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Geklaute Vespa wurde wieder zugelassen, jetzt ist sie in Italien.

  • Josef85
  • March 1, 2016 at 13:15
  • Vespa1995
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    • May 5, 2016 at 10:35
    • #21

    noch nichts neues?

  • marcus_49324
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    • May 27, 2016 at 08:56
    • #22

    Würde mich auch interessieren...

    Kaum macht man´s richtig, schon funktioniert´s!

    Suche: Seitendeckel links für eine PK XL2 (bevorzugt in Piaggio Farbnummer 861 / metallic rot)

  • Josef85
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    • May 29, 2016 at 17:05
    • #23

    Moin, mein Kollege hat von Seiten der deutschen Behörden wohl alles veranlasst, was zu veranlassen möglich war.
    Jetzt müssen sich die italienischen Behörden bewegen und die Vespa sicherstelllen...
    Leider denke ich wird das ne schwierige Nummer, aber ich bleibe dran und werde mich mit Bild und vertontem Jubelschrei hier melden, sobald ich die gute wieder hab.

  • Vechs
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    • September 1, 2016 at 19:39
    • #24

    ausgejubelt ... ?

    Ob das Normal ist?
    Na ich hoffe nicht!

    Es ist so herrlich wenn mein Glück andere unglücklich macht.

  • Vespa1995
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    • October 23, 2016 at 22:55
    • #25

    Was ist nun?

  • RWBrf
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    • October 24, 2016 at 11:54
    • #26

    Das scheint eine extrem schwere Geburt zu sein. Möglicherweise hülfe ein Kaiserschnitt, die mehrmonatigen Wehen zu beenden?

    Viele Grüße aus Süddeutschland
    RWBrf
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    Der Kluge läßt sich belehren, der Unkluge weiß alles besser.

  • Josef85
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    • October 25, 2016 at 09:59
    • #27

    Tatsächlich...Also die Behörden haben die geklaute Vespa bei dem Versuch sie wieder zuzulassen als gestohlen registriert. Daraufhin wurde automatisch ein Verfahren wegen Hehlerei gegen den momentanen Halter eingeleitet. Da gehts nur darum, ob er mit Diebesgut handelt. Die Staatsanwaltschaft hat dann die Anklage fallen gelassen, weil der betroffene (nicht ich...) bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und die Vespa mit Papieren für 1000€ gekauft wurde.
    Absurd ist, dass klar ist, dass die Vespa immer noch mir gehört, ich aber momentan quasi nichts machen kann. Laut dem aktuellen "Besitzer" steht die Vespa in Italien, die Sicherstellung wird also quasi unmöglich. Ausserdem ist nicht sicher, ob das richtig ist, oder die Vespa in einer dunklen Garage in Anröchte oder sonst wo steht.

    Zivilrechtlich kann ich dagegen vorgehen, allerdings sind die Kosten der Vespa ziemlich zügig durch Anwalts-Honorare aufgebraucht. Daher bin ich momentan noch unschlüssig was ich machen soll.

    Kennt jemand einen Anwalt, den man mal um eine Einschätzung der Sachlage und der auf mich zukommenden Kosten bitten kann? Ich komme aus Köln.


    Viele Grüße, Johannes

  • RWBrf
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    • October 25, 2016 at 10:40
    • #28
    Zitat von Josef85

    ...
    Zivilrechtlich kann ich dagegen vorgehen, allerdings sind die Kosten der Vespa ziemlich zügig durch Anwalts-Honorare aufgebraucht. Daher bin ich momentan noch unschlüssig was ich machen soll.
    ...

    Die Anwalts- und sonstigen Kosten, die Dir entstehen, muß nach meinem unmaßgeblichen und laienhaften Verständnis der derzeitige Besitzer zahlen. Du bist und bleibst Eigentümer und kannst daher auf Herausgaben des Gegenstandes – der Vespa – klagen.

    Viele Grüße aus Süddeutschland
    RWBrf
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  • Timeline
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    • October 29, 2016 at 12:27
    • #29
    Zitat von RWBrf

    Die Anwalts- und sonstigen Kosten, die Dir entstehen, muß nach meinem unmaßgeblichen und laienhaften Verständnis der derzeitige Besitzer zahlen. Du bist und bleibst Eigentümer und kannst daher auf Herausgaben des Gegenstandes – der Vespa – klagen.

