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Beschädigung durch Spedition

  • mj109
  • November 30, 2009 at 22:40
  • mj109
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    • November 30, 2009 at 22:40
    • #1

    Hallo zusammen

    Kurz meine Geschichte:


    Danke.
    mj

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    Einmal editiert, zuletzt von mj109 (February 20, 2010 at 16:30)

  • flik
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    • November 30, 2009 at 23:05
    • #2

    die Spedition hat sicher Bilder bei der Abholung gemacht

  • mj109
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    • November 30, 2009 at 23:10
    • #3

    Hallo

    Guter Tipp. Glaube nur, dass es nichts hilft, da er den Roller ja als Bastlerfahrzeug im Kleingedruckten angeboten hat. Aber werde dort trotzdem mal nachfragen.
    Danke

  • rassmo
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    • December 1, 2009 at 12:26
    • #4

    Hallo,

    hast du denn die Spedition auf die Beschädigung hingewiesen? Wenn der Verkäufer behauptet der Roller wurde in einwandfreiem Zustand verschickt und bei Lieferung hat er eine Beule haftet die Spedition. Und auch wenn der Verkäufer unten schreibt das der Roller als Bastlerfahrzeug verkauft wird ist der Rest der Artikelbeschreibung wie Motor läuft, Elektrik ok, fachmännisch geschliffen etc. ebenso bindend. Allerdings wird es dann auf einen Prozeß rauslaufen. Wenn er mehrere Roller verkauft hat und nun wieder welche anbietet könntest du höchstens seinen Status als Privatverkäufer anzweifeln. Google ihn doch mal ob er womöglich einen kleinen Vespahandel hat. Denn dann hast du sowohl Gewährleistungs- alsauch Rückgaberechte.

    Ansonsten buche es unter Erfahrungen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • juny79
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    • December 1, 2009 at 12:37
    • #5

    Die "Beule" (das klingt so harmlos, da ist doch aber schon ein Riss drin, oder?) sieht aber sehr nach Transportschaden aus.
    du hast doch die Verpackung gesehen, konnte man da keine Beschädigung erkennen?
    Ich würde auf jeden Fall der Spedition ans Bein pissen, Sitzbankzapfen und Schloß sind echt Peanuts,
    Sachen halt, die ärgerlich sind, aber schnell zu beheben, wahrscheinlich wird auch das Anspringen nicht DAS Drama sein,
    aber das Beinschild sieht arg bös aus 8|

    Hast du schonmal die Nr. auf den Papieren und dem Roller kontrolliert, ob da alles in Ordnung ist?
    Weil der fehlende Tacho eher auf eine Italienerin schließen läßt, und dazu deutsche Papiere? Hm

    Elektrik ist ein Arschloch

  • rassmo
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    • December 1, 2009 at 12:39
    • #6
    Zitat von juny79

    Hast du schonmal die Nr. auf den Papieren und dem Roller kontrolliert, ob da alles in Ordnung ist?

    Zumal kein Tacho montiert ist, der beim TÜV meist verlangt wird wenn es deutsche Papiere geben soll.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • mj109
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    • December 1, 2009 at 13:00
    • #7

    Ja, mit dem Tacho und den deutschen Papieren muss ich mal schauen.
    Papiere sind dabei, de der gute aber selber ausgefüllt hat. Also werde ich sicher noch zum TÜV müssen.


    Alles dumm gelaufen. Hoffe einfach, dass ihr nicht darauf reinfallt.

    Einmal editiert, zuletzt von mj109 (February 20, 2010 at 16:31)

  • juny79
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    • December 1, 2009 at 13:07
    • #8

    wenn was mit den papieren gefakt ist kriegste ihn dran

    Elektrik ist ein Arschloch

  • Vechs
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    • December 1, 2009 at 13:11
    • #9

    schau lieber erstmal, dass du mit dem Typ übereinkommst ZUSAMMEN der Spedition ans Bein zu pissen. Wenn es wirklich ein Transportschaden ist dann muss die das zahlen und der Kerl kann nix dafür.
    Wenn du den nun anfährst wird der garnix machen und du bleibst auf jedenfall auf dem Schaden sitzen.

