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Roller Versicherung 2015

  • Oliver85
  • January 13, 2015 at 16:53
  • Oliver85
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    • January 13, 2015 at 16:53
    • #1

    Hallo zusammen,

    hab die Sufu bemüht und meine sowas gäbs noch nicht.
    Ich würde in dem Thread gerne alles über Versicherungen 2015 in Erfahrung bringen. Heißt:

    Ab wann kümmert ihr euch drum?
    Was ist euch wichtig? (Leistungen)
    Was für Angebote gibt es?
    Wie geht welche Versicherung mit gewissen Themen um (zB Diebstahl)?
    Welche Erfahrungen zu dem Thema wollt ihr teilen?
    Gibt es gute Vergleichsportale ?
    etc... sollte quasi einen Stoffsammlung werden

    Einmal editiert, zuletzt von Oliver85 (January 13, 2015 at 17:00)

  • Oliver85
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    • January 13, 2015 at 16:58
    • #2

    Ich fang auch mal an.
    Letztes Jahr war ich bei der ERGO - allerdings hatte ich quasi keine Wahl weil ich die Vespa gekauft hatte und schnellstmöglich ein Kennzeichen zum heimfahren bnötigte :) Also ab zum nächsten BMW Autohändler und dann 115€ für die Teilkasko überwiesen (100 Mio Schadensumme)

    Dieses Jahr hab ich quasi die Wahl - daher auch der Thread

  • Matthias_1986
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    • January 13, 2015 at 17:02
    • #3

    hab die Sufu bemüht und meine sowas gäbs noch nicht.
    Gibt eigentlich jedes Jahr nen neuen Thread mit "wo kauft ihr und was zahlt ihr". da wir noch nicht nahe dem Stichmonat März sind, gibts den auch noch ned. ;)

    Ab wann kümmert ihr euch drum?
    Ab dann wenn die nette HUK mir ein Briefchen schickt, dasses bald Zeit ist. So a par Wochen vorm ersten März, dassdas Kennzeichen dann auch ja da ist und man gleich losstarten kann.

    Was ist euch wichtig? (Leistungen)
    ich hab nur Haftpflicht ohne schnickschnack, allerdings fahr ich auch nur eine PK...

    Was für Angebote gibt es?
    steht sicher auf den diversen Homepages oder Vergleichsportalen. Kommt halt drauf an was du alles abgedeckt haben willst.

    Wie geht welche Versicherung mit gewissen Themen um (zB Diebstahl)?
    hab ich wie gesagt ned, drum kann ich das auch ned beurteilen...

  • roterzobel
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    • January 13, 2015 at 18:54
    • #4

    Freiwillig zugelassen.
    57€ im Jahr Haftpflicht und Teilkasko bei der R&V.

  • Michael_Hagi
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    • January 13, 2015 at 19:29
    • #5

    Erst ein Kennzeichen dabei...

    Im Okt mal schnell angefragt... daran erinnert, damals als es noch Dino's gab und ich Mofa fuhr. Anruf / Mail zur Bank meines Vertrauens und Blech von der R&V gelöst... Selbes wird dann auch in 2015. Mail mit Bitte um Vorbereitung der Doku/Blech und dann schnell geholt. Mach da kein langes Preisdrama rum. Mach da nur HF.

    V50 N Baujahr 1969 mit 4-Gang ... Gekauft 10/2014

    Schrauberhilfe nach Postleitzahlen sortiert

  • Big_Lebowski
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    • January 13, 2015 at 19:44
    • #6

    Interessant ist auch, sich mal die genaueren Bestimmungen der Versicherungen anzuschauen. Beispielsweise gibt es dort auch unterschiedliche Selbstbeteiligungsbeträge wenn deine Kiste nicht der ABE entspricht (Tuning).

    Mann, wenn mich meine bekackte Exfrau fragen würde, ob ich auf ihre bekackte Töle aufpasse so lange sie mit ihrem Stecher auf Honolulu ist,
    würde ich ihr kräftig ins Hirn kacken.

  • Michael_Hagi
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    • January 13, 2015 at 19:47
    • #7
    Zitat von Big_Lebowski

    Interessant ist auch, sich mal die genaueren Bestimmungen der Versicherungen anzuschauen. Beispielsweise gibt es dort auch unterschiedliche Selbstbeteiligungsbeträge wenn deine Kiste nicht der ABE entspricht (Tuning).

    Wir sind doch alle brav und legal unterwegs!

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  • Klausen1974
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    • January 14, 2015 at 06:30
    • #8
    Zitat von Big_Lebowski

    interessant ist auch, sich mal die genaueren bestimmungen der versicherungen anzuschauen. beispielsweise gibt es dort auch unterschiedliche selbstbeteiligungsbeträge wenn deine kiste nicht der abe entspricht (tuning).

    wusste ich auch nicht, bei welcher ist die selbstbeteiligung am geringsten?