    Aber wie beweisen, der Neue Besitzer hat ja laut Johannes neue Papiere. Ich denke da ist im rechtlichen wenig zu machen da das gute Stück ja in Italien steht und da ist die Gesetzeslage ja wieder eine andere.
    Ich kann verstehen das du sie nicht aufgeben möchtest, ich würde nich anders agieren. Ab wo anfangen??

  • P81
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    • October 29, 2016 at 16:16
    • #30

    Sorry, wenn ich mich einmische.
    Aber... man sollte auch für sich selbst und sein Ego alle Möglichkeiten ausschöpfen oder zumindest versuchen, sonst wirft man sich das ewig vor, nachdem man aufgegeben hat. Ich bin aber auch hier der Ansicht, Hartnäckigkeit und die Behörden nerven wird sich irgendwann auszahlen. Irgendwann wird die Sache nämlich persönlich, irgendwann ist der Wert des Moppeds egal, da gehts dann ums Prinzip.
    Ich wünsche Dir weitere Möglichkeiten zum Ansetzen und viel Kraft und Durchhaltevermögen, gib nicht auf, für Dich nicht und fürs Mopped auch nicht. Weiter, bis Du es geschafft hast und ich meine, irgendwann wird es soweit sein. Das Recht wird gegen das Unrecht siegen.

  • rassmo
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    • October 29, 2016 at 17:51
    • #31

    Was ich nicht ganz verstehe:
    Wieso du nicht auf Herausgabe klagen solltest. Das der Roller dir gehört ist ja unstreitig da ansonsten der jetzige Besitz nicht wegen Hehlerei angeklagt worden wäre. D.h. wenn die Vespa jetzt in Italien steht und dir nicht, im Notfall einem Erfüllungsgehilfen in Italien, zugänglich bzw. übergeben wird dann kannst du m.E.n. auf Unterschlagung klagen.
    Ich würde event. mal beim ADAC nachfragen. Auf Nichtherausgabe gestohlener Fahrzeuge reagieren die meist allergisch.

    Zitat von Timeline

    Aber wie beweisen, der Neue Besitzer hat ja laut Johannes neue Papiere.

    Ja und. Erstmal ist die Frage ob die legal sind. Da der Roller als gestohlen gemeldet wurde können keine neuen Papiere ausgestellt worden sein da es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gegeben haben kann.
    Und die Anklage wegen Hehlerei wurde fallengelassen wegen bisheriger strafrechtlicher Unbeschriebenheit und der Tatsache das er einen Betrag bezahlt hat die eine Hehlerei unwahrscheinlich erscheinen lassen. Trotzdem konnte kein Eigentum am Roller erworben werden. D.h. der Roller muß herausgegeben werden und derjenige kann sich beim Verkäufer schadlos halten. Er hat ja sicher einen Kaufvertrag mit Namen und Adresse.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Josef85
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    • October 30, 2016 at 11:04
    • #32
    Zitat von RWBrf

    Die Anwalts- und sonstigen Kosten, die Dir entstehen, muß nach meinem unmaßgeblichen und laienhaften Verständnis der derzeitige Besitzer zahlen. Du bist und bleibst Eigentümer und kannst daher auf Herausgaben des Gegenstandes – der Vespa – klagen.

    Im Prinzip ist das richtig, die Kosten sollen mir dann vom aktuellen unrechtmäßigen Besitzer erstattet werden. In der Umsetzung ist so etwas sehr aufwändig, weil die Behörden bei so "Bagatelle-Delikten" nicht die ganz große Keule schwingen...
    Auf Herausgabe Klagen geht natürlich, da kommt es aber drauf an wo die steht, wer aktuell im Besitz der Vespa ist, welche Landesjustiz (Deutschland-Italien) zuständig ist usw. Recht haben heißt nicht zwangsläufig Recht bekommen. Ist leider so.
    Ich werde die Zivilklage jetzt erstmal mit einem streitfreudigen Freund vorbereiten und dann kommen erstmal keine Anwaltskosten auf mich zu. Bis zu einem Streitwert von 5000 Eu kann der kleine Mann ohne Anwalt zivilrechtlich klagen.

    Danke P81, ich setz mich dran!


    rassmo: Du könntest damit Recht haben. Auf Herausgabe zu klagen ist allerdings in der Umsetzung wohl kompliziert, vor allem wenn die zärtlichen Rechtsmühlen Italiens daran beteiligt sind...
    Im zweiten Punkt denke ich genau so. Allerdings muss man dann gucken, wie man eine Klage gestaltet. Auf Herausgabe zu klagen ist die eine Möglichkeit, auf den Kaufwert die andere. Letztere ist evtl. leichter durchzusetzen, aber vom Ergebnis halt kacke.

