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Freiwillige Zulassung 50 Kubik

  • ReBonSe
  • March 22, 2017 at 11:19
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    • March 10, 2021 at 15:04
    • #121

    :D

    Wenn man in der Thematik weiter rumbohrt, dann wird die Freiwillige Zulassung wohl demnächst bald abgeschafft.

    So geil. Es kennt sich keiner auf der Zulassungsstelle richtig aus...

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    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

    Einmal editiert, zuletzt von Schanzer (March 10, 2021 at 15:11)

  • tonitest
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    • March 10, 2021 at 16:59
    • #122

    Der Kollege von der Zulassungsstelle hat sich mittlerweile die FZV selber nochmal durchgelesen und sich wohl (hoffentlich) auch intern abgestimmt:

    Er belibt bei seiner Meinung: für die freiwillige Zulassung ist es ausreichend, das ein Kennzeichen zugeteilt und die ZB I ausgefertigt wird. Die ZB II könnte auf Antrag auch ausgestellt werden.

    Ich bin da weiterhin anderer Ansicht; zur richtigen, freiwilligen Zulassung gehören für mich ZB I und ZB II.

    Aber bildet Euch selber eine Meinung, hier die aus meiner Sicht relevanten §§ der FZV:

    § 3 Abs. 2: (Definition der von der Zulassung ausgenommen Kraftfahrzeuge, u.a. KKRs (aka Fuffis) und LKRs)

    § 3 Abs. 3: Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

    § 6 Antrag auf Zulassung

    ...

    Abs. 2 Mit dem Antrag ist die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird. (Ich lese das "ist" als "muss", der Kollege auf der Zulassungsstelle nicht)

    ...

    § 12 Zulassungsbescheinigung Teil II

    (regelt Inhalt der ZB II und das Verfahren zur Antragstellung und Ausfertigung)


    Werde wohl nun einen Antrag stellen, um die ZB II noch zu erhalten; auch wenn dies mMn bereits in dem Antrag auf freiwillige Zulassung konkludent enthalten ist.

    Nur dann ist - aus meiner Sicht - die Zulassung komplett.

    Muß ja eh noch zum Amt und ein Auto ummelden. Die nächsten Termine in Köln sind dafür (regulär) in frühestens 6 Wochen zu bekommen. Online ummelden geht nicht, da ich in Vertretung handele.

    Habe den Sachbearbeiter dann am Telefon gefragt, ob er das nicht auch machen kann und ob ich zu Ihm damit kommen könnte.

    Er: "Ja, klar, kommen Sie vorbei, wann passt es?"

    Ich: "Dienstag nächste Woche wäre gut."

    Er: "Moment, schau mal im Kalender. Bin bis 18 Uhr da, kommen Sie einfach vorbei."

    Ich: "ok, dann bin ich ca 14 Uhr da"

    Er: "kein Problem, passt für mich"

    Fahre dann also nächsten Dienstag zum dritten Mal innerhalb von 4 Wochen zur Zulassungsstelle u.a. wegen der freiwilligen Zulassung....

    Allmählich habe ich alle Infos und Schritte zusammen, der Lexikon-Eintrag wächst auch allmählich.

    Zitat von Schanzer

    Es kennt sich keiner auf der Zulassungsstelle richtig aus...

    Vlt sollte ich den Lexikon-Eintrag dann auch mal der Zulassungsstelle zur Verfügung stellen ;)

  • tonitest
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    • March 10, 2021 at 17:04
    • #123

    Habe gerade noch die Bestätigung meiner Rechtsauffassung (Zulassung = ZB I und ZB II) auf den Seiten des KBA gefunden in der

    Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II / VkBl. 2016, Heft 24, dort auf Seite 3 der Absatz vor Kapitel 2, hier der Absatz (in Kursiv meine Anmerkungen):

    "...

    Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen entfällt das Ausfertigen

    des Teils II der Zulassungsbescheinigung. (Dies betrifft nur u.a. LKRs, die nicht freiwillig zugelassen sind!!!)

    Auf Antrag des Verfügungsberechtigten können auch die nach § 3 Absatz 2 FZV von

    den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen

    werden (§ 3 Absatz 3 FZV). Für diese, von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren

    ausgenommenen (also auch für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige)

    Fahrzeuge ist bei deren Zulassung auch eine aus den Teilen I und II bestehende

    Zulassungsbescheinigung auszufertigen. (Dies betrifft alle freiwilligen Zulassungen!!)

    ..."


    Also dann werde ich mal wieder die Zulassungsstelle kontaktieren...

