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Privatverkauf PK

  • pkfab
  • June 23, 2011 at 13:36
  • pkfab
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    • June 23, 2011 at 13:36
    • #1

    Servus Vespagemeinde,

    Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich eine PK privat über ein Forum verkauft.
    Rahmen wurde lakiert und Motor gemacht. Heute rief mich dann der Käufer an und meinte
    das sie nur noch 20 km/h lief und er schon in verschieden Werkstätten war und ich sie doch aus
    "Anstand" wieder zurück nehmen soll, da ich ihn ja schließlich übers Ohr gehauen hab.
    Angeblich habe ich davon gewusst dass der Motor nicht einwandfrei war.
    Damals war sie auch nicht die schnellste (ca. 38 km/h) hat er auch in der Probefahrt gemerkt.
    Kann er mir jetzt rechtlich irgendwas anhaben. Rückgaberecht?
    Kaufvertrag gibts keinen.

    Gruß Fab

  • kasonova
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    • June 23, 2011 at 14:18
    • #2

    Wenn er schon an deinen "Anstand" appelliert, weis er genau das er rechtlich nix machen kann, Du kannst sie aber zurücknehmen, nur kannst Du ihm dann die Nutzung für das Jahr in Rechnung stellen, so dass er noch etwas dazu legen muss. Aber OHNE Kaufvertrag hat er rechtlich keine Möglichkeit.

  • prometheus0815
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    • June 23, 2011 at 14:21
    • #3
    Zitat von pkfab

    Kaufvertrag gibts keinen.


    Du meinst wahrscheinlich, dass es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt. Dazu nur soviel: :-1 Wie kann man sich darauf einlassen, erst recht wenn man weiß, dass das Fahrzeug Mängel aufweist?

    Selbstverständlich gibt es einen mündlichen Kaufvertrag. Die Frage ist, ob Du im Rahmen des mündlichen Vertragsschlusses (1) klar zum Ausdruck gebracht hast, dass die Vespa gekauft wird wie besehen und probegefahren, (2) die Gewährleistung explizit ausgeschlossen hast und (3) im Fall der Fälle Zeugen dafür hast. Wahrscheinlich wirst Du mit mindestens einem dieser Punkte Schwierigkeiten haben.

    Die andere Frage ist, ob der Käufer beweisen kann, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Immerhin gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Wenn nach dem Kauf der "Motor gemacht" wurde, wird ihm wohl kaum ein Gutachter irgendwas bescheinigen, was damit im Zusammenhang steht. Wahrscheinlich weiß er das auch, aber dachte sich: "Versuchen kann man's ja mal."

    Ich persönlich würde schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Stellung nehmen und klar sagen, dass Du aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug sich nicht mehr in dem Zustand befindet, den es beim Kauf hatte, jegliche Haftung ablehnst.

    Wichtig: Ich bin kein Rechtsanwalt und kann nur wiedergeben, was ich als Laie über gewährleistungsrechtliche Fragen zu wissen glaube. Wenn es hart auf hart kommt, solltest Du nicht zu lange zögern, einen Anwalt einzuschalten.

  • juny79
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    • June 23, 2011 at 15:22
    • #4

    je nachdem für wie viel zu sie verkaufst hast. in der regel werden PKs dieses Jahr teurer verkauft als im letzten jahr... :whistling::+7

    Elektrik ist ein Arschloch

  • rassmo
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    • June 23, 2011 at 16:08
    • #5
    Zitat von pkfab

    Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich eine PK privat über ein Forum verkauft.

    Zitat von pkfab

    Kann er mir jetzt rechtlich irgendwas anhaben. Rückgaberecht?
    Kaufvertrag gibts keinen.


    Hauptfrage in dem Fall: Heißt vor ziemlich genau einem Jahr
    -- etwas über einem Jahr? Dann ist der Fall rechtlich wahrscheinlich, ich bin wie prometheus kein RA, gelaufen da die Gewährleistung bei gebrauchten Teilen ein Jahr beträgt.
    -- nicht ganz ein Jahr? Dann ist eben die Frage ob du glaubhaft machen kannst das Gewährleistung ausgeschlossen war bzw. er glaubhaft machen kann das der Roller von Anfang an mangelhaft war.

    Die moralisch Frage ist dagegen wie du den Roller verkauft hast, d.h. Angaben über Zustand, Funktionsfähigkeit etc. Wenn jemand, ich nehme nicht an das du das tun würdest, einen Roller der nicht richtig läuft mit dem Hinweis, "muß nur mal der Vergaser gereinigt und eingestellt werden und eine neue Zündkerze reingeschraubt", verkauft ist das m.E.n. stark grenzwertig.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • prometheus0815
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    • June 23, 2011 at 16:11
    • #6
    Zitat von rassmo

    -- etwas über einem Jahr? Dann ist der Fall rechtlich wahrscheinlich, ich bin wie prometheus kein RA, gelaufen da die Gewährleistung bei gebrauchten Teilen ein Jahr beträgt.


    So weit ich weiß, beträgt die Gewährleistungsfrist immer zwei Jahre. Gewerbliche Verkäufer können sie bei Gebrauchtartikeln per AGB oder Kaufvertrag bis auf ein Jahr reduzieren, nicht weniger. Private Verkäufer können sie beliebig reduzieren, bis hin zum völligen Ausschluss, müssen das dann aber auch tun.

    Wie gehabt: nur mein Laienwissen.

  • rassmo
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    • June 23, 2011 at 16:26
    • #7
    Zitat von prometheus0815

    Wie gehabt: nur mein Laienwissen.


    In dem Fall richtig, wie ich gegooglet habe.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkfab
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    • June 23, 2011 at 16:30
    • #8

    Danke schonmal für die schnellen Antworten..

