    Aber ich sehe das Problem auch nicht wirklich. Deine schöne italienische Betriebserlaubnis verliert ja nicht die Gültigkeit, nur weil Du auch eine Deutsche erwirkst.

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  • green vespa
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    • September 7, 2009 at 15:34
    • #11

    [quote='SilverGroover','/forum/?postID=429721#post429721']Du brauchst eine deutsche Betriebserlaubnis, denn nur mit der kannst Du Dein Gerät in Deutschland versichern.
    quote]

    SCHWACHSINN !!
    hab auch nur ital. papiere und eine versicherung , sogar mit kasko bei diebstahl

  • SilverGroover
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    • September 7, 2009 at 15:40
    • #12

    ;) Entschuldige, wenn ich Deine Gefühle beleidigt habe... hattest Du denn schonmal einen Schadensfall?
    Ich meine ich bin auch, wie gesagt, schon ganz ohne Papiere und mit Kennzeichen rumgefahren...

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  • vespa-fan-vespa
    Gast
    • September 7, 2009 at 15:54
    • #13
    Zitat von SilverGroover

    Rote Nummer? Was ist denn das für eine?
    Also wenn wir hier beide von einer 50ger Vespa reden, deren Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt, ist die Versicherung der Wahl normalerweise eine ordinäre 50ger Versicherung. Ansonsten kenn ich mich mit den Versicherungsregeln und -klassen in D nicht so aus :)
    Aber ich sehe das Problem auch nicht wirklich. Deine schöne italienische Betriebserlaubnis verliert ja nicht die Gültigkeit, nur weil Du auch eine Deutsche erwirkst.

    eine ganz normale kleine rote nummer....sieht aus wie jedes fuffi-schild nur eben nicht in z.z. blau sondern rot.....darf damit alles fahren.....

  • Fishi
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    • September 7, 2009 at 16:05
    • #14

    rotes kennzeichen ist genauso wie bei einem auto eigentlich für händler oder sammler gedacht die damit nur gelegentlich fahren und viele verschieden fahrzeuge haben. so muss zb ein roller versichert werden und du kannst auch andere roller dann mit dem roten nummernschilkd fahren. soviel ich weiß.

    aber papiere musst du haben egal ob du mit rotem kennzeichen fährst oder nicht.
    und ich glaub mich erinnern zu können dass vor kurzem irgendwas am gesetzt geändert wurde dass man auch mit italienischen papieren fahren dürfe. bin mir aber nicht sicher.

    Im GSF hättest du für diese Frage aufs Maul bekommen!!!
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    • September 7, 2009 at 16:28
    • #15
    Zitat von Fishi

    aber papiere musst du haben egal ob du mit rotem kennzeichen fährst oder nicht.
    und ich glaub mich erinnern zu können dass vor kurzem irgendwas am gesetzt geändert wurde dass man auch mit italienischen papieren fahren dürfe. bin mir aber nicht sicher.


    Hallo, das ist richtig und auch nicht richtig. Es stimmt das ein EU-Gesetz geschaffen wurde um eine EU-einheitliche Regelung für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge zu schaffen. Wenn ein Fahrzeug eine ausländische Betriebserlaubnis nach diesem Gesetz hat kann es auch in Deutschland betrieben werden und eine ABE erhalten. Dies gilt nicht für alle ausländischen Fahrzeuge, sondern nur für Fahrzeuge die nach diesen Richtlinien geprüft wurden. :-1 Da aber anzunehmen ist das Piaggio-Vespa nicht 1950-1990 nach einer Vorschrift geprüft hat die erst 2008 in Kraft trat kann man das für unsere Schaltroller vergessen.

    Es gibt nur die Möglichkeit eines Einzelgutachtes beim TÜV oder eines Hoffens das niemand was merkt oder Anstoß daran nimmt. Ich persönlich ziehe es vor auf meiner deutschen V50 im Orginal-Setup herumzugurken weil ich in dieser Hinsicht ein "Weichei" bin und dazu stehe.
    Kleiner Auszug aus   

    Zitat


    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
    (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

    §4

    (6) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug

    1. einem genehmigten Typ nach Absatz 1 nicht entspricht oder eine Einzelgenehmigung nach Absatz 1 nicht erteilt ist oder

    2. ein Kennzeichen nach Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 oder ein Versicherungskennzeichen nach Absatz 3 Satz 1 nicht führt.