    2 Mal editiert, zuletzt von tonitest (March 10, 2021 at 17:32)

  • Schanzer
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    • March 10, 2021 at 20:33
    • #124

    Danke für deine Schilderungen. :thumbup:

    Ich find's toll, dass du das ganze nach der Zeit, die du allein für die Terminanbahnung investiert, das dann hier auch noch so detailliert niederschreibst.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

  • tonitest
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    • March 10, 2021 at 21:49
    • #125
    Zitat von Schanzer

    Danke für deine Schilderungen. :thumbup:

    Ich find's toll, dass du das ganze nach der Zeit, die du allein für die Terminanbahnung investiert, das dann hier auch noch so detailliert niederschreibst.

    Für mich ist das irgendwie auch Teil des Hobbys "Vespa".

    Die einen schildern hier im Detail ihre Überlegungen und Taten zu ausgefallenen Motor-Variationen - wie zum Beispiel Paddy / Scharnhorst, andere dokumentieren Ihre Renovierungen und Restaurierungen von Motor und Karosse bis zum letzten Schweißpunkt und WeDi - wie zum Beispiel Marco / Creutzfeld.

    Ich schildere im Detail die freiwillige Zulassung. Ja, auch dafür muß man ein bißchen verrückt sein, mir macht es Spaß.

    Und Verrückt verbunden mit Spaß, davon lebt doch das Forum :)

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    • March 10, 2021 at 21:54
    • #126

    So muß es sein, komplette Psychos mit ihrem Hobby unter sich....:-)

    Gruß Paddy.

    Ich ziehe meinen Hut vor der Ikone klassische Vespa! Wenn aber selbst heute noch uralte Vespas aus den Siebzigern aufgrund der schieren Menge verbastelt werden können, sollte man sich seiner zunehmend seltenen Automatik bewußt sein...

    Übrigens, wenn man den sogenannten "O-Lack" aufbereitet (abschmirgeln und in Wachs ersäufen), muß man vorher den "O-Dreck" entfernen und den "O-Rost" owatrolisieren.

  • lelox
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    • March 10, 2021 at 22:18
    • #127

    Zettbehzwo hatte ich damals bekommen, ohne danach fragen zu müssen.

    Knackpunkt war die HU-Pflicht, auf die die Zulassungsstelle, bzw. deren Häuptling, bestehen wollte.

  • Scharnhorst
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    • March 10, 2021 at 22:35
    • #128

    Mich würde es ja schon interessieren, wie versiert da unsere Zulassungstellen hier sind.

    Vermutlich würde sich eine Einzelabnahme meiner Ape oder gar von meinem etwas kaputtem Umbau an der Automatik einfacher gestalten...:-)

    Jetzt, wo ich so darüber nachdenke, ich will es doch nicht wissen...:-)

    Gruß Paddy.

    Ich ziehe meinen Hut vor der Ikone klassische Vespa! Wenn aber selbst heute noch uralte Vespas aus den Siebzigern aufgrund der schieren Menge verbastelt werden können, sollte man sich seiner zunehmend seltenen Automatik bewußt sein...

    Übrigens, wenn man den sogenannten "O-Lack" aufbereitet (abschmirgeln und in Wachs ersäufen), muß man vorher den "O-Dreck" entfernen und den "O-Rost" owatrolisieren.

  • tonitest
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    • March 10, 2021 at 22:43
    • #129
    Zitat von Scharnhorst

    Mich würde es ja schon interessieren, wie versiert da unsere Zulassungstellen hier sind.

    Vermutlich würde sich eine Einzelabnahme meiner Ape oder gar von meinem etwas kaputtem Umbau an der Automatik einfacher gestalten...:-)

    Das macht ja der technische Sachverständige, dafür ist die Zulassungsstelle doch gar nicht technisch versiert genug und auch gar nicht zuständig.

    Wenn der Dir das OK gibt, kannst Du auf dem Amt doch das technische Gutachten in eine BE stempeln lassen (und dann mit Versicherungs-Kennzeichen oder als LKR mit zugeteiltem Kennzeichen rumfahren) oder mithilfe des Gutachtens eine Zulassung beantragen.

  • tonitest
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    • March 11, 2021 at 00:34
    • #130

    Lexikon-Eintrag ist fast fertig:

    Freiwillige Zulassung 50 ccm und <= 125 ccm

  • URS722
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    • March 13, 2021 at 16:32
    • #131

    Kann man denn dann auch Sachen eintragen lassen bei einer freiwilligen Zulassung? Auspuff z.B. ?

  • Menzinger
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    • March 13, 2021 at 17:06
    • #132

    Ja.

