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PK 50 xl & erlaubtes Tuning

  • fisch stefan
  • May 2, 2010 at 21:37
  • fisch stefan
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    • May 2, 2010 at 21:37
    • #1

    Also mal nen evtl anderes Thema :)

    Ich hab ne pk 50 xl und bin auch echt zufrieden mit ihr. Da ich aber andauernt über die Landstraße in die Arbeit und Uni fahren muss und von den Autos total nah und nervig überholt werde, hab ich mir überlegt ob es vielleicht erlaubte möglichkeiten gäbe sie ein bissl schneller zu kriegen :)

    Weis da jemand was?! :)
    Ach ja also laut tacho läuft se in der Ebene im Moment je nach Wetter so zwischen 50 und 56 oder soo.

    Grüßle
    stefan

  • Gianluca
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    • May 2, 2010 at 21:41
    • #2

    :+5
    :D

  • rassmo
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    • May 2, 2010 at 21:42
    • #3

    Erlaubtes Tuning ist ein typisches Oxymoron. Da die ABE den Vergaser, Bedüsung, Zylindergröße, Übersetzung und Auspuff festlegt geht es einfach nicht. Da zusätzlich auch noch die bbH festgelegt ist hat sich die Sache erledigt. Entweder legal bzw. orginal langsam oder illegal schnell.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Rayman
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    • May 2, 2010 at 21:51
    • #4

    auch abgesehen von den Aufgelisteten Teilen in der ABE.

    Die 50er DARF NUR MAXIMAL ECHTE 50 km/h fahren. Das sagt doch alles aus oder?

    Automatica= Motor mit Öldrucksteuerung

    Plurimatic= Motor mit Variomatik

  • fisch stefan
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    • May 2, 2010 at 21:54
    • #5

    Mmmmhm letzteres Stimmt nicht ganz.

    Also wenn sie von Haus aus mehr als 50 fährt, darf Sie das auch tun. Nur die höhere Geschwindigkeit darf nicht benutzt werden, da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Aber von Seiten der Straßenverkehrsordnung liegt eine evtl. Strafe auf Seiten des Herstellers.
    Nur ein bei höherer geschwindigkeit verursachter schaden in jedemfall beim Verursacher ....

    PS: ich glaub ich geb trodzem die hoffnung auf, dass ich irgendwas bastelln kann :) und lass sie im originalen zustand. :)

  • MachoMan
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    • May 2, 2010 at 21:57
    • #6

    50-56 kmh ist doch kein übler wert für ne originale

  • prometheus0815
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    • May 2, 2010 at 21:58
    • #7
    Zitat

    Also wenn sie von Haus aus mehr als 50 fährt, darf Sie das auch tun.


    Das ist doch in diesem Fall total unerheblich. Du darfst keines der Teile verändern, die Du verändern müsstest, um die Vespa schneller zu machen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis. Thema erledigt.

  • FNader
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    • May 2, 2010 at 21:58
    • #8
    Zitat von fisch stefan

    Nur die höhere Geschwindigkeit darf nicht benutzt werden


    ?( :S

  • goldfit
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    • May 2, 2010 at 22:01
    • #9

    also wie schon gesagt es handelt sich beim legalen Tuning um ein oxymaron....

    Es ist nicht legal- Basta....

    Ich würde dir empfehlen wie die meisten hier (glaube ich zumindest) damit anzufangen einen 75 Dr zylinder zu verbauen , damit hast du dann abhängig von deinem Set so 60-65 kmh drin....

    Wenn dir das nicht reicht kannst du weitermachen aber ohne motorspalten läuft nicht mehr als 60-65.

    P.S Der Lieben Bullerei ist es übrigens egal ob deine Vespa dann 60 oder 90 fahren kann , das ist alles gleich Illegal...

    Also ganz oder gar nicht xD.....

  • fisch stefan
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    • May 2, 2010 at 22:14
    • #10

    Ja danke das mit dem ganz oder gar nicht hab ich geschnallt :)

    also motorspalten - muss ich sowieso über kurz oder lang da sie a bissl öl verliehrt - über den Kurbellwellensimmering.

    Also so ganz stimmt das mit dem 60 oder 90 .. ist ilegal nicht .. so lang du an dem ding nix verändert hast, wirst du keine Strafe bezahlen müssen - weil keiner von dir verlangen kann, etwas zum negativen zu verändern.

    Aber ja ihr habt recht darum gehts hier nicht.:-)

  • Lukk
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    • May 2, 2010 at 22:23
    • #11

    Mir ist auch nichts bekannt, 55km/h ist ein echt guter Wert!
    Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit ne Simson mit 65 zu nehmen, mehr geht nicht mit dem Autoführerschein.

