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PK50 ohne Papiere: Woher bekomme ich die Unbedenklichkeitserklärung?

  • garagenmolch
  • March 31, 2011 at 21:13
  • garagenmolch
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    • March 31, 2011 at 21:13
    • #1

    Hallo Zusammen

    Ich habe ein Problem!

    Habe eine PK50 ohne Papiere,der Roller sieht noch gut aus und läuft auch so!

    Strassenverkehrsamt wollte mir keine Bescheinigung ausstellen das der Roller nicht gestohlen ist , und damit wäre ich zum Händler.

    Aber ich habe das Schreiben nicht bekommen da der ,der die Papiere verloren hat und auf dem der Roller damals angemeldet war beantragen soll!!!!

    Hat jemand eine Idee?????

    Gruß

    Paul :-7

  • rassmo
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    • March 31, 2011 at 23:49
    • #2
    Zitat von garagenmolch

    Aber ich habe das Schreiben nicht bekommen da der ,der die Papiere verloren hat und auf dem der Roller damals angemeldet war beantragen soll!!!!
    Hat jemand eine Idee?????


    Völliger Blödsinn, da der Roller nie auf irgendjemand angemeldet war. Geh einfach hin, am besten zu einem anderen Sachbearbeiter, und sag das du keine Papiere hast und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst. Es kann auch sein das die bei euch die Polizei ausstellt.

    Zitat

    ABE Fahrzeug

    Wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE (Eigentumsnachweis anstelle eines Kfz-Briefes, bzw. ZBII) verloren ging, wird vom Straßenverkehrsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung wird benötigt, damit ein entsprechender Fahrzeughändler beim Hersteller eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen lassen kann!

    Hierfür benötigte Unterlagen:

    Personalausweis
    Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
    Genaue Hersteller- und Typenbezeichnung des Fahrzeuges
    Kaufvertrag

    Quelle

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • April 1, 2011 at 08:54
    • #3
    Zitat von rassmo

    Völliger Blödsinn, da der Roller nie auf irgendjemand angemeldet war.

    Nicht ganz. Neue Papiere beantragen darf eigentlich nur derjenige, der zum Zeitpunkt des Verlustet der rechtmäßige Eigentümer das Fahrzeugs war.

    ESC # 582

  • rassmo
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    • April 1, 2011 at 08:59
    • #4
    Zitat von dark_vespa

    Neue Papiere beantragen darf eigentlich nur derjenige, der zum Zeitpunkt des Verlustet der rechtmäßige Eigentümer das Fahrzeugs war.


    Das trifft m.E. nur bei zugelassenen Fahrzeugen zu bei denen die Zulassungsstelle auch feststellen kann wer der letzte gemeldete Halter war. Bei zulassungsfreien in Deutschland hergestellten Fahrzeugen z.b. Simson kannst du die Papiere sogar online einfach beim KBA anfordern.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • April 1, 2011 at 09:07
    • #5

    Super dann beantrag ich mal neue Papiere für deinen Roller..

    Wenn ich mich recht erinnere musste ich immer was unterschreiben, ähnlich einer eidesstattlichen Verischerung, dass auch ich die Papiere verloren hab.

    Edit fragt noch, ob du den Ämterrun schon mal gemacht hast, oder ob das nur Lesensagen hier ist ?

    ESC # 582

  • rassmo
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    • April 1, 2011 at 09:16
    • #6
    Zitat von dark_vespa

    Super dann beantrag ich mal neue Papiere für deinen Roller..

    Wenn ich mich recht erinnere musste ich immer was unterschreiben, ähnlich einer eidesstattlichen Verischerung, dass auch ich die Paiere verloren hab.

    Edit fragt noch, ob den Ämterrun schon mal gemacht hast, oder ob das nur Lesensagen hier ist ?


    1.) Das kannst du versuchen, dürfte aber, wie bereits im 1. Post als Zitat beigefügt, am fehlenden Kaufvertrag scheitern.
    2.) Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung erstmal nur eine Bestätigung das der Roller momentan nicht als gestohlen gemeldet ist.
    3.) Ja, ich habe die Prozedur erst vor einem halben Jahr hinter mich gebracht.

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    • April 1, 2011 at 09:23
    • #7
    Zitat von rassmo

    1.) Das kannst du versuchen, dürfte aber, wie bereits im 1. Post als Zitat beigefügt, am fehlenden Kaufvertrag scheitern.
    2.) Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung erstmal nur eine Bestätigung das der Roller momentan nicht als gestohlen gemeldet ist.
    3.) Ja, ich habe die Prozedur erst vor einem halben Jahr hinter mich gebracht.