    Du solltest aber keine allzu großen Erwartungen haben. Ich habe auf einer Spezial 90/90-10, 50kmh und Banane glaube ich eingetragen. Das war aber ein schöner Sommertag :-3

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • URS722
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    • March 13, 2021 at 19:46
    • #133

    Der Herr vom TÜV hier ist sehr nett deshalb versuche ich einfach mein Glück und die Dame der Zulassung hat auch Ahnung

  • tonitest
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    • March 14, 2021 at 01:10
    • #134
    Zitat von URS722

    die Dame der Zulassung hat auch Ahnung

    so etwas bezweifele ich mittlerweile

    Zitat von URS722

    Der Herr vom TÜV hier ist sehr nett

    Das ist ja schon mal der erste Schritt, sobald er auch Ahnung hat, wird es gut!


    Was hast Du denn eigentlich im Detail vor?

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    • March 14, 2021 at 08:17
    • #135

    Ich will den 24er Vergaser, 50 kmh und den Auspuff eintragen lassen

    Die Dame macht das schon bald 30 Jahre und is ne Bekannte vom Schwiegervater.

    Allerdings bin ich von der Versicherung noch nicht begeistert. Die wollen 80€ im Jahr bei der HUK

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    • March 14, 2021 at 08:29
    • #136

    Das wird der freundlichste Prüfer der Welt nicht machen

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Kawitzi
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    • March 14, 2021 at 09:03
    • #137
    Zitat von URS722

    Ich will den 24er Vergaser, 50 kmh und den Auspuff eintragen lassen

    Die Dame macht das schon bald 30 Jahre und is ne Bekannte vom Schwiegervater.

    Allerdings bin ich von der Versicherung noch nicht begeistert. Die wollen 80€ im Jahr bei der HUK

    Wenn das so einfach wäre, würde jeder seine Fuffi tunen bis zum abwinken, eine freiwillige Zulassung beantragen, den Tuningsalat eintragen lassen und Gut glauben, dass die Rennleitung dann bei einer Verkehrskontrolle auch ihren Segen gibt, "Weil ja alles KARTOFFELMÄSSIG eingetragen wurde" lmao

    Eintragungen werden über eine "Technische Prüfstelle", den sogenannten "§21" erlangt ! Damit hat die Zulassungsstelle nichts zu tun...

    Okay: Der Sinn der Freiwilligen Zulassung besteht darin:

    Quelle: Internetz(guckeln)!

    -Auf dem Kennzeichen ist ein „D“-Länderkürzel

    -Gedruckt H-Kennzeichen möglich

    -Kein Kennzeichenwechsel im März notwendig

    -Saisonkennzeichen möglich

    -(Der Interessanteste Punkt!) Sammeln von SchadenfreiheitspunktenVollkaskoversicherung möglich

    -Es müssen weniger Dokumente mitgenommen werden

    -Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer könnte sich ändern

    -Wunschkennzeichen möglich

    ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Kawitzi (March 14, 2021 at 09:27)

  • tonitest
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    • March 14, 2021 at 12:30
    • #138
    Zitat von URS722

    Ich will den 24er Vergaser, 50 kmh und den Auspuff eintragen lassen

    Die Dame macht das schon bald 30 Jahre und is ne Bekannte vom Schwiegervater.

    Allerdings bin ich von der Versicherung noch nicht begeistert. Die wollen 80€ im Jahr bei der HUK

    wie Kawitzi schon schrieb, wird das nur über EInzelabnahme nach § 21 StVZO gehen.

    Und dann ist die Frage, ob der Prüfer das Zweirad weiterhin als Kleinkraftrad einstuft oder nicht doch eher als Leichtkraftrad oder Kraftrad.

    Wie willst Du die Möhre denn drosseln, daß sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhält?

    Ich könnte mir auch vorstellen, daß Du Dich im Rahmen der Einzelabnahme der Umbauten an die aktuellen Regeln halten mußt, also Vmax 45 km/h.

  • Menzinger
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    • March 14, 2021 at 12:44
    • #139
    Zitat von tonitest

    Wie willst Du die Möhre denn drosseln, daß sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhält?

    Ich könnte mir auch vorstellen, daß Du Dich im Rahmen der Einzelabnahme der Umbauten an die aktuellen Regeln halten mußt, also Vmax 45 km/h.

    Da zählt das Baujahr. Vespas aus den Baujahren, in denen 50 km/h die zugelassene Höchstgeschwindigkeit war, dürfen auch heute noch auf 50 umgeschrieben und auch gefahren werden.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • URS722
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    • March 14, 2021 at 16:00
    • #140

    Der is sehr sehr freundlich 😁. Auspuff ist ne Sip Road Banane. Vergaser wäre schön aber kein muss. Das sehen die von oben ja nicht wirklich

    Aber wenn das so ein Heckmeck ist und nicht so einfach ist das noch mal zum überlegen

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