    [Blockierte Grafik: http://www.stvzo.de/stvzo/bilder/space.gif]§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

    (1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.

    (2) Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.

    (3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass

    1. ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs vorgelegt oder

    2. das Fahrzeug vorgeführt wird.

    Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.

    Alles anzeigen


    Und wenn ihr jetzt euere von euch unterschriebenen Versicherungsbedingungen lest, werdet ihr sehen das der Versicherungsschutz damit im Ernstfall auch hinfällig ist.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von rassmo (September 7, 2009 at 16:35)

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    • September 7, 2009 at 16:30
    • #16

    Eyyyy... respekt... das find ich echt voll dufte, dass Du dazu stehst.... :D

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    • September 7, 2009 at 16:36
    • #17
    Zitat von rassmo


    Hallo, das ist richtig und auch nicht richtig. Es stimmt das ein EU-Gesetz geschaffen wurde um eine EU-einheitliche Regelung für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge zu schaffen. Wenn ein Fahrzeug eine ausländische Betriebserlaubnis nach diesem Gesetz hat kann es auch in Deutschland betrieben werden und eine ABE erhalten. Dies gilt nicht für alle ausländischen Fahrzeuge, sondern nur für Fahrzeuge die nach diesen Richtlinien geprüft wurden. :-1 Da aber anzunehmen ist das Piaggio-Vespa nicht 1950-1990 nach einer Vorschrift geprüft hat die erst 2008 in Kraft trat kann man das für unsere Schaltroller vergessen.

    Es gibt nur die Möglichkeit eines Einzelgutachtes beim TÜV oder eines Hoffens das niemand was merkt oder Anstoß daran nimmt. Ich persönlich ziehe es vor auf meiner deutschen V50 im Orginal-Setup herumzugurken weil ich in dieser Hinsicht ein "Weichei" bin und dazu stehe.

    bin ich etz auch cool wenn ich sag dass ich bei meiner v50 alles original hab sogar n 16.10 vergaser und n auspuff mit kleinem krümmer 8|

    ne mal ehrlich: was bringt einem dann so ein gesetz? es wird doch wohl keiner zur heutigen zeit nach italien fahren und da unten ein neues fahrzeug kaufen. wie ich die gesetzespussys wieder lieber -.- :cursing: kein plan aber wollen wieder was gutes tun :-1

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    • September 7, 2009 at 16:38
    • #18
    Zitat von Fishi

    ne mal ehrlich: was bringt einem dann so ein gesetz? es wird doch wohl keiner zur heutigen zeit nach italien fahren und da unten ein neues fahrzeug kaufen. wie ich die lieben gesetzespussys wieder lieber -.-

    Vergiß nicht, das Neufahrzeug von heute ist der Oldtimer von Morgen. Unsere Nachkommen werden es den EU-Normerlassern danken. :thumbup:

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  • Fishi
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    • September 7, 2009 at 16:44
    • #19

    willst du damit sagen dass die EU mal mitgedacht hat?

    in deutschland gibt es keine oldtimer mehr-->abwrackprämie. dass es aber trotzdem die möglichkeit für unsere nachfahren gibt autos aus der heutigen zeit zu bewahren dürfen sie die aus der ganzen EU holen und sogar SO in deutschland fahren.

    respekt EU da hat jemand mitgedacht..... jubel
    :-1:-1

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    • September 7, 2009 at 16:56
    • #20

    ... diese Regelung bezieht sich auf eine der Grundfreiheiten der Europäischen Verträge.... Freiheit des Handels... Beschränkungen sind nur aus ganz wenigen, ausschliesslich aufgezählten Ausnahmen möglich :D unter anderem "wichtige Gründe die der Bewahrung der Volksgesundheit" dienen 8o ... wenn ich mich richtig erinnere... deswegen gibts auch keine Binnenzölle mehr... ist doch toll. Was meint ihr, was die Zollkiste hinderlich ist hier in der Schweiz :)

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