    Gruß Luk

    Nicht alles was zwei Backen hat ist eine Vespa.

  • fisch stefan
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    • May 2, 2010 at 22:28
    • #12

    Von wegen Simson :)
    Da du das Thema ansprichst - gibts eignetlich noch andere Roller - die so ne Sonderbehandlung genießen?! :) Also nur rein interessehalber ...

  • prometheus0815
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    • May 2, 2010 at 22:36
    • #13
    Zitat von fisch stefan

    gibts eignetlich noch andere Roller - die so ne Sonderbehandlung genießen?!


    Alle Mopeds und Mokicks, die in der DDR regulär mit 60 (?) km/h zugelassen und so mit Autoführerschein fahrbar waren. Stichword Bestandsschutz.

  • goldfit
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    • May 3, 2010 at 16:31
    • #14

    ja ich glaube die alten schwalben genießen dieses sonderrecht noch wobei ich meine die Fahren auch regulär nur 55 , aber ob 55 oder 60 juckt keinen...xD

  • fisch stefan
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    • May 3, 2010 at 16:45
    • #15

    Wobei sich ja wirklich frägt, obs die Polizei überhaupt juckt wenn man 60 statt 55 oder soo fährt .. ich glaub des läuft im Normalfall so unter dem Aspeckt - ach ne Vespa - schön hergerichtet - ist der Typ unter 20 wird kontrulliert - ist er (weit) über 20 und sieht net nach standartschrauber aus lassen wir ihn in ruhe ...

    Nja ich bin irgendwie am rum überlegen ob ich an meiner vespa doch was bastelln soll .. seufz .. aber jetzt muss se erst mal laufen ...

  • rassmo
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    • May 3, 2010 at 17:17
    • #16
    Zitat von fisch stefan

    Also so ganz stimmt das mit dem 60 oder 90 .. ist ilegal nicht .. so lang du an dem ding nix verändert hast, wirst du keine Strafe bezahlen müssen - weil keiner von dir verlangen kann, etwas zum negativen zu verändern.

    Roller, auch alte mit deutscher ABE, haben vor Erteilung der ABE oder heute Konformitätserklärung eine Prüfung hinter sich die auch die bbH beinhaltet. Es mag durchaus auch mal einen Ausrutscher bei der Fertigung geben aber die Wahrleichlichkeit das ein mit 40km/h oder 48km/h geprüfter und eingetragener Roller im Orginalzustand 60km/h läuft ist verschwindend gering. Außer man nimmt den Vespa-Tacho als Anhaltspunkt.

    Zitat

    1. Fahrerlaubnisrecht
    Durch die wesentlich höhere Geschwindigkeit ist
    das Kleinkraftad als Leichtkraftrad einzustufen. Hierzu wird die FE
    Klasse A1 benötigt. Die Klasse B schließt diese Klasse nicht ein. Dies
    trifft auch dann zu, wenn die höhere Geschwindigkeit nicht auf eine
    gewollte, durch Änderungen am Fahrzeug herbeigeführte
    Leistungssteigerung zurückzuführen ist. Der Fahrer eines
    Kleinkraftrades, welches sonst nur 45 km/h fahren kann, merkt sehr wohl,
    dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten erreicht werden. Toleriert
    werden bei einem 45er Kleinkraftrad max. 49,5 km/h (10 % Zuschlag zur
    bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit) Für die Polizei gilt zunächst,
    dass hier der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt, dem Fahren ohne
    erforderliche Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

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    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Paichi
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    • May 3, 2010 at 20:31
    • #17

    Wie erwähnt darf die Schwalbe 60km/h fahren, das ist das schnellste was man mit deutschem Autoführerschein in D bewegen darf. Zum Thema "Tuning" wirft dir die Suchfunktion geschätzte 99999999999 Themen aus, ist ja auch wirklich kein Hexenwerk.
    Es muss aber jeder selber wissen was er da macht, illegal ist nunmal illegal aber es gab glaube ich schon genügend Diskussionen darüber.

    Gruß

  • berlina
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    • May 3, 2010 at 20:48
    • #18

    also meine schafft laut tacho 63 und navi sagt 59km/h bin ich im orgi zustand zufrieden...insofern sie anspringt da ich grad irgendwie probs damit habe...grummel

  • rhon
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    • May 3, 2010 at 21:49
    • #19

    also 59 mit ori set up ist ziemlich viel..bister dir da sicher????

  • Lukk
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    • May 4, 2010 at 21:47
    • #20

    Schließe mich an, Tankst du Nitromethan?

    Gruß Luk

    Nicht alles was zwei Backen hat ist eine Vespa.

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