    Frag den ob die Spedition Bilder gemacht hat beim abholen, falls ja, dann sollen die dir die Beule zeigen anhand der Bilder. Haben die keine Bilder oder sind diese ausversehen gelöscht wurden, dann muss der Typ ja bezeugen dass vorher keine Beule drin war. Du brauchst den also noch, dementsrechend Piano mit dem umgehen.

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • Vechs
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    • December 1, 2009 at 13:12
    • #10

    achja, vergess net Bilderzu machen von der Beule.
    Ist Rost an der Beule?
    Falls ja ist der Schaden schon älter, falls nein ist der dementsprechend neu....

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • .James.
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    • December 1, 2009 at 14:13
    • #11

    "
    GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
    Alle Verkäufe sind bindend. Wir akzeptieren keine Rücknahmen. Bitte fragen Sie uns vor Gebotsabgabe!"

    Das "Wir" hört sich schon nach einer Firma an...


    "GARANTIE

    Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre lang für Sachmängel. Das gilt auch für jeden Verkäufer bei eBay, nicht nur für gewerbsmäßige Händler! Ausnahme: Private Verkäufer können diese Gewährleistung ausschließen (müssen das aber ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben!).
    Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen normalerweise in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis - Also: Der Artikel wird - so wie er ist -von Privat verkauft und ich muss leider, aus wohl verständlichen Gründen, diese Gewährleistung ausschließen. Die Vespa wird als Bastlerfahrzeug verkauft! Ich bitte alle Bieter sich die Beschreibung genau durchzulesen und nur bei wirklichem Interesse zu bieten. Spaßbieter werden zur Haftung der entstandenen Kosten herangezogen und außerdem gibt es eine negative Beurteilung.

    Viel Spass beimBieten."

    Schließt er die Garantie da ausdrücklich aus?

    Kupplungsbeläge sind Verbrauchsgegenstände!

  • pkracer
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    Baotian BT50QT-11 RETRO BIKE...Das Fahrzeug zeichnet sich durch den geringen Verbrauch, Laufruhe und Umweltfreundlichkeit aus.
    • December 1, 2009 at 14:22
    • #12

    Zur Not könnte man ihm wohl doch die Gewerbsmäßigkeit seiner Verkäufe nachweisen, womit dann auch der Ausschluss der Gewährleistung rechtswidrig ist. Als Gewerbetreibender kann er die Gewährleistung auf minimal ein Jahr begrenzen und die Beweislast für die Mängelfreiheit der verkauften Sache liegt im ersten halben Jahr bei ihm. Erst danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

    Definition des Gewerbebegriffs lt. Wikipedia:

    Zitat


    In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.

    Wozu, wenn nicht zur Gewinnerzielung, holt jemand Fuffis aus Italien und verkauft sie in Deutschland bei ebay?

    Wenn sich da ein nicht ganz vertrottelter Anwalt mal dransetzt, kann er den lieben Verkäufer richtig f...(ääh)ordern. Da hat das Finanzamt Interesse dran, die Krankenkasse und sicher einige Leute mehr. Würde mich deshalb wundern, wenn der Kauf nicht zur Zufriedenheit des Käufers rückabgewickelt werden könnte.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • rassmo
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    • December 1, 2009 at 14:39
    • #13
    Zitat von mj109

    Aber etwas stress werde ich da noch machen. Kann den Typen ja nicht so davon kommen lassen.