    Ich bin mir jedenfalls keiner Schuld bewusst weil ich alle mir bekannten Mängel ihm gezeigt und geschildert hab
    so bin ich nicht drauf, ich will keinen abzocken!!!
    ist jetzt genau 1 Jahr und 11 Tage her!
    mal schaun ob was kommt..

    Fab

  • rassmo
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    • June 23, 2011 at 16:37
    • #9

    Habe gerade deinen ersten Thread nochmals gelesen und eine Verständnisfrage.

    Zitat von pkfab

    Rahmen wurde lakiert und Motor gemacht.

    Heißt das das du den Rahmen lackiert und den Motor gemacht hast oder das der Käufer das gemacht hat?

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • pkfab
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    • June 23, 2011 at 16:38
    • #10

    ja von mir!

  • pkracer
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    • June 23, 2011 at 16:47
    • #11

    Privatleute können die Gewährleistung ausschließen. Da kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, wird es für den Käufer unmöglich sein, nachzuweisen, dass du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast. Damit hat er eindeutig den Zonk und du bist rechtlich weder zur Rücknahme noch sonst irgendeinem Entgegenkommen verpflichtet. Ich würde den Typen ab sofort ignorieren.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • rassmo
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    • June 23, 2011 at 16:47
    • #12

    Sorry wenn ich das jetzt so sage aber, unabhängig von der rechtlichen Seite, würde ich mir bei einem frisch gemachten Motor der nur 38 km/h läuft Gedanken machen warum.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • rassmo
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    • June 23, 2011 at 16:50
    • #13
    Zitat von pkracer

    Da kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, wird es für den Käufer unmöglich sein, nachzuweisen, dass du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast.


    Tut mir leid zu widersprechen aber da die Gewährleistung der gesetzliche Regelfall ist muß m.E.n. nachgewiesen werden das er ausgeschlossen wurde. Ist wie beim Erben, da nützt es dir auch nichts wenn der Nachbar immer gesagt hat du bekommst die Vespa wenn du den Rasen mähst. Ohne Nachweis nimmt sie der Sohn.

    Zitat

    Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren)

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

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    • June 23, 2011 at 16:54
    • #14

    Dürfte für den Käufer nach einem Jahr mehr als schwierig sein, Dir als Verkäufer im Falle einer Klage konkret nach- und zu beweisen, dass der Roller zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges (sprich hier Übergabe) bereits mit einem (Motor-) Mangel behaftet war. Wer weiss, was er in der Zwischenzeit mit der Vespa angestellt hat. Und wenn Mangel, muss es sich nach dem Gesetz um einen erheblichen Mangel handeln, der nicht Verschleißteile betrifft. Was soll den nun konkret kaputt sein?

    Sage das hier so, weil ich Rechtsanwalt BIN. ;)

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • pkracer
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    • June 23, 2011 at 16:57
    • #15

    @ Rassmo: Dann stünde Aussage gegen Aussage (Topiceröffner behauptet, die Gewährleistung ausgeschlossen zu haben, der Käufer das Gegenteil).

    Dann steht aber immer noch der Zeitablauf im Raum. Jetzt ist der Käufer in der Pflicht, nachzuweisen, dass die Mängel schon beim Kauf vorlagen und er diese nicht sogar wissentlich in Kauf genommen hat. Das halte ich für praktisch unmöglich und bleibe deshalb dabei, dass er keinerlei Erfolgsaussichten hat, seinen Wunsch auf Rücknahme rechtlich durchzusetzen.

    Schätze, dass ihm das wohl bewusst ist und er deshalb die Moralschiene versucht.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • Ulmi
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    Rostiges altes Blech, neue Plastikroller fallen nicht in mein Preissegment
    • June 23, 2011 at 18:43
    • #16

    wennd er als käufer anstand hätte würde er so eine tour erst gar nicht versuchen

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • hedgebang
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    • June 23, 2011 at 19:39
    • #17

    Genau. Der soll nach einem Jahr schlichtweg die Fr.... halten. Man, die Stirn muss man erstmal haben, nach einem Jahr ohne Kaufvertrag anzukommen und wegen Mängeln rumzueiern. :thumbdown:

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • simon84
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    • June 23, 2011 at 20:25
    • #18

    welchen mangel will er denn anfuehren?

    wenn der mangel laut ihm spaeter als 6 monate nach dem kauf aufgetreten, muss er sowieso erstmal beweisen dass der mangel bei kauf schon bestand.
    was ja definitiv nicht der fall war denn sie lief 38 und nicht 20.

    Da wird er nich rauskommen, wenn nicht sonstige maengel bestanden wie zuendaussetzer absterben geraeusche
    oder sonstiges was direkt mit dem leistungsverlust in verbindung zu bringen ist und er definitiv nachweisen kann.

    andere variante, wenn er sagt der mangel bestand seit kauf, wieso beschwert er sich jetzt nach 1 jahr ? schaut auch schlecht aus fuer ihn das zu begruenden.
    er hat schon die pflicht maengel sobald sie entdeckt werden anzuzeigen und nicht 1 jahr danach.

    ich wuerd dem kerle mal sagen dass du leider jetzt nicht nachvollziehen kannst was er innerhalb von dem ganzen jahr an
    der vespa gemacht und womoeglich von irgendwelchen werkstaetten geschraubt/kaputtrepariert wurde und deshalb leider
    eine ruecknahme nicht moeglich ist.

    wenn du selbst interesse hast kannst ihm ja anbieten die vespa billig zurueckzukaufen. wird schon nix grossartiges sein :)

    aber verpflichtest bist du erstmal zu garnix.

    ich hab eher die vermutung der kerle will die vespa verkaufen und kriegt sie nicht los und greift jetzt nach strohhalmen :)

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