    Ich danke für die Beiträge, das hilft!

    Grüße aus Köln.

  • Bierteufelchen
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    • December 29, 2016 at 22:32
    • #33

    Da bräuchte man Beziehungen zur "Familie" =O danach wäre deine V50 frisch poliert wieder bei dir.

    Ich drück dir die Daumen !

    Was von uns bleibt, sind Erinnerungen, die andere an uns haben.
    Sehen wir also zu, daß es gute sind.

  • Josef85
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    • March 29, 2017 at 22:55
    • #34

    Hallo zusammen,

    ich habe die Sache jetzt an eine Anwältin gegeben, die schon ein paar interessante Dinge erfahren hat. Wegen laufendem Verfahren gibts hier jetzt keine Details...
    Nur soviel, dass der Knilch mit dem Roller eventuell in und um den Gotlandweg in Soest unterwegs ist. Die Vespa sieht man bei meinen Bildern hier im Forum, so sah sie zumindest damals aus. Kennt ihr da Jungs, die da aktiv sind? Oder bei FB eine Gruppe? Wenn ja, sagt bitte bescheid, dann schalte ich mich mit denen kurz.
    Sollte jemand was sehen, sagt mir doch bescheid.
    Ansonsten schreibt der Anwalt jetzt einen Brief mit Forderung nach Herausgabe der Sache, mal sehen was passiert.

    Viele Grüße, ich melde mich, sobald sich was tut.

  • tonitest
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    • March 29, 2017 at 23:15
    • #35

    Also von Köln nach Italien und wieder zurück nach Deutschland (Soest)?
    Wundere mich gerade, wei der Typ in D neue Papiere bekommen hat.
    Deine Vespa sollte ja noch mit der FIN als gestohlen in den Datenbanken stehen, und die Zulassungsstellen geben doch keine neuen Papier (oder Unbedenklichkeitsbescheinigungnen zur Bestellung der Zweitschrift der ABE bei Piaggio) ohne Rücksprache / Überprüfung durch die Polizei aus...???

    Drück Dir die Daumen, daß Du bald mit ihr wieder um unseren Dom düsen kannst!

  • rassmo
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    • March 30, 2017 at 09:06
    • #36
    Zitat von tonitest

    Wundere mich gerade, wei der Typ in D neue Papiere bekommen hat.

    Hat er wahrscheinlich gar nicht. Da es schon bei der Zulassung in I nicht geklappt hat fährt er nun wahrscheinlich ohne Papiere.

    Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein.

  • Josef85
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    • March 30, 2017 at 15:06
    • #37

    Der momentane Halter hat die Vespa von jemandem in Dortmund gekauft, der ihm auch ne flotte neue Pappe mitgegeben hat. Papiere sind also dabei, aber auf die geklaute (und bei der FIN und dem SIS gemeldeten) Rahmennummer. Laut eigener Aussage soll der Roller in Italien sein,er lässt sie allerdings jedes Jahr in DE neu zu. Wie das geht weiß ich auch nicht, zumal die Papiere auch in Italia sein sollen...

    Nur für den Fall, dass die Aussage nicht stimmt und der Roller noch in Soest ist und er ihn dort fährt, wollte ich bescheid geben.

  • Fantine
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    • March 31, 2017 at 15:48
    • #38

    Manchmal bin ich etwas langsam - aber wenn Roller und deutsche BE in ITA sein sollen, wie kannst du wissen, dass das dein ( gestohlener ) Roller mit der gemeldeten FIN ist ?

  • Josef85
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    • March 31, 2017 at 19:20
    • #39

    ...ich sag ja es ist kompliziert. Er hat den Roller in Dortmund gekauft und bin neuen (gefälschten) Papieren. Originale liegen bei mir. Dann hat er den Roller nach eigener Aussage zwei Wochen nach Kauf in einen LKW Richtung Italia gesteckt.
    FIN ist die gleiche geblieben auf den neuen Papieren. Mit denen wollte er den Roller versichern (was er auch geschafft hat) fährt damit aber in Italien.
    Passt die Antwort zur Frage?

  • Vespa1982
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    • March 31, 2017 at 21:10
    • #40

    Wer ist er und wem hat er das Erzählt?

    Meister gegen den (Vespa)Verschleiß.

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