    Tu das nur wenn du notfalls bereit bist es auf einen Prozeß ankommen zu lassen. Ansonsten bist du der einzige der sich aufregt da der Typ das sicher schon öfter hatte. Aber juny79 hat schon recht, wenn die Papiere gefakt sind hat er schlechte Karten. Druck dir die Ebay-Beschreibung aus bevor sie gelöscht wird. Er schreibt eindeutig "mit deutschen Papieren" und das heißt das die Vespa in Deutschland genehmigt und abgenommen ist. Wenn er die Papiere selbst ausgestellt hat ist das Urkundenfälschung (die Polizei freut sich). Auch wenn er behauptet das er die Vespa schon mit diesen Papieren bekommen hat ist der vorige Verkäufer dran, dessen Name und Adresse er zufällig sicher nicht kennt, und der Verkauf kann rückabgewickelt werden da zugesagte Eigenschaften nicht vorhanden sind. Also mach nichts an der Vespa bevor du weißt was du tun willst. Ich hoffe du hast dir die Beschädigung am Beinschild von der Spedition bestätigen lassen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Ben306
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    • December 1, 2009 at 14:59
    • #14

    Wie wärs den wenn du die ganze Geschichte Ebay meldest weil der Artikel in keinsterweiße zu der Beschreibung passt? So wird der Händler vom Handel ausgeschlossen und treibt sein spiel erstmal nicht weiter! Für solche Fälle hat doch Ebay diese Probleme online klären in die Welt gerufen. Okay Ebay kümmert sich eigentlich nie um seine Kunden aber ein Versuch ist es definitiv wert!

  • mj109
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    • December 1, 2009 at 15:12
    • #15

    ...

    Einmal editiert, zuletzt von mj109 (February 20, 2010 at 16:31)

  • rassmo
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    • December 1, 2009 at 15:20
    • #16
    Zitat von mj109

    Daher seh ich rechtlich nicht viel möglichkeiten.

    Laß einfach den Schein prüfen, notfalls von der Polizei. Wenn der falsch ist hast du m.E. gute Karten.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Maxi66
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    • December 1, 2009 at 16:58
    • #17

    Klär doch jetzt erstmal wer den Schaden verursacht hat und mach demjenigen Druck....

    Bleibe aber sachlich und wirke dennoch selbstwewusst und lass dich nicht mit irgendwelchen Ausreden oder Derartigem unterkriegen....

    Maximilian

  • MartyMcFly
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    • December 1, 2009 at 17:51
    • #18

    Mmh..schwieriges Ding.


    Der Verkäufer macht tatsächlich keinen seriösen / kooperativen Eindruck.


    Aber 2 Sachen muss man festhalten.. auf den Fotos ist definitiv noch keine Beule im Beinschild und der Motor läuft zu dem Zeitpunkt, da der Schweinwerfer ja leuchtet.


    Ich denke, dass die Beule ein Transportschaden ist. Er bot in der Auktion ja auch Abholung an -> wäre bei Abholung eine Beule zu sehen hätte er ja nen Problem.. das Gleiche gilt eigentlich für den Motor der bei dir nicht anspringt.


    Ich würde wegen der Beule glaub ich nochmal bei der Spedition auf den Putz hauen.. und mir von einem Fachmann bei dem in Gang bringen des Motors helfen lassen. wie gesagt auf den Bildern läuft er ja.


    Weswegen du dem Verkäufer ans Bein pissen kannst sind die Papiere...


    viel Erfolg auf jeden Fall!

  • Pornstar
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    • December 1, 2009 at 22:02
    • #19

    Ich kann nur ganz klar dazu auffordern, dass Du Dich grade machst. Rücksprache mit dem Anwalt halten und ab zur Polizei damit. Gleichzeitig ALLE verfügbaren Ebayauktionen speichern um einen gerwerbemäßigen Handel zu belegen. Solchen Typen gehört das Handwerk gelegt!

    Lieber zwei Damen im Arm, als zwei Arme im Darm.

  • Cartman
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    • December 1, 2009 at 22:20
    • #20
    Zitat von Pornstar

    Ich kann nur ganz klar dazu auffordern, dass Du Dich grade machst. Rücksprache mit dem Anwalt halten und ab zur Polizei damit. Gleichzeitig ALLE verfügbaren Ebayauktionen speichern um einen gerwerbemäßigen Handel zu belegen. Solchen Typen gehört das Handwerk gelegt!

    ebenfalls meine meinung :).

    mit dem gewerblichen handel könnte er ordentlich eins auf den sack kriegen ;), was allerdings nicht dein 1stes ziel sein sollte..sondern eher die schadensregulieren sprich geld zurück :D

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