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125ccm mit H Kennzeichen möglich?!

  • Creutzfeld
  • September 26, 2022 at 07:26
  • Creutzfeld
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    • September 26, 2022 at 07:26
    • #1

    Moin

    Da ich zu den Thema nix passendes gefunden habe und mir die Dame von der Zulassungsstelle auch nicht wirklich helfen konnte Frage ich mal hier. Vielleicht weiß das ja jemand.

    Ein 125ccm Roller ist ja steuerfrei. Moped mit H Kennzeichen kostet pauschal 46.02€ Steuern.

    Da ja die 125er steuerfrei sind dürften ja auch beim H Kennzeichen an einer 125er keine steuern. Oder nicht? Oder doch weil pauschaler Steuerbetrag?

    Weiß das zufällig jemand wie es sich in so einen Falle verhält?

    Gruß Marco

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • Menzinger
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    • September 26, 2022 at 08:17
    • #2

    Hallo Marco,

    die Verordnung zur Pauschalbesteuerung von Oldtimern setzt die individuelle Besteuerung außer Kraft - zu Deinen Gunsten oder eben Ungunsten.

    Meine Auslegung sieht so aus, dass Dein Fahrzeug dann steuerpflichtig zugelassen wird und nicht mehr als LKR geführt wird.

    Lexikon - Woktank - Schrauberhilfe

  • Fantine
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    • September 26, 2022 at 10:38
    • #3

    Was außer der Pauschalsteuer der Steuer soll ein H-Kennzeichen den bewirken, Marco ?

  • Tanatos
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    • September 26, 2022 at 10:44
    • #4

    Vielleicht irgendwas mit ner Umweltzone?

    Wer nach den Sternen greifen will, sollte keine Höhenangst haben! ;)

  • wolf181
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    • September 26, 2022 at 10:47
    • #5
    Zitat von Tanatos

    Vielleicht irgendwas mit ner Umweltzone?

    Davon sind in D Zweiräder mW. ausgeschlossen

    dio mio

  • tonitest
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    • September 26, 2022 at 12:02
    • #6

    Hi Marco,

    Im Prinzip hat Menzinger Recht:

    H-Kennzeichen ist auch auf LKR oder auch KKR möglich, sie werden dann aber steuerpflichtig mit der Pauschalsteuer.

    Vor 3, 4 Monaten hatte ich das mal ausführlicher rausgesucht, auch zu Kombinationen mit Saison-H-Kennzeichen etc. Weiss nur nicht mehr, in welchem Thread das war... kFkA?? Wenn ich dran denke, suche ich den/die Beiträge nochmal raus.

    VG

    Jörg

  • tonitest
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    • September 26, 2022 at 13:18
    • #7

    Hab's gefunden:

    Beitrag

    RE: Freiwillige Zulassung 50 Kubik

    […]

    Hat mir ja keine Ruhe gelassen, daher hier nun das Ergebnis meiner Recherchen (Lnks zu den Gesetzen etc. findet Ihr im o.g. Lexikon-Beitrag):

    Daher nun mal die Zusammenfassung, was meiner Meinung nach an Kennzeichen möglich ist:

    Da wir hier von Zulassung reden - auch wenn sie freiwillig erfolgt - gelten die normalen Zulassungsregeln mit den 2 Teilen:

    1. Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II auf Grundlage der Betriebserlaubnis (egal ob Allgemein oder Einzel) oder eines Gutachtens nach §…
    tonitest
    May 18, 2022 at 22:24

    Ist zwar für 50er, aber zum LKR ist ja kein großer Unterschied, nur die HU-Pflicht und Kennzeichenpflicht kommen hinzu.


    Achja, zur Steuer kann Dir die Tante von der Zulassungsstelle auch nix sagen, da mußt Du beim Zoll nachfragen, die treiben ja die Kfz-Steuer ein (und sollten sich theoretisch auskennen...)

  • Creutzfeld
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    • September 27, 2022 at 05:47
    • #8

    Moin

    Ich habe da die Tage mit nen Kollegen drüber gequatscht. Hat eigentlich nix aufe Hacken mit dem H Kennzeichen an einer 125er. Sähe nur gut aus.

    Aber wir haben beide dazu nix gefunden ob das dann weiterhin steuerfrei wäre oder nicht.

    Wenn das gehen würde,als steuerfrei,wurde die Acma dann eins bekommen. Wenn es irgendwann mal so weit ist

    FÜR VERDREHTE FOTOS ÜBERNEHME ICH KEINE HAFTUNG

  • tonitest
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    • September 27, 2022 at 10:04
    • #9
    Zitat von Creutzfeld

    Moin

    Ich habe da die Tage mit nen Kollegen drüber gequatscht. Hat eigentlich nix aufe Hacken mit dem H Kennzeichen an einer 125er. Sähe nur gut aus.

    Aber wir haben beide dazu nix gefunden ob das dann weiterhin steuerfrei wäre oder nicht.

    Wenn das gehen würde,als steuerfrei,wurde die Acma dann eins bekommen. Wenn es irgendwann mal so weit ist

    Hi Marco,

    Nein, mMn musst Du dann Steuern zahlen, da bereits die Zuteilung eines H-Kennzeichens die Steuerpflicht auslöst. Und bei LKRs (125er) wird ja nur ein Kennzeichen zugeteilt, es erfolgt keine Zulassung. Mehr Details in meinen oben verlinkten Beiträgen, inkl. der Paragraphen und Argumenten.

    VG

    Jörg

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