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Versicherungsvergleich 2011

  • Unter mopedversichern.de findet ihr einen Vergleich verschiedener Anbieter von Versicherungskennzeichen. Wo wie ich das sehe wird die Seite ständig ergänzt.

    Die günstigste die ich bisher gesehen habe ist die von kasanova genannte WGV mit € 48.--. Falls ihr Teilkasko wollt kann es wieder anders aussehen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Deshalb hab ich geschrieben das dort offensichtlich aktuallisiert wird. Denn wenn du 2010 anschaust wirst du die WGV finden. Vor einer Woche war noch keine Versicherung aufgeführt. Ich würde also sowieso noch bis Februar warten bevor ich meine Entscheidung treffe.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Meines Wissens hat die WGV noch keine Tarife für das Jahr 2011/12 bekannt gegeben, sollen Ende Januar kommen. Deshalb wohl auch noch nicht in aktuellen Vergleichslisten enthalten.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Bestell meine Kennzeichen auch wieder bei der WGV. Sind immer nett, freundliche und v.A. super günstig.

    Gruß

  • also als ADAC Mitglied bekommt man die da auch zu nem schmalen Kurs. Für 2011 hab ich nu ned nachgefragt.
    aber die orientieren sich auch am Markt und sind für Mitglieder dann entsprechend günstig. För nichtmitglieder aber Teurer.

    finde den Service hald toll...

    Gruß

    Basti

    Suche 19er Gaser komplett mit 3 Loch ASS.

  • Hallo ,

    fahrt ihr eure Roller nicht mit rotem Kennzeichen? Ist doch viel besser und kostet auch nur 52Euro. Da bekommst du Versicherungspapiere ohne Fahrzeugeintragungen und kannst es überall ranschrauben.


    mfg jürgen

  • fahrt ihr eure Roller nicht mit rotem Kennzeichen? Ist doch viel besser und kostet auch nur 52Euro. Da bekommst du Versicherungspapiere ohne Fahrzeugeintragungen und kannst es überall ranschrauben.


    Nur eben nicht alle Fahrten legal machen.

    Zitat

    § 28 Rote Versicherungskennzeichen

    Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. .......dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt.


    Und zur verdeutlichung der erlaubten Fahrten

    Zitat

    § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

    (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

    Natürlich kann es sein das jemand jahrzehnte ohne Probleme fährt. Aber es besteht die, recht wahrscheinliche Gefahr, das sich jemand die Frage stellt ob ein auf einem Schul- oder Firmenparkplatz abgestelltes Fahrzeug gerade die Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt macht. Vor allem wenn es dort täglich steht. Das die Versicherung diese Frage im Falle eines Unfalls, bei dem sie Geld bezahlen soll, ebenfalls stellt ist recht wahrscheinlich.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Die Existenz roter Fuffi-Kennzeichen ist vielen Polizisten nicht bekannt bzw. lässt sie erstmal neugierig werden.

    Ggf. möchte man das aufgrund nicht ganz mit der Betriebserlaubnis übereinstimmender technischer Einzelheiten am Fahrzeug aber lieber vermeiden. Dann gerät man auch nicht in Erklärungsnöte bzgl. der von Rassmo erwähnten eigentlichen Zweckbestimmung roter Kennzeichen.

    Ob bei roten Fuffi-Kennzeichen auch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Huldigung technischen Kulturguts mit abgedeckt ist (wie bei 07er Kennzeichen für zulassungspflichtige Fahrzeuge), weiß ich nicht.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Ob bei roten Fuffi-Kennzeichen auch die Teilnahme an Veranstaltungen zur Huldigung technischen Kulturguts mit abgedeckt ist (wie bei 07er Kennzeichen für zulassungspflichtige Fahrzeuge), weiß ich nicht.


    Ist eigentlich nicht ganz eindeutig geregelt

    Zitat

    (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen.


    da in diesem Paragraphen rote Versicherungskennzeichen nicht extra erwähnt werden. Aber diese doch eher seltene Möglichkeit im Falle eines angemeldeten Oldtimertreffens dürfte im Notfall noch erklärbar.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.