    Einmal editiert, zuletzt von klausen1974 (January 14, 2015 at 07:16)

  • ReBonSe
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    • January 14, 2015 at 08:46
    • #9

    Hab die Allianz Oldtimerversicherung mit Teilkasko. Selbstbeteiligung nur bei Diebstahl. Ist aber nicht die günstigste...

    

  • CARDOC2001
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    • January 14, 2015 at 08:50
    • #10

    Leider noch kein neuer Jahresbeitrag angegeben :

    Oft sehr günstig für Fahrer über 23j

    Aus Gelben Säcken werden Plastikroller gebaut ...
    Lieber Sehnenscheidenentzündung vom Schalten als nen krummen Daumen vom Starten...
    2Takt Islamist

  • Big_Lebowski
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    • January 14, 2015 at 12:43
    • #11
    Zitat

    Leider noch kein neuer Jahresbeitrag angegeben :

    Oft sehr günstig für Fahrer über 23j

    Läuft dann über die VHV, seh ich das richtig?
    Wie stehts dort mit dem Thema Beteiligung bei Veränderungen an der Kiste? Weißt du das zufällig auswendig?

    Mann, wenn mich meine bekackte Exfrau fragen würde, ob ich auf ihre bekackte Töle aufpasse so lange sie mit ihrem Stecher auf Honolulu ist,
    würde ich ihr kräftig ins Hirn kacken.

  • juny79
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    • January 14, 2015 at 12:49
    • #12

    hat schon jemand rausgefunden ob die Allianz sich wieder zur oldi-Versicherung erbarmt?
    dann dürfte das orangefarbene mistding auch mal wieder auf die strasse

    Elektrik ist ein Arschloch

  • ReBonSe
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    • January 14, 2015 at 13:51
    • #13

    Die günstige gibt's meines Wissens so nicht mehr.

    

  • Michael_Hagi
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    • January 14, 2015 at 14:07
    • #14

    R&V schreibt nix zum Betriebszustand.

    Versicherungsschutz wird ausdrücklich ausgeschlossen, bei
    Alkohol
    Ohne Besitz gültiger Fahrerlaubnis
    Nicht Bezahlung der Versicherung
    Teilnahme an abgesperrten Veranstaltungen zur Ermittlung eines Siegers durch Geschwindigkeit
    Begehen einer Straftat im Zusammenhang Fahrzeug

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  • rassmo
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    • January 14, 2015 at 14:32
    • #15
    Zitat von Michael_Hagi

    r&v schreibt nix zum betriebszustand.

    versicherungsschutz wird ausdrücklich ausgeschlossen, bei
    alkohol
    ohne besitz gültiger fahrerlaubnis
    nicht bezahlung der versicherung
    teilnahme an abgesperrten veranstaltungen zur ermittlung eines siegers durch geschwindigkeit
    begehen einer straftat im zusammenhang fahrzeug


    ein ausschluß findet auch bei der r+v nicht statt, sondern ein gegrenzter regreß. hier ein auszug aus den aktuellen versicherungsbed. der r+v

    Zitat

    allgemeine bedingungen für die kfz-versicherung von fahrzeugen mit
    versicherungskennzeichen (amb)
    stand: märz 2015
    ....
    ....
    § 2a ihre pflichten beim gebrauch des fahrzeugs
    1 alle versicherungsarten
    sie müssen sicherstellen, dass das fahrzeug
    a) nur zu dem im versicherungsschein angegebenen zweck verwendet wird,
    b) nur von dazu berechtigten fahrern gebraucht wird. berechtigter fahrer ist, wer das fahrzeug
    mit wissen und willen des verfügungsberechtigten gebraucht. außerdem dürfen sie, der halter
    oder der eigentümer des fahrzeuges es nicht wissentlich ermöglichen, dass das fahrzeug von
    einem unberechtigten fahrer gebraucht wird,
    c) auf öffentlichen wegen und plätzen nur von einem fahrer benutzt wird, der die dafür vorge-
    schriebene fahrerlaubnis hat. außerdem dürfen sie, der halter oder eigentümer das fahrzeug
    nicht von einem fahrer benutzen lassen, der nicht die erforderliche fahrerlaubnis hat.
    2 zusätzliche pflichten beim gebrauch des fahrzeugs in der haftpflichtversicherung
    sie müssen sicherstellen, dass das fahrzeug
    a) nicht von einem fahrer geführt wird, der in folge des genusses alkoholischer getränke oder
    anderer berauschender mittel dazu nicht sicher in der lage ist,
    b) nicht zu behördlich nicht genehmigten fahrtveranstaltungen und den dazugehörigen übungs-
    fahrten verwendet wird, bei denen es auf erzielung einer höchstgeschwindigkeit ankommt.
    3 folgen der pflichtverletzung
    verletzen sie vorsätzlich eine ihrer in den absätzen 1 a)–c) und 2 a)–b) geregelten pflichten, haben
    sie keinen versicherungsschutz. verletzen sie ihre pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt,
    unsere leistung in einem der schwere ihres verschuldens entsprechendem verhältnis zu kürzen.
    weisen sie nach, dass sie die pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der versiche-
    rungsschutz bestehen.
    soweit die pflichtverletzung weder für den eintritt des versicherungsfalls noch für den umfang
    unserer leistungspflicht ursächlich ist, sind wir zur leistung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn sie
    die pflicht arglistig verletzen.
    4 beschränkung der leistungsfreiheit in der haftpflichtversicherung
    unsere leistungsfreiheit bzw. leistungskürzung ist bei verletzung einer der in den absätzen
    1 a)–c) und 2 a)–b) geregelten pflichten ihnen und den mitversicherten personen gegenüber auf
    jeweils 5.000 eur in der haftpflichtversicherung begrenzt. beim zusammentreffen mit einer
    leistungsfreiheit nach § 7, absatz 5, b) erhöht sich dieser betrag auf 10.000 eur.
    gegenüber einem fahrer, der das fahrzeug durch eine strafbare hand
    lung erlangt hat, sind wir
    stets unbegrenzt leistungsfrei.

