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Kfz Steuer PX 125

  • Andipk50xl
  • November 7, 2020 at 08:38
  • Andipk50xl
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    • November 7, 2020 at 08:38
    • #1

    Hallo liebe Vespa Gemeinde,

    Nach Zulassung einer 86er 125 PX Lusso flattert mir ein Steuerbescheid ins Haus.

    Nach Forumempfehlung Einspruch beim Zoll in Karlsruhe eingelegt, aber abgelehnt, da der Eintrag im Brief ja Krad sagt. Müsse bei der Zulassungsstelle zuerst abgeändert werden.

    Gestern war ich nun dort, der Hinweis dort, dass das ja seit jeher so in den Papieren steht. Das müsse durch ein Gutachten beim TÜV bestätigt werden.

    Ich habe durch die Suche nur den Musterbrief gefunden. Habt ihr bereits ähnliche Erfahrungen mit angelehnten Einsprüchen gehabt? Wie verhält man sich da?

    Natürlich geht es nicht um die 9 EUR im Konkreten, sondern eher ums Prinzip.

    Danke vorab in die Runde!!

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    • November 7, 2020 at 09:07
    • #2

    Moin.

    Stell mal ein ein Bild der ABE und Teil2 ein.

    Brief gibt's nur ab 126ccm aufwärts

  • Menzinger
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    • November 7, 2020 at 09:24
    • #3

    Des Pudels Kern wird darin liegen, dass die 125er noch aus einer Zeit kommt, wo die 80er ein Leichtkraftrad war, die 125er aber bereits ein Kraftrad/Kraftroller.

    Für mein Verständnis ist und bleibt das ein Thema mit dem Zoll/Finanzamt. Die Rechtsgrundlage hat sich geändert, den Halter von A nach B zu jagen, ist zynisch und typisch. Ich würde explizit auf diesen Sachverhalt verweisen und am Zoll dranbleiben.

    Hier war das kürzlich auch Thema:

    RE: kFkA: Kurze Fragen, Kurze Antworten!

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

    2 Mal editiert, zuletzt von Menzinger (November 7, 2020 at 09:52)

  • Egal106s16
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    • November 7, 2020 at 10:20
    • #4

    Das währe dann wohl eher ein Fall von fachlicher Unwissenheit bei der Zulassungsstelle.

    Die müsste es umschreiben.

    Der Zoll rechnet ja nur mit den Daten ab die sie zur Verfügung bekommt.

    Nur sollte da auch bekannt sein das bis 125cc Steuerbefreit ist.

  • Menzinger
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    • November 7, 2020 at 10:59
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    • #5

    Das sicher auch. Trotzdem ist der Zoll als zuständiger Ansprechpartner zu sehen. Denn er setzt die Rechtsgrundlagen EU-Richtlinien 92/61/EWG und 2002/24/EG um bzw. ist zum Einzug der passenden Steuer beauftragt. Die Zulassungsbehörde ist nur Datenlieferant. Das Merkmal „Kraftrad“, was normal Steuerpflicht auslöst, wird ja durch eine unpassende Hubraum-Angabe flankiert und bei näherem betrachten muss auffallen, dass die Erstzulassung genau in diese Regelung passt.

    Deutschland hat in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit Wirkung vom 01.03.2007 (FZV Par.2 Nr. 10) diese Richtlinie national umgesetzt und die Definition neu geregelt. Es ist für die Finanzbehörde mehr als ersichtlich, was der Gesetzgeber dort will, sodass er zu Unrecht auf einer Berichtigung der Fahrzeugpapiere besteht, um sich die Arbeit selbst einfach zu machen (Unterstellung meinerseits).

    Wenn es sich also um eine PX125 ohne Zusatz E (Einzelgenehmigung) in den Papieren handelt, muss die Finanzbehörde konkludent reagieren. Alles andere ist Behördenschwachsinn.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

    Einmal editiert, zuletzt von Menzinger (November 7, 2020 at 12:19)

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    • November 7, 2020 at 14:08
    • #6

    Ohne Gewähr für die Richtigkeit:

    Es sieht so aus, als wenn die Grenze von weniger als 125 ccm Hubraum ( "Nichterhebungsschwelle ) nicht mehr existiert.

    https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html

    Eine echte Steuerbefreiung gab es nach meiner Kenntnis sowieso nicht.

  • Farang
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    • November 7, 2020 at 18:46
    • #7
    Zitat von Menzinger

    RE: kFkA: Kurze Fragen, Kurze Antworten!

    Der Zoll hat mir eine E-Mail geschickt,

    mit dem Hinweis, das sie die Sache weitergeleitet haben.

