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Blinkerpflicht bei Motorumbau 133ccm und Neuzulassung

  • Mahlzeit,

    will diesen Winter den Motor meiner v50 Bj 74 gegen nen 133er tauschen. Jetzt hat mir ein Kumpel erzählt, dass seit neuestem Blinker bei Neuzulassungen von Vespas älter als Bj 61 Pflicht sind. Ich fahre derzeit ohne Blinker.

    Weiß da wer näheres?

    Gruß

  • Das hat nicht mit "seit Neustem" zu tun sondern ist schon immer so. Ab Erstzulassung 1.1.62 sind Blinker Pflicht wenn der Roller über 125ccm hat. Wenn du bisher weniger Hubraum hast dann brauchst du keine Blinker, wenn du 133ccm eintragen läßt aber schon.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Das ist nicht neuerdings so, sondern seit 1962. Jüngere Fahrzeuge über 125 ccm wurden seitdem immer nur mit vom TÜV befürworteter Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle ohne Blinker zugelassen, z. B. wenn die Blinkernachrüstung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich war.

    Auch heute ist weniger der TÜV als die Zulassungsstelle das Problem, die sich aus Sicherheitsgründen und wegen des technischen Fortschritts (weniger Aufwand für die Umrüstung) häufig bei der Ausnahmegenehmigung querstellt. Ich glaube, in Bayern entscheidet beispielsweise nicht die lokale Zulassungsstelle über die Ausnahmegenehmigungen, sondern eine übergeordnete Behörde.

    Kann natürlich trotzdem klappen, aber die Bedingungen haben sich in letzter Zeit verschärft.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • ausnahmegenehmigung wirst du nicht bekommen, als kleinkraftrad abzunehmen, spart blinker und steuern

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • Wenn das mit bis zu 125 ccm alles ohne Blinker gehen soll, verstehe ich allerdings nicht, warum mir Piaggio in die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die ich gestern für den Einbau eines VMA1M oder VMA2M-Motors (125 Nuova und 125 Primavera) für meine Vespa Spezial am Ende für den jeweiligen Motor angeben hat: "Blinkerleuchten: An den Blinkerenden". Kann mir das mal einer erklären? ?(

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • Das weiß nur Piaggio, aber wenn du den entsprechenden Abschnitt aus §54 StVZO


    mit der Definition von Leichtkrafträdern

    Zitat

    Deutschland: Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten


    kombinierst ergibt sich eindeutig das du keine brauchst. Vielleicht meint Piaggio das vorhandene Blinkeraufnahmen auch mit Blinkern versehen werden müssen.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • O.K., dann habe ich das kapiert. Danke Dir rassmo!

    OT: Musst Du nicht langsam ins Bett? :D

    Über Spritverbrauch spricht man nicht. Man hat ihn.

  • Gerade bei ner 125er Zulassung soll wohl seit kurzem keine Ausnahme mehr gemacht werden, sacht ein Bekannter.

    Da brauchst du keine Ausnahme, da du lt. Gesetz gar keinen Blinker brauchst. Oder legt heutzutage der TÜV bzw. die Zulassungsstelle die Gesetze aus? Kristisch wird es erst wenn dein 125er Roller über 11 kW Leistung hat.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Oben steht doch schon mit Quellenangabe, dass es sich bei Zweirädern über 50 und unter 125 ccm/max. 11 kw um Leichtkrafträder handelt. Und diese brauchen nun mal per genannter Vorschrift KEINE Fahrtrichtungsanzeiger. Für Selbstverständlichkeiten (da bereits gesetzlich geregelt) braucht man auch keine Ausnahmegenehmigung. Diese wird erst AB 125 ccm nötig und ist möglicherweise schwierig zu bekommen. Ein originaler Piaggio 125er Smallframe Zylinder hat nur echte 121 ccm, deshalb sind keine Blinker nötig.

    Wenn du also irgendwann tatsächlich mit dem Vorhaben einer Umrüstung eines Mokicks auf Leichtkraftrad auf einen TÜV Prüfer treffen solltest, kannst du ihm den § 54 Abs. 5 StVZO vorhalten, dann sollte sich das Blinkerproblem erledigt haben.

    Deine Mudda erkennt Geschlechtskrankheiten am Geschmack.

  • die blinkerdiskussion könnte die neue reifen- und öldiskussion werden.


    es gibt doch 1000 möglichkeiten blinker an das moped zu bauen. original hatten die smallframes alle, bis auf die 4 blinker spezial hier bei uns maximal 2 blinker und die immer an den lenkerenden. wenn das für dich ok ist, dass die sich mitdrehen, dann ist das dranbauen doch fast trivial. ansonsten kannste auch die hella backenblinker der largeframes hinbauen, oder hinten dir so kellermann-dinger oder meinetwegen auch die fiat bacchetta seitenblinker in die lenkerrohre stecken

  • nein

    Zitat pkracer:

    Die Methode des selbst Nachdenkens ist glaube ich nicht avantgardistisch, sondern im Gegenteil ein Relikt aus grauer Vorzeit - damals, bevor es Internetforen gab - und inzwischen total aus der Mode gekommen.


    Deloraz@chup4:
    du gehts mi in letzter zeit sowas von aufm sack! (und bevor da noch ne blöde meldung von dir kommt: ICH HAB SCHON HAARE DRAN!)

  • bau dir einen ori 125er ein.. lass eintragen.. fahr heim und knall den scheiß 133er drauf!

    oder... lass es!

    INN-TEAM
    Sektion Rosenheim