    Alles anzeigen

    quelle: r+v
    wichtig ist dabei §2 absatz 4 der die leistungsfreiheit bei den unter absatz 1 + 2 geschilderten fällen begrenzt.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Oliver85
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    • January 14, 2015 at 14:39
    • #16

    Hmmm danke erstmal für die Antworten.
    Ein Vergleichsportal gibt es nicht oder? check24 zB hat das nur für höher motorisierte Fahrzeuge ...

  • Big_Lebowski
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    • January 14, 2015 at 14:59
    • #17

    rassmo: Vielen Dank fürs Einstellen. Dazu aber noch eine Frage die sich an dieser Stelle vllt auch andere stellen:

    Zitat

    3 Folgen der Pflichtverletzung
    Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in den Absätzen 1 a)–c) und 2 a)–b) geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.

    Widerspricht das nicht der Beschränkung in Absatz 4?
    Hab ich beim Durchlesen vllt übersehen, aber es wird ja nichts zu Modifikationen des Fahrzeugs gesagt.

    Mann, wenn mich meine bekackte Exfrau fragen würde, ob ich auf ihre bekackte Töle aufpasse so lange sie mit ihrem Stecher auf Honolulu ist,
    würde ich ihr kräftig ins Hirn kacken.

  • rassmo
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    • January 14, 2015 at 15:45
    • #18
    Zitat von Big_Lebowski

    rassmo: vielen dank fürs einstellen. dazu aber noch eine frage die sich an dieser stelle vllt auch andere stellen:


    widerspricht das nicht der beschränkung in absatz 4?
    hab ich beim durchlesen vllt übersehen, aber es wird ja nichts zu modifikationen des fahrzeugs gesagt.

    mit 100%iger sicherheit kann dir das sicher nur ein anwalt sagen. aber ich würde es so interpretieren das der versicherungsschutz entfällt und deshalb die versicherung den schaden zwar ausgleicht aber sich das geld von dir wiederholt. und in absatz 4 wird die höhe dieses wiederholens begrenzt.
    nach tuning hab ich, da es mich nicht betrifft, erstmal nicht geschaut. aber es steht tatsächlich nicht drin. insofern ist es anscheinend kein grund der den versicherungsschutz automatisch erlöschen läßt sondern stellt eine pflichtverletzung dar.
    aber lies einfach mal das hier.
    kfz-versicherungen.com
    wobei das sicherste natürlich ist das setup original zu fahren. :d

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Big_Lebowski
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    • January 14, 2015 at 15:58
    • #19

    Vielen Dank Rassmo für die Antwort! Vielleicht wäre das wirklich mal interessant das von einem Juristen zu hören. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass Tuning nicht automatisch zum Erlöschen führt sondern eine Pflichtverletzung darstellt.

    Zitat

    Wobei das sicherste natürlich ist das SetUp original zu fahren.

    Darüber besteht natürlich kein Zweifel...

    Mann, wenn mich meine bekackte Exfrau fragen würde, ob ich auf ihre bekackte Töle aufpasse so lange sie mit ihrem Stecher auf Honolulu ist,
    würde ich ihr kräftig ins Hirn kacken.

  • Michael_Hagi
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    • January 14, 2015 at 16:23
    • #20

    hmmm. Das mit dem tuning hatte ich gesucht. und nicht im besonderen Wortlaut gefunden.

    Ein passus könnte bei jüngeren Drivern greifen. Nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. U18 wird es schwer sein, einen Motorradführerschein zu besitzen. Was wiederum bei mehr als 45 Km Geschwindigkeit in einer Begründung der Versicherung führen könnte... Keine gültige Fahrerlaubnis

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