  • Andipk50xl
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    • November 8, 2020 at 11:57
    • #8

    Danke für die zahlreichen Beiträge. Wie gewünscht hier die Zulassung. Ich lade auch mal den Brief vom Zoll hoch. Wie es scheint, muss ich mich ja wohl eher mit denen auseinandersetzen als mit der Zulassungsstelle.

    Das Ding heißt tatsächlich PX 125 E Lusso. Was heißt das dann für mich?

    Falls noch schlaue Ideen existieren - danke!!

    Grüße in die Runde,

    Andreas

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    • November 8, 2020 at 12:08
    • #9

    In Feld 17 glaube ich den Buchstaben E zu erkennen. Es ist also eine Einzelgenehmigung - entweder weil ursprünglich ausländischer Herkunft, oder weil mal die Papiere verloren wurden und eine Vollabnahme gemacht wurde, oder weil irrtümlich bei einer Eintragung das E gesetzt wurde (ist mir auch schon passiert).

    Es könnte sein, dass deshalb der Zoll zögert.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

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    • November 8, 2020 at 13:41
    • #10

    Hallo Andreas,

    leider ist die Kompression der Bilder so stark, dass man fast nichts lesen kann.

    Is da Weg länger wia da Karrn, werd gfahrn!

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    • November 8, 2020 at 13:43
    • #11

    Du hast also keine Betriebserlaubnis mehr.

    Da wurde wie schon geschrieben eine Einzelabnahme gemacht zur Zulassung.

    Die Betriebserlaubnis kannst du dir bei Piaggio beantragen.

    Diese brauchst du normalerweise für ein Moppel bis 125cc .

    Auch eigentlich immer mitzuführen.

    Da du einen KFZ Brief also Teil1 dazubekommen hast wurde hier scheinbar ein Fehler gemacht.

    Den gibt es nicht bis 125cc . Auch nicht bei Einzelabnahme.

    Neues Gutachten mit TÜV kostet dann ca 200€ beim TÜV.

    Hatte letzten eine hier da hat der Prüfer scheinbar auch zu tief ins Glas geschaut.

    Der hat bei der Einzelabnahme ein falsches Modell reingeschrieben und bei der Rahmennummer eine Zahl als Buchstaben gesehen.

    Dem Besitzer nicht aufgefallen und zu lange her. Hatte auch nicht zugelassen.

    Tja 200€ für die Tonne.

  • Andipk50xl
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    • November 8, 2020 at 13:55
    • #12

    Lade nochmal hoch mit besserer Auflösung...

  • Andipk50xl
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    • November 8, 2020 at 14:08
    • #13

    Das Ding ist nicht ausländischer Herkunft (es sei denn Franken zählt dazu😏).

    Jetzt bin ich gänzlich verwirrt: keine Zulassung mehr? Alles komplett original...

    Der Brief ist mir vom Vorbesitzer mitgekommen und wurde problemlos umgeschrieben.

    Ist hier jetzt Handlungsbedarf oder soll ich die 9 Euro runterschlucken und den Fehler hinnehmen? Es ist ja offenbar nicht meiner. TÜV und Zulassungsstelle hatten ja wohl kein Problem damit. Confused....

    Ich denke eher, dass es zum Zeitpunkt der ersten Zulassung ja noch kein Leichtkraftrad war, da damals die Grenze bei 80ccm war. Insofern hätte es auch einen Brief gegeben, und das wurde einfach nie geändert?

    Gruß,

  • Egal106s16
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    • November 8, 2020 at 14:44
    • #14

    Ja zur Erstzulassung war es ein Kraftrad.

    Bei dir steht drinnen Krad und Roller.

    Kenne nur das da eigentlich Krad/Leichtkraftrad stehen sollte.

    Habe mal was von mir angeheftet von einer neuen Zulassung weil keine Betriebserlaubnis mehr da war.

    Wenn es wieder geht....

    Kann keine Bilder einstellen...

    Irgendwas stimmt gerade mit dem Upload zum Forum nicht.

  • Egal106s16
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    • November 8, 2020 at 14:48
    • #15

    Dazu gibt's dann bei der Zulassung nur Teil 2 also den KFZ Schein

  • Menzinger
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    • November 8, 2020 at 17:33
    • #16
    Zitat von Andipk50xl

    Das Ding ist nicht ausländischer Herkunft (es sei denn Franken zählt dazu😏).

    Jetzt bin ich gänzlich verwirrt: keine Zulassung mehr? Alles komplett original...

    Der Brief ist mir vom Vorbesitzer mitgekommen und wurde problemlos umgeschrieben.

    Ist hier jetzt Handlungsbedarf oder soll ich die 9 Euro runterschlucken und den Fehler hinnehmen? Es ist ja offenbar nicht meiner. TÜV und Zulassungsstelle hatten ja wohl kein Problem damit. Confused....