    1. Kaufvertrag ? Hab ich noch nie gebraucht, wieso auch ? Wenn dein Roller aus Deutschland kommt, hab ich innerhalb 7 Wochen ne BE hier liegen, wenn er nicht als gestohlen gemeldet ist.
    2. Richtig und die sollte eben nicht Jederman ausgestellt werden, sondern nur dem rechtmäßigen Besitzer(aka Eigentümer) - mehr braucht man nämlich nicht, um beim Pia Händler die neuen Papiere zu ordern.

    ESC # 582

  • rassmo
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    • April 1, 2011 at 09:34
    • #8

    Vielleicht mußtest du die Erklärung über den Verlust unterschreiben da du keinen Kaufvertrag hattest. In meinem Kaufvertrag stand drin das der Roller ohne Papiere verkauft wird da diese nicht mehr vorhanden sind.
    Stimmt, in Zweifelsfall kann man nur hoffen das man die älteren Papiere besitzt.

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  • dark_vespa
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    • April 1, 2011 at 09:46
    • #9
    Zitat von rassmo

    In meinem Kaufvertrag stand drin das der Roller ohne Papiere verkauft wird da diese nicht mehr vorhanden sind.

    Was er genaugenommen gar nicht darf, bzw man eigentlich nicht machen sollte, wenn der Verkäufer beim Verkauf den Eigentum nicht nachweisen kann.

    Aber wir werden zu Offtopic...

    @Topiceröffner geh da nochmal hin (hoffentlich ist es ne größere Zulassungsstelle), am Besten wie schon gesagt zu nem anderen Sachbearbeiter und sag :

    Ich habe die Papiere für meinen Roller verloren - der Rest läuft dann. :-2

    ESC # 582

  • garagenmolch
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    • April 1, 2011 at 20:43
    • #10

    Also vor einem halben Jahr ging das noch super, Kaufvertrag gezeigt Eidesstattliche Erklärung unterschrieben,zum Piaggio Händler und fertig.3 Wochen später hatte ich die Papiere!

    Ich geh nochmal hin und wenn es die gleiche Dame ist zieh ich eine neue Nummer, sind ja genügend Schalter da!

    Dank euch!

    :-7

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    • June 15, 2011 at 14:03
    • #11

    Hallo,
    ich habe ein ähnliches Problem.
    Ich habe 2005 eine PK XL (50er) aus Italien mitgebracht.
    Ohne Papiere.
    Dann habe ich mir bei der Polizei einen Wisch geholt, dass die Vespa nicht gestohlen ist (bzw. aktuell nicht als gestohlen gemeldet ist)
    Dann habe ich bzw. mein Vater bei Piaggio angerufen (In Italien) und hat Papiere beantragt. Da kam dann auch prompt ein haufen Zettel mit meiner Rahmennummer und einer Beschreibung der Vespa (Baujahr 1982) - Das sind kopierte DINA4 Papiere.

    Damit habe ich die Vespa dann versichert und bin damit rumgefahren. Kein Problem da keine Kontrolle.

    Jetzt mache ich das Ding gerade neu und in diesem Zuge wollte ich auch Papiere beschaffen.

    Kaufvertrag hab ich leider keinen und die Vespa ist auch vor einem bestimmten Datum in Italien produziert und verkauft worden. Dieses Datum hat was damit zu tun, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Europaweiter Standard eingeführt wurde der ein erstellen der Papiere wohl erleichtert... genau wissen tu ich das nicht mehr, ist schon ziemlich lange her.
    Der Vespahändler meinte nur, er könne mir bei dem Modell nicht helfen weil italienisch oder so... (ich glaub er hatte nur keinen Bock)
    Er meinte, ich soll das Ding fit machen und damit beim Tüv vorfahren die würden mir dann neue Papiere ausstellen. Glauben kann ich daran aber nicht.
    Was meint Ihr?
    Wie gehe ich am besten vor?
    Wenn ihr noch infos braucht oder ich mich komisch ausgedrückt habe gebt laut ich probiere mich dann genauer zu erklären :)

    Danke schon mal

    harry aka randomresult

  • pkracer
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    • June 15, 2011 at 14:21
    • #12

    Der Händler hat völlig recht, ob du daran glauben kannst oder nicht. Steht aber eigentlich auch schon genauso in diesem und diversen anderen Topics drin. Für nicht offiziell in Deutschland ausgelieferte Fahrzeuge stellt Piaggio Deutschland keine Zweitschriften deutscher Betriebserlaubnisse aus.

