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3-oder 4-rädriges gefährt bauen und auch zugelassen bekommen. möglich (und finanzierbar)?

  • vespaschieber
  • March 19, 2011 at 15:12
  • vespaschieber
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    • March 19, 2011 at 15:12
    • #1

    servus zusammen.

    gestern kam während einem gespräch durch zufall die idee auf sich aus gegebenen materialien ein fahrzeug zu baun. das ganze soll vermutlich ein heckantriebler werden.3-rädrig dank vespamotor.

    abgesehn von den technischen problemen, welche ich mir nicht allzugroß vorstelle, stellt sich die frage des nutzens! wenn das ganze nur zur fahrt auf feldern taugt,will ichs nicht!

    folglich soll das ganze iwie legale wege gehen!
    ich nehme an der weg zur zulassung (mopedversicherung vermutlich,auto wird sicher noch schwieriger) würde dabei wohl nur über eine einzelabnahme gehen oder?

    ich meine gelesen zu haben das das vorhaben quasi unmöglich und sehr teuer ist da gutachten zu nahezu jedem teil/schweißnaht vorliegen oder erstellt werden müssen. liege ich da richtig?

    (anbauteile die zur verkehrssicherheit beitragen lassen wir jetzt mal außen vor.)


    ist es also möglich sich ein fahrzeug zu baun und damit legal auf deutschen straßen zu fahren ?


    gruß, der spinner ;)

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    • March 19, 2011 at 15:20
    • #2

    Also ich kenne es meist so dass man das Fahrgestell eines bereits zugelassenen Fahrzeugs nimmt und daran dann bastelt.
    Das soll die Sache wohl wesentlich einfacher machen :)

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • vespaschieber
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    • March 19, 2011 at 15:27
    • #3

    und veränderungen ( aus 4 rädern mach 3, verlängern,biegen,verbreitern,aus 2 rädern werden 2+stützräder, usw ist umtrag/eintragbar? :)

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  • old N°7
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    • March 19, 2011 at 20:02
    • #4

    müsste machbar sein, da man mit nem Baukasten von Lomax und einer Bodenplatte einer " CV einen Threeweeler auch zugelassen bekommt....
    Müsste eben alles mit dem Tüv Menschen abgesprochen sein...
    [Blockierte Grafik: http://farm3.static.flickr.com/2042/1654144624_93030b8ca0.jpg]
    [Blockierte Grafik: http://kamshots.co.uk/photos/three_wheeler.jpg]

    Status: es ist nicht leicht........ ;)

  • Nick50XL
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    • March 20, 2011 at 16:48
    • #5

    Wirklich problematisch werden die ganzen Bestimmungen die du einhalten mußt, da das Teil ja quasi eine Neuzulassung sein wird. Allerdings gibt's 'ne Menge Bausätze auf dem Markt, zum Beispiel von Autos wie der Cobra oder dem legendären Super Seven!

    In des Daseins stillen Glanz platzt der Mensch mit Ententanz.

    F. Küppersbusch


    In einer Evolution in der auch Tino Chrupalla als Krone der Schöpfung gilt stirbt der Apollofalter völlig zurecht aus.

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    • March 20, 2011 at 17:13
    • #6
    Zitat

    Gutachten gem. § 21 StVZO
    Gehört ein Fahrzeug zu einem nicht
    genehmigten Typ (Eigenbau, Kleinserie, Importfahrzeug) oder ist deren
    Betriebserlaubnis erloschen (nach entgültiger Stilllegung oder
    Fristablauf der vorübergehenden Stilllegung), so muß ein amtlich
    anerkannter Sachverständiger in einem Gutachten das Fahrzeug richtig
    beschreiben und bescheinigen, dass es den geltenenden Vorschriften
    entspricht.

    Zuständig für die Erstellung des Gutachtens sind in den neuen Ländern
    die Sachverständigen der DEKRA AG, in den alten Bundesländern die des
    TÜV.


    Auf der Grundlage des Gutachtens erteilt die Zulassungsbehörde mit
    Ausstellung des Fahrzeugbriefes die Betriebserlaubnis
    (Einzelbetriebserlaubnis (EBE)).

    Alles anzeigen

    Quelle: Jena.de
    Es hängt also alles von dem TÜV-Prüfer ab, wobei m.E.n. die Chancen bei der Verwendung von fertigem Grundrahmen und neuem Aufbau gegenüber einem selbstgeschweißtem Rahmen steigen. Eventuell ist aber die Möglichkeit gegeben den Eigenbau erstmal in einem EU-Land mit etwas weniger strengen Richtlinien zuzulassen und dann erst zu importieren. Müßte lt. folgendem Zitat zumindest möglich sein.

    Zitat

    Der Nachweis über das Bestehen einer Betriebserlaubnis gilt auch als
    erbracht, wenn eine Zulassungsbescheinigung eines anderen
    Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, in dem das
    Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt, vorgelegt wird. Ist
    die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit den
    im ausländischen Zulassungsdokument enthaltenen technischen Daten nicht
    möglich, können die fehlenden Angaben durch Vorlage der
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder vergleichbarer Unterlagen
    beigebracht werden. Wenn die Zulassungsbescheinigung dieses Staates aus
    den Teilen I und II besteht, ist bei Fehlen des Teils II der
    Zulassungsbescheinigung vom Antragsteller eine schriftliche oder
    elektronische Bestätigung der zuständigen Behörde des Staates, in dem
    das Fahrzeug zuvor zugelassen war, beizubringen, wonach der
    Antragsteller berechtigt ist, das Fahrzeug in einem anderen Staat erneut
    zuzulassen.

    Alles anzeigen

    Quelle: Jena.d

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • vespahansi
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    • March 23, 2011 at 19:05
    • #7
    Zitat von Nick50XL

    Wirklich problematisch werden die ganzen Bestimmungen die du einhalten mußt, da das Teil ja quasi eine Neuzulassung sein wird. Allerdings gibt's 'ne Menge Bausätze auf dem Markt, zum Beispiel von Autos wie der Cobra oder dem legendären Super Seven!

    Cobra? Haste link oder sowas :+8:+8

    Q uando il tempo è bello prendo la vespa
    U na vespa al giorno toglie il medico di torno
    O tto ore di vespa al giorno sono un buon riscalmento
    T re vespe sono meglio di due
    O la va o la vespa

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    • March 23, 2011 at 19:12
    • #8
    Zitat von vespahansi

    Cobra? Haste link oder sowas :+8 :+8


    Goggle einfach mal Cobra Kit Car oder Cobra Replika. Da kommen haufenweise Treffer.

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