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Fehlerhafte technische Eintragungen im KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung

  • Se7entySix
  • November 6, 2025 at 22:54
  • Se7entySix
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    • November 6, 2025 at 22:54
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    • #1

    Hallo miteinander,

    1994 habe ich meine PK 50 XL2 zu einer 125er umgebaut. Klassischer Weg mit Freigabe von Vespa, Abnahme vom TÜV und Zulassung als Kraftrad. Soweit nix spektakuläres. Allerdings sind die Papiere (Zulassungsbescheinigung) fehlerhaft:

    • 19er Vergaser ist eingetragen, ein 20er war schon bei der Abnahme verbaut.

    • Der Motortyp ist mit YMX6M statt VMX6M angegeben.

    • Geschlüsselt ist die Vespa mit HSN 4013 TSN 922. Das wäre ein Piaggio Automatikroller, der mit der Vespa nix zu tun hat. Tatsächlich wurde auch ein Automatikgetriebe in die Papiere unter „D3“ eingetragen. Die Typenbezeichnung ist im Schein PK 50 XL. Es war und ist ne Schaltvespa.

    Damals war ich 18, da war mir das egal. Mittlerweile habe ich schon mehrfach dem Klärungsbedarf der jeweiligen Versicherung beim Abschluss einer neuen KFZ-Police Rechnung tragen müssen. Letztlich habe ich zwar auch immer einen Versicherungsvertrag erhalten, aber mit den fehlerhaften Papieren wächst über die Zeit die Sorge, dass es mal zu Problemen kommt, wenn die Versicherung nicht zahlen will.

    Ist es sinnvoll, da nach über 30 Jahren noch mal aktiv zu werden, oder ist es besser, keine schlafenden Hunde zu wecken?

    Die schnellste Verbindung zwischen zwei Orten ist eine kurvige Landstraße.

  • bingele28
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    • November 6, 2025 at 23:14
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    • #2

    Meine PX war als YNX1T typisiert. Bei der Anmeldung war es ein Mordsakt daraus VNX1T zu machen. Aber es reduziert den Erklärungsbedarf. Wenn es meine wäre, würde ich den Aufwand angehen.

    Es ist immer komisch wenn der Satz nicht so endet wie man es Kartoffel.

    Früher hieß es "Iss deinen Teller leer, dann scheint die Sonne!" - Heute kämpfen wir mit Übergewicht und Klimaerwärmung.

  • tonitest
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    Domkloster 4, 50667 Köln, Deutschland
    Vespa Typ
    PK 50 XL2, BJ 1991
    • November 6, 2025 at 23:26
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    • #3
    Zitat von Se7entySix

    Ist es sinnvoll, da nach über 30 Jahren noch mal aktiv zu werden, oder ist es besser, keine schlafenden Hunde zu wecken?

    Ich persönlich würde es korrigieren lassen. (Fehlerhafte Fahrzeugpapiere müssen korrigiert werden, wenn ich das aus der FZV richtig im Kopf habe).

    Hast Du die alten Unterlagen noch? Insbesondere das TÜV-Gutachten? Stehen da schon die falschen Daten drin? Oder hat die Zulassungsstelle da fehlerhaft abgeschrieben/ was falsches eingetippt? Die schreiben doch eigentlich nur das ab, was im Gutachten steht. Und falls was nicht drinsteht, nehmen sie das aus den originalen Papieren.

    Bei Dir dürfte noch hinzukommen, dass Deine 50er anfangs nur die ABE hatte und keinen Brief sowie Schein, aus dem die blind hätten abschreiben können. So müssen die aus der ABE das einzeln raussuchen und die Felder selbständig (!) und mit Denken (!) finden.... (Wie es geht, steht im Lexikon unter "freiwilliger Zulassung").

    Zu HSN und TSN: auch meine PK 50 XL2 hat die gleichen Nummern, da ändert sich durch die baulichen Änderungen auch nix dran (ist bei leistungsgesteigerten / mit anderem Motor versehenen Autos ja auch so).

    Und auch bei meiner mit freiwilliger Zulassung findet die Software der Allianz da nur die Automatik-Version, habe es beim Vertreter aber damit versichert, auch mit dem Hinweis, dass es ne Schalter ist. (Von der Prämienberechnung wird sich da nix tun).

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