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Rechtliches Auslandsfahrten mit AM und Vespa bis 50kmh Zulassung

  • Hallo an Alle,

    ich habe einen normalen AM Führerschein (über einen BCE "miterworben") und eine 89er PK50XL bis 50kmh gem Papieren.

    Da die 50er / AM Regularien offensichtlich NICHT EU harmonisiert sind. Wollte ich vor meinen Fahrten nach Frankreich, Italien und Polen hier nachfragen ob jemand belastbare Infos hat ob man dort legal mit AM und 50er Vespa bis 50kmh (nicht bis 45kmh) fahren darf.


    Viele Grüße und Merci vorab

  • Hallo an Alle,

    ich habe einen normalen AM Führerschein (über einen BCE "miterworben") und eine 89er PK50XL bis 50kmh gem Papieren.

    Da die 50er / AM Regularien offensichtlich NICHT EU harmonisiert sind. Wollte ich vor meinen Fahrten nach Frankreich, Italien und Polen hier nachfragen ob jemand belastbare Infos hat ob man dort legal mit AM und 50er Vespa bis 50kmh (nicht bis 45kmh) fahren darf.


    Viele Grüße und Merci vorab

    Moin,

    Direkt wissen tu ich es nicht.

    Aber: in den Ländern fahren ja auch noch einige alte 50er (mit 50 km/h) rum und die werden sicherlich auch von jüngeren, die "nur" AM haben, gefahren. Daher gehe ich mal davon aus, daß das legal ist. Die werden die alten 2Räder nicht auf 45 km/h gedrosselt haben.

    Ansonsten schau doch mal auf den Seiten der Automobilclubs, auch der jeweiligen nationalen. Dank automatischer Übersetzung im Browser sollte das doch gehen.

    Für Italien könntest Du die Gesetzestexte auch auf Deutsch finden, ist schließlich in Südtirol (auch) Amtssprache. Schau mal auf den Seiten der dortigen Regionalregierung (ich hatte dort zumindest mal den offiziellen Text der italienischen Straßenverkehrsordnung in Deutsch gefunden, hatte wegen der Heck-Überhangwarntafeln danach gesucht).

  • Die EU-Staaten akzeptieren wechselseitig die in anderen EU-Mitgliedstaaten im Verkehr gebrachten Fahrzeuge, wenn sie den dortigen Bestimmungen entsprechen. Das ist das Zulassungsrechtliche an Deiner Frage.

    Die Führerscheinrechtliche Seite sieht u.U. anders aus. Diese Spezifika gelten immer nur im entsprechenden Land. Da gibt es einige Beispiele, nicht nur die Simson aus dem Einigungsvertrag, sondern auch alte Rechte aus den Benelux-Staaten, die auch nur dort gelten.

  • nach Frankreich, Italien und Polen

    Ergänzend noch der Hinweis:

    Bei Versicherungskennzeichen bitte noch das D-Schild (Aufkleber) nicht vergessen. Bei freiwilliger Zulassung nicht erforderlich, da ist das D ja auf dem Kennzeichen.

    Grüne Karte/Internationale Versicherungskarte noch besorgen, gibt's wohl auch für Versicherungskennzeichen. Zwar nicht unbedingt erforderlich aber sicherlich hilfreich.