    Du musst zum TÜV und ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis machen lassen, dieses wird dann von der örtlichen Zulassungsstelle abgestempelt und damit zu einer gültigen deutschen Betriebserlaubnis für deinen Eigenimport aus Italien.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • rassmo
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    • June 15, 2011 at 14:27
    • #13
    Zitat von rassmo

    Im Endeffekt gibt es zwei Möglichkeiten.
    1. Du hast eine offiziell in Deutschland ausgelieferte Vespa erkennbar am Typenschild am Rahmentunnel. Wenn dies der Fall ist holst du dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, regional unterschiedlich bei Polizei oder Zulassungstelle, gehst mit der zum Vespahändler und der bestellt dir eine Zweitschrift. Kosten insgesamt um € 70.-- bis € 90.--.
    2. Deine Vespa ist aus dem Ausland. Dann brauchst du ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und mußt mit der Vespa zur Einzelabnahme beim TÜV. Dort wird geprüft ob alles den Vorschriften entspricht und du erhälst eine Bestätigung die du dir auf der Zulassungsstelle abstempeln läßt.


    Und du bist eben Fall 2.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • randomresult
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    • July 4, 2011 at 14:38
    • #14

    Wenn man ein bischen stöbert findet man viele Aussagen dass es nicht falsch wäre "Vergleichspapiere" des gleichen Typs zu haben. Ich habe eine PK50xl Baujahr 1985 und bin im Besitz einer Kopie der Papiere (sieht mir ziemlich allgemein gehalten aus - also z.B. mit einer Rahmennummer 123456789 --> nicht die meine :) ) und die Bestätigung, dass die Vespa mit dieser Rahmennummer das Werk von Piaggio verlassen hat (mit Datum von 1985).
    Meine Frage nun: ist es sinnvoll sich eine Kopie einer "deutschen" PK-XL zu organisieren und wenn ja, wo bekomme ich die her?
    Ich will so gut vorbereitet sein wie möglich.
    danke!

  • kasonova
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    • July 4, 2011 at 15:24
    • #15

    Und der ganze Trallala kostet Dich, nebst der Rennerei, ca 100 Euros. Ich hoffe die hattest Du beim Kaufpreis mit einkalkuliert. Ach ja Vergleichspapiere, die hat der TÜV-Mensch in der Datenbank.

  • randomresult
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    • July 4, 2011 at 15:39
    • #16

    die vespa 2005 für 125 euro in italien im urlaub gekauft. Ich dachte so für 80 Euro sollte ich das bekommen. Wenns 100 werden... so what.

  • gyroscop
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    • June 29, 2012 at 18:06
    • #17

    Hallo zusammen,

    ich habe mich in das Abenteuer Kauf einer "PK50S ohne ABE-Dokument" gewagt und heute versucht die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu bekommen. Die benötigt man für die Ersatz ABE von Piaggio.
    Dort wurde mir dann gesagt, dass sie diese nicht mehr ausstellen. Seit dem 1.6.12 gibt einen Erlass/Gesetz o.ä. der das nicht mehr vorsieht. Dies gilt für alle Fahrzeuge, bei denen die Papiere fehlen. Das hätte laut dem Leiter der Zulassungstelle zur Folge, dass alle Fahrzeuge für die es kein ABE-Dokument gibt keine Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt wird und sie somit keine Eratz ABE bekommen und nicht mehr am Verkehr teilnehmen dürfen.

    Unverrichteter Dinge und frustriert ging ich mit dieser Info zu einem Vespa Händler. Der wollte mir zunächst nicht glauben, hat gleich bei Piaggio angerufen, auch die wollten ihm zunächst nicht glauben. Nach mehreren Telefonaten mit dem Leiter der Zulassungsstelle und Piaggio hat man sich dann auf folgendes Verfahren geeinigt.

    1. Ab zur Polizei und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen die erklärt, dass die Fahrgestellnummer nicht als gestohlen gemeldet wurde.
    mit diesem Schreiben
    2. zur Zulassungsstelle und den Sachbearbeiter gebeten seinen Chef an zu rufen, der dann erklärt was zu tun ist. In Händen habe ich nun ein aufgesetztes Schreiben in dem steht, dass über diesen Roller keine Daten in der Zulassungsstelle Kreis xyz vorliegen.

    Ich bin gespannt ob ich damit meine Ersatz ABE bei Piaggio bekomme.

    Ich werde weiter berichten.

    MfG
    Bernd

  • rassmo
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    • June 29, 2012 at 18:11
    • #18
    Zitat von gyroscop

    1. Ab zur Polizei und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen die erklärt, dass die Fahrgestellnummer nicht als gestohlen gemeldet wurde.

    Genau das ist die benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Offensichtlich stellt die bei deinem Wohnort die Polizei aus.

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  • dark_vespa
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    • June 29, 2012 at 18:52
    • #19

    Hier auch, schon seit Jahren.., aber nur bei zulassungsfreien Fahrzeugen.

    ESC # 582

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