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GS 160: Blinker nachrüsten, aber wie?

  • Vespenfreund
  • September 24, 2011 at 08:20
  • Vespenfreund
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    • September 24, 2011 at 08:20
    • #1

    Hallo Zusammen,

    für meine GS 160 (italienisch) Bj. Mitte 1962 sind lt. StVZO Blinker vorgeschrieben.
    Die Backenblinker der späteren deutschen GS 4 sind mir eigentlich zu teuer.
    Kann ich Hella Lenkerblinker nachrüsten? Hat das schon mal jemand bei einer GS 160 gemacht, da ich keinen Platz für die Innenrohre habe und somit würden sich die Blinker mitdrehen.
    Das ist ja nicht erlaubt, oder?

    Hat irgendjemand eine Idee?

    Ich bin für jeden Tipp dankbar!

  • Vespenfreund
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    • October 5, 2011 at 18:08
    • #2

    Hat wirklich niemand eine Idee?
    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

  • Vechs
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    • October 5, 2011 at 22:11
    • #3

    Hol dir lieber ne Ausnahmegenehmigung für die Blinker oder rüste die GS offiziell auf 125ccm um (keine Blinkerpflicht), die GS mit fiesen Blinkern zu versehen ist wie FlipFlop Lack...

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • Vespenfreund
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    • October 6, 2011 at 09:14
    • #4

    Hallo Vechs,

    Danke für deine Antwort.
    Also umrüsten auf 125 ccm kommt für mich eigentlich nicht in Frage.
    Viel interessanter wäre da eine Ausnahmegenehmigung. Wie komme ich an so eine? Hat evtl. jemand eine Briefkopie von einer 160 GS mit ausgetragenen Blinkern?

  • chup4
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    • October 6, 2011 at 16:06
    • #5

    kauft ne gs160 und ihm sind die backenblinker zu teuer.... [Blockierte Grafik: http://www.gipfeltreffen.at/images/smilies/1499.gif]

    Aufbau eines Rennrollers für die European Scooter Challenge

    ESC seit 2013 K5


    BaB-Race-Meister 2015+2016

    K5 Pechvogel

    http://www.eurochallenge.de

  • Vespenfreund
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    • October 7, 2011 at 00:42
    • #6

    Davon abgesehen, dass die Backenblinker und die zugehörigen Leisten meines Erachtens definitiv überteuert sind, gehören die Blinker an ne deutsche GS4. Ich fahre eine 160 GS und möchte keine zusätzlichen Löcher in den Backen haben.

  • Vechs
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    • October 8, 2011 at 09:10
    • #7

    Werd einfach mal bei deinem Tüv vorstellig und sag dem dass die so verkauft wurde und original ist . Dann kannst du mit viiiiiel Glück nen kulanten Prüfer erwischen der dir das Ding schreibt. Das ist aber noch keine Garantie dass das im Straßenverkehrsant eingetragen wird...

    Alternativ sagst dem tüv dass es nun 125ccm sind, lässt das ohne Probleme umtragen und fährst illegal und hast sogar Steuerhinterziehung am Arsch. Einen Tod wirst du sterben müssen.

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • Vespenfreund
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    • October 8, 2011 at 15:40
    • #8

    Dann probiere ich das mit der offiziellen Austragung der Blinker.
    Vielen Dank.

  • green vespa
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    • October 10, 2011 at 09:42
    • #9

    bei fahrzeugen über 125 ccm sind blinker vorschrift
    ausser bei einer ez vor dem 01-01-1962
    bei fahrzeugen bis 125 ccm reicht die ez vor dem 01-01-1987 um blinkerlos zu fahren

    alternativ wären lenkerendenblinker wie bei der v50

  • rassmo
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    • October 10, 2011 at 10:06
    • #10
    Zitat von green vespa

    bei fahrzeugen bis 125 ccm reicht die ez vor dem 01-01-1987 um blinkerlos zu fahren

    Roller bis 125 ccm dürfen unabhängig vom Baujahr ohne Blinker fahren.
    Auszug aus StVZO § 54. Wichtiger Teil fett gemacht.

    Zitat

    (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

    1. einachsigen Zugmaschinen,

    2. einachsigen Arbeitsmaschinen,

    3. offenen Krankenfahrstühlen,

    4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,


    und FZO §2 Begriffsbestimmung.

    Zitat

    10. Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • green vespa
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    • October 10, 2011 at 10:41
    • #11
    Zitat von rassmo

    bei fahrzeugen bis 125 ccm reicht die ez vor dem 01-01-1987 um blinkerlos zu fahren

    war die info vom freitag direkt tüv :(

  • rassmo
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    • October 10, 2011 at 10:43
    • #12

    Vielleicht hat der TÜV in Bayern eigene Regeln. :D

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • green vespa
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    • October 10, 2011 at 14:24
    • #13
    Zitat von rassmo

    Vielleicht hat der TÜV in Bayern eigene Regeln. :D


    TÜV süd bitte :)

  • Vespenfreund
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    • October 10, 2011 at 19:18
    • #14

    Sind bei einer V50 die Lenkerendenblinker nicht mit Innenrohren montiert? Ich kann bei meiner GS keine Innenrohre verwenden, da die Gas- bzw. Schaltrolle mit den Lenkerrohren verschraubt sind. Da wirds schon mit den Elektrokabeln eng werden...

  • rassmo
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    • October 10, 2011 at 19:29
    • #15
    Zitat von Vespenfreund

    Sind bei einer V50 die Lenkerendenblinker nicht mit Innenrohren montiert?

    Ja, siehe lenkerendblinker montieren

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Paichi
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    • October 13, 2011 at 11:17
    • #16

    Hab ich schon paar mal gemacht, kein Problem:
    - zapf dir den Strom vom Licht ab, leg das Blinkrelais in den Lenkkopf
    - links am Lenker kommt das Blinkrelais hin. Bohrung auf Höhe des 3. Gangs
    - 2 kleine zur Befestigung und 1 Großes für die Kabel
    - Jetzt einfach paar Kabel durch die Rohre ziehen (eng, aber geht schon)
    - Hella Lenkenendenblinker nehmen und gut ists.

    Dass die Mitdrehen hat den TÜV bei mir noch nie gestört, es vorher aber abklären spart Nerven/Zeit/Geld

    Beste Grüße

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