    Ich denke eher, dass es zum Zeitpunkt der ersten Zulassung ja noch kein Leichtkraftrad war, da damals die Grenze bei 80ccm war. Insofern hätte es auch einen Brief gegeben, und das wurde einfach nie geändert?

    Gruß,

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    Deine Vespa ist gültig zugelassen, keine Sorge. Ich bin selbst gerade am überlegen, wie man das am klügsten und wirtschaftlichsten in Ordnung bringt.

    Eine Möglichkeit ist die, die Egal106s16 in Beitrag 11 beschreibt. Du beantragst eine Zweitschrift Deiner Betriebserlaubnis bei Piaggio und gehst damit zur Zulassungsstelle. Da sollte dann auch mittlerweile Leichtkraftrad drinstehen. Hoffe ich zumindest.

    Der Haken daran ist, dass die dafür mittlerweile pervers viel Geld nehmen. Wenn ich dann noch überlege, dass die Zulassungsstelle auch nochmal die Hand aufhält, dann hast Du vermutlich mehr gezahlt, als 10 Jahre Steuerpflicht bedeuten würden.

    Möglichkeit zwei wäre die, dass Du nochmal einen Versuch auf der Zulassungsstelle unternimmst und darum bittest, die Bezeichnung von Kraftrad auf Leichtkraftrad zu aktualisieren. Sollte man Dich abwimmeln wollen, bittest Du darum, dass der Sachbearbeiter den Fachgebietsleiter draufschauen lässt. Das müsste eigentlich dann reichen, der Vorgang kostet 11 Euro oder so und Du hast eine neue ZB1 und eine ungültig gestempelte ZB2.

    Möglichkeit zweieinhalb wäre in meinen Augen, das ganze zu verschriftlichen und der Zulassungsstelle eine Mail zu schreiben. Darin schilderst Du, dass Dein Fahrzeug zwar bei Zulassung ein Kraftrad m.LB. war, aber dann zwischenzeitlich zum Leichtkraftrad aufgrund geänderter Verordnungen wurde und Du um Korrektur in den Papieren bittest. In diesem Zusammenhang würde ich darum bitten, dass man sich bei der zuständigen Fachaufsicht im bayerischen Staatsministerium für Verkehr rückversichert, bevor ein negativer Bescheid ergeht.

    Vielleicht fällt mir auch noch was anderes ein.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Egal106s16
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    • November 8, 2020 at 19:04
    • #17

    Die BE Zweitschrift würde ca 80 bis 100€ kosten.

    Zzgl Händler Aufwandsentschädigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung ca15€

    "Würde" deswegen weil ich jetzt schon bei 2 Leuten keine mehr bekommen habe für anfang mitte 80ger.

    Beim TÜV unwesentlich teurer wie in meinem Bild die BE zu erstehen.

    Hilfreich dazu ist ein versierter Prüfer oder von einem Bekannten eine BE des selben Modells zur schnellen Abwicklung wegen Daten.

  • Menzinger
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    • November 8, 2020 at 19:06
    • #18

    Andipk50xl : aus welcher Ecke Frankens bist Du denn?

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  • Andipk50xl
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    • November 8, 2020 at 20:08
    • #19

    Die Vespa kommt aus Franken. Ich bin aus dem Rhein-Neckar-Raum. Die Zulassungsstelle ist Landkreis Ludwigshafen..

    Ich habe jetzt nochmal dem Zoll geschrieben, dass der Gesetzestext ja nur Hubraum und KW kennt, aber keine Umschreibung vorher existierender Papiere verlangt. Mal sehen, ob sie reagieren. Es heißt ja, dass Krafträder innerhalb der Grenzen als Leichtkraftrad gelten, nicht aber, dass sie extra als solche umgeschrieben werden müssten.

    Was aber für mich noch die Frage ist, ob ich mit ZB 1 und Schein gültig unterwegs bin, also wenn ich die Steuerfrage ausklammere auf die BE verzichten kann.

    Ich werde auf jeden Fall berichten, wenn der Zoll antwortet.

    Gruß und nochmal danke!!

  • Menzinger
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    • November 8, 2020 at 20:15
    • #20
    Zitat von Andipk50xl

    Was aber für mich noch die Frage ist, ob ich mit ZB 1 und Schein gültig unterwegs bin, also wenn ich die Steuerfrage ausklammere auf die BE verzichten kann.

    Ich werde auf jeden Fall berichten, wenn der Zoll antwortet.

    Kein Grund zur Sorge. Du übererfüllst die Vorschriften für Deine Fahrzeugklasse.

    Es wäre toll, wenn Du uns weiter erzählst. Davon können andere